Die Flexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen, oder die Möglichkeit einen fließenden Übergang von der Beschäftigung in die Rente .
Ab dem 01.07.2017 werden die Hinzuverdienstgrenzen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente geändert. Die Hinzuverdienstgrenze wird auf einen Jahresbetrag von 6.300 € angehoben.
Bisher waren monatlich 450,00 € als Hinzuverdienst rentenunschädlich. Beim Überschreiten der Grenzen wurde dann eine Teilrente gewährt.
Ab dem 01.07.2017 ändert sich dies. Wie bereits erwähnt gibt es dann einen Jahresbetrag. Dieser kann in einem oder auch in zwölf Monaten erzielt werden. Das bedeutet als Beispiel : Rentenbeginn am 01.10.2017, monatlicher unschädlicher Hinzuverdienst 2.100 € für das Kalenderjahr 2017.
Beim Überschreiten der rentenunschädlichen Hinzuverdienstgrenzen, werden von dem übersteigenden Betrag 40 vom Hundert auf die Rente angerechnet.
Beispiel
Monatlicher Hinzuverdienst in 2018 1.500 €
Jahresbetrag (18.000 €)
Monatliche Rente 1.000 €
Übersteigende Betrag (18.000 – 6.300 ) 11.700 €
11.700 geteilt durch 12 Monate 975 €
Hiervon 40 % 390 €
Die monatliche Rente wird um 390 Euro auf 610 Euro gekürzt.
Zu beachten ist hier auch noch der Hinzuverdienstdeckel.