1. Worum geht es?
Die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg sind unter anderem für Abmahnungen aus dem Bereich der Computerspiele bekannt. Heute möchte ich eine Abmahnung an dem Computerspiel „Risen 3 - Titan Lords“ besprechen und Tipps und Ratschläge für Abmahnungsopfer geben. Die Abmahnungen werden übrigens von den .rka Rechtsanwälten mal wieder im Namen der Koch Media GmbH ausgesprochen.
2. Was fordern die Abmahner?
Dem Empfänger der Abmahnung wird regelmäßig vorgeworfen, die Urheberrechte an dem Computerspiel „Risen 3 - Titan Lords“ verletzt zu haben.
Zunächst wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und daneben die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrages gefordert.
3. Richtige Reaktion auf die Abmahnung
Oberstes Gebot: Bitte Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen!
Zunächst muss geprüft werden, ob man Ihnen überhaupt einen Vorwurf machen kann. Der Bundesgerichtshof hat bereits für verschiedene Fallkonstellationen entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht in jedem Fall und schon gar nicht automatisch haftet. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, ist anwaltlich zu prüfen.
Sofern Ihnen kein Vorwurf gemacht werden kann, bräuchten Sie gar nicht zu reagieren. Dieses muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.
Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte, besteht nach meiner Erfahrung noch die Möglichkeit, die Kosten deutlich zu reduzieren und zusätzlich eine Ratenzahlung auszuhandeln. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist.
4. Erste Hilfe bei einer Abmahnung
- Bitte nicht von selber Kontakt zu .rka aufnehmen!
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
- Fristen einhalten!
- Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner leisten!
- Unbedingt noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!
Haben auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte wegen Filesharing an dem Computerspiel „Risen 3 – Titan Lords“ erhalten?
Das Team der Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne weiter.
Unser Ziel: Kein Geld an die Abmahner!
Nutzen Sie gerne unser Angebot für ein kostenloses Erstgespräch. Wir vertreten Sie bundesweit. Übersenden Sie uns das Abmahnschreiben (falls möglich) gerne vorab zu. Wir bieten faire Festpreise (volle Kostentransparenz / keine versteckten Kosten) für die Abmahnungsabwehr.