Darlehensforderungbeitreibung in Tschechien (CZ)
Fragestellung
Sachverhalt
· Eheleute CS, welche damals noch in Deutschland lebten, erhielten in Altjahren (bis incl. 1999) mehrere Darlehen ausbezahlt (gemeinsam unterschrieben), welche diese in ihr altes Bauernhaus in CZ investierten (von der Familie selbst genutzt). Umzug nach CZ in ca. 2002
· aufgrund der schlechten Finanzlage wurden aber in den vergangenen Jahren keine Zinsen ausbezahlt, sondern diese der Darlehenssumme zugeschlagen. Hierfür keine Grundschuldabsicherungen in CZ
· das Ehepaar trennte sich. C ging nach Deutschland zurück. Die Ehefrau S blieb in der Tschechien und nutzte das inzwischen völlig umgebaute (werthaltige) Haus mit ihrer Familie und ihrem neuen Partner alleine
· C wollte aus den bestehenden Darlehnsverträgen entlassen werden und regulierte im Jahr 2011 seine anteilige Schuld mit einem Vergleichbetrag (mit Zinsnachlaß)
· Ende 2015 wurden auch gegenüber S die Darlehen gekündigt. Diese weigert sich jedoch Gelder zurückzubezahlen und verweist auf eine interne Regelung, die sie mit dem inzwischen geschiedenen Ehemann C gemacht haben soll
· eine gütliche Lösung (Zinsabschlag für alle Jahre) blieb bisher ohne Erfolg
· Beitreibungsmaßnahmen (z.B. Mahnbescheid nach EU- Recht) sind bisher noch nicht erfolgt
Fragen:
1. Wie kann ich meine Geldforderung in CZ beitreiben?
2. Gibt es Rechtsanwälte oder Stellen in CZ, welche mit dieser Aufgabe betraut werden können? (Kontaktdaten)
3. Wenn ja, gibt es dort die Möglichkeit auf Erfolgsbasis abzurechnen, da dann der Ansporn höher ist?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
da S die Forderung bestreiten wird, kommt ein Mahnverfahren nicht mehr in Betracht.
Sie werden daher in der Tschechien beim örtlichen Bezirksgericht Klage einreichen müssen.
Die Vereinbarung der ehemaligen Eheleute untereinander spielt grundsätzlich im Außenverhältnis zu Ihnen keine Rolle. Entscheidend werden also der Darlehensvertrag und auch die weiteren Vereinbarungen sein, die vor Klageinreichung geprüft werden müssen.
Die Anwaltskosten und eigenen Auslagen tragen die Parteien dort jeweils selbst; die Gerichtskosten werden auf Antrag dann im Urteil verteilt.
Mit dem jeweiligen Rechtsanwalt kann - und sollte - eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, so dass die Kosten überschaubar sind. Es ist auch möglich, auf Erfolgsbasis eine Vereinbarung zu treffen.
Die Nennung eines Kollegen ist so nicht möglich. Zunächst ist eine Namensnennung auf der Plattform vom Plattformbetreiber nicht erwünscht; auch es sollte auch ein Kollege sein, der dann am Ort des örtlich zuständigen Bezirksgerichts sitzt und das wäre dann das Gericht, in dessen Bezirk S wohnt.
Eine Liste deutschsprachiger Kollegen ist aber schnell zu finden, wenn Sie bei google "liste deutscher rechtsanwälte tschechien" eingeben und dann die Zuordnung zum Bezirk vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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