KSP Rechtsanwälte
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
ich habe vor paar monaten 3.6.2013 brief von ksp rechtsanwälte hamburg erhalten...dass ich mehrere rechnungen zahlen soll.(130, dann 146, 116,96,440€ usw.zahlen soll).angeblich telekom.dann habe ich job gewechsel(weil das ganze entstanden ist),weil mein exarbeitgeber lohn nicht pünktlich gezahlt hat!!!
habe da angerufen,ausgemacht,dass ich pro monat 100,-zahle,
hab mal mehr,mal weniger gezahlt und vorgestern wurde mir konto gesperrt!!!habe280 ۟berwiesen.
also habe bei vodafone angerufen(die konnten mir keine detailierte tn auszug geben) ,dann habe ich ksp angerufen und bleibt noch 1100,- übrig die ich zahlen soll....?
bin sprachlos...wofür ? was soll ich tun?
habe viel über ksp gelesen...bitte um antwort
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
letztlich kann man Ihnen nur raten, mit allen Unterlagen, soweit vorhanden, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dieser zunächst eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern kann.
Gleichzeitig kann DANN auch geprüft werden, ob ein Rechtsmittel gegen die Kontosperrung sinnvoll ist.
Denn Sie müssen Folgendes bedenken:
Auch solche "Kollegen" können nicht einfach grundlos Ihr Konto sperren lassen.
Voraussetzung ist immer ein Vollstreckungstitel, also ein Urteil, ein vollstreckbres Schuldanerkenntnis, ein Vollstreckungsbescheid o.ä.
Liegt dieser vor, kann zunächst einmal die Forderung vollstreckt werden. Dazu kann dann auch über das Gericht die Zwangsvollstreckung in das Konto beantragt werden.Hiervon werden Sie als Schuldner informiert.
Es ist also nicht etwa so, dass die "Kollegen" einfach so "ein Konto dichtmachen" können.
Dieser Titel muss geprüft werden. Ich darauf gezahlt worden, ist zu prüfen, ob der Titel noch (noch in dieser Höhe) besteht.
Ist das nicht der Fall, kann beim Amtsgericht gegen die Kontopfändung vorgegangen werden.
Wenn Sie sich aber auf eine monatliche Zahlung von 100 € geeinigt haben, müssen alle Beteiligten sich daran halten. WenN Sie aber nun schreiben, dass Sie mal mehr, mal weniger gezahlt haben, bedarf auch das einer sehr genauen Prüfung, zumindest hinsichtlich des "weniger".
Denn Sie können natürlich nicht einfach diese Zahlung reduzieren. Auch Ratenzahlungen sind einzuhalten.
Sie sehen, aich das muss geprüft werden, um eventuell gegen eine unberechtigte Pfändung und Forderung angehen zu können.
Ob und wieviel Sie noch zu zahlen haben, lässt sich erst dann beurteilen. Bei den von Ihnen genannten Rechnungen von rund 830 € ist es aber wegen Zinsen, Rechtsverfolgungskosten durchauch möglich, dass dann noch rund 1.100 € ausstehen, auch wenn man die Zahlungen berücksichtigt.
Aber auch dazu bedarf es einer Aufstellung. Blind würde ich die genannten Zahlen keineswegs übernehmen und zahlen.
Daher wiederhole ich meinen Rat:
Suchen Sie mit allen Unterlagen sofort einen Rechtsanwalt auf!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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