Anwalt für Scheidungsrecht online fragen
Eine Scheidung kostet oft viel Kraft und erfordert einen enormen organisatorischen Aufwand: Fragen des Unterhalts müssen geklärt werden, das Auflösen des gemeinsamen Haushalts und möglicherweise die Kinderbetreuung.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Scheidungsrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Scheidungsrecht ein!
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Scheidungsrecht Online Beratung
Eine Online-Beratung im Scheidungsrecht kann viel Zeit und Aufwand ersparen. Schon im Frühstadium einer Trennung, wenn es unter anderem um Wohnungszuweisung und Trennungsunterhalt geht, ist schneller Expertenrat besonders wertvoll.
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Online Ratgeber Scheidungsrecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Eine Scheidung stellt jeden Menschen plötzlich vor eine ganz neue Lebenssituation. Erst einmal stehen Wohnungswechsel und Hausratsaufteilung an, oft muss auch die Kinderbetreuung neu geregelt werden. Dann sind gemeinsame Konten und Versicherungen aufzulösen, die Steuerklasse ändert sich, eventuell kommt noch ein Namenswechsel dazu. Neben all den Behördengängen kommt das gerichtliche Scheidungsverfahren mit vielen rechtlichen Schwierigkeiten und Fallstricken auf Sie zu. In unserem Online-Ratgeber können Sie sich einen ersten Überblick über die zu klärenden Themenfelder verschaffen und eventuelle Streitpunkte überdenken.
Inhalt
- Was ist Scheidungsrecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Scheidungsrecht
- Trennungszeiten und Härtefallscheidungen
- Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Aufteilung des Ehevermögens im Zugewinnausgleich
- Scheidungsrecht-Themen im Überblick
7.1 Ehegattenunterhalt
7.2 Gütertrennung
7.3 Trennungsjahr
7.4 Trennungsunterhalt
7.5 Versorgungsausgleich
1. Was ist Scheidungsrecht?
Das in Paragraph §§ 1564 ff. BGB geregelte Scheidungsrecht befasst sich mit der Auflösung einer Ehe und allen damit zusammenhängenden Folgesachen. Dazu gehören gegenseitige Unterhaltsansprüche der Ehegatten während der Trennung und nach der Scheidung. Ebenso Unterhaltsansprüche der Kinder, Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten. Neben der Aufteilung, des in der Ehe angesammelten Vermögens, geht es auch um den Ausgleich der Rentenversorgungsansprüche, da ein Ehegatte, der sich Haushalt und Kinderbetreuung gewidmet hat, an den Anwartschaften des anderen teilhaben soll.
Das Gesetz schreibt in § 114 FamFG vor, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss. Es herrscht also Anwaltszwang. Im Regelfall müssen beide Ehegatten persönlich zum Scheidungstermin beim Familiengericht erscheinen. Nur der Antragsteller muss aber zwingend anwaltlich vertreten sein.
2. Vorteile der Online-Beratung im Scheidungsrecht
Eine Scheidung, selbst eine einvernehmliche, kann sich erheblich in die Länge ziehen, wenn jeder der Beteiligten umfangreiche Besprechungstermine mit seinem Rechtsanwalt vor Ort abhalten muss. Die Online-Beratung ist daher besonders attraktiv, wenn Sie an einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung interessiert sind. Die benötigten Unterlagen, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Nachweis der Einkommensverhältnisse und Vermögenswerte, lassen sich problemlos online übermitteln. Aber auch, falls Sie für die ersten Schritte in der Trennungsphase einen schnellen Rat brauchen, können Sie zu jeder Tageszeit einen Experten von yourXpert kontaktieren.
3. Trennungszeiten und Härtefallscheidungen
Im deutschen Familienrecht herrscht das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Es wird unwiderleglich vermutet, dass eine Ehe zerrüttet ist, wenn die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben. Wenn also ein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen möchte, kann der andere nach spätestens drei Jahren geschieden werden. Nach einer Trennungszeit von einem Jahr gilt die Ehe als zerrüttet, wenn beide Partner die eheliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen möchten.
In Ausnahmefällen kann eine Ehe auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn das Festhalten für den einen Partner eine "besondere Härte" bedeuten würde. Wann eine solche besondere Härte vorliegt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Eine Blitzscheidung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Ehegatte über einen längeren Zeitraum den anderen schwer körperlich oder seelisch misshandelt hat. Ein Seitensprung dagegen rechtfertigt noch keine Härtefallscheidung, anders kann es aber sein, wenn ein Ehegatte notorisch fremdgeht und für außerehelichen Nachwuchs sorgt.
4. Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt
Der Ehegatte, der wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat bis mindestens drei Jahre nach der Geburt Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ob darüber hinaus der Betreuungsunterhalt noch länger gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob eine umfangreiche Erwerbstätigkeit mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Hier kommt es auf die Umstände an, zum Beispiel, ob das Kind in einer Ganztagsschule untergebracht ist oder ob eine Übermittagsbetreuung in der Kita angeboten wird.
Minderjährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, der in der Rangfolge den übrigen Unterhaltsberechtigten vorgeht, also volljährigen Kindern, Ehegatten und anderen. Die letzte Gesetzesreform von 2008 hat klargestellt, dass minderjährige Kinder Priorität genießen und sich nicht mehr das unzureichende Einkommen des Versorgers mit anderen teilen müssen. In den sogenannten Mangelfällen werden nun die Ansprüche der Erwachsenen nur noch nachrangig berücksichtigt.
5. Sorgerecht und Umgangsrecht
Der Gesetzgeber hat das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern zum Regelfall erklärt. Stellt niemand einen Antrag zum Sorgerecht, bleibt es nach der Scheidung dabei, dass beide Eltern die wesentlichen Entscheidungen für das Kind gemeinsam zu treffen haben. Normalerweise entscheidet stets derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Nur wenn ein Sorgeberechtigter offensichtlich ungeeignet ist oder seine Pflichten grob vernachlässigt, kann der andere mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen.
Auch das Umgangsrecht, das für beide Eltern eines minderjährigen Kindes Pflicht und Recht zugleich bedeutet, regeln heute fast alle Paare einvernehmlich. Nur im Ausnahmefall lässt sich eine gerichtliche Entscheidung nicht vermeiden, wenn ein Elternteil zum Beispiel gewalttätig oder dauernd alkoholisiert ist oder einem Elternteil das Kind vollständig entzogen und entfremdet wird.
6. Aufteilung des Ehevermögens im Zugewinnausgleich
Nach dem gesetzlichen Regelfall leben die meisten Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es findet bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Dazu wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen berechnet und so der Zuwachs ermittelt, der im Laufe der Ehe erworben wurde. Dieser Überschuss wird als Zugewinn unter den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt.
Da als Stichtag für die Berechnung des Endvermögens die Zustellung des Scheidungsantrags gilt, nutzen einige die Möglichkeit, vorher noch Vermögenswerte beiseite zuschaffen. Wer diesbezüglich Sorgen hat, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die zügige Antragstellung betreiben.
7. Scheidungsrecht-Themen im Überblick
7.1 Ehegattenunterhalt
Nach Paragraph § 1569 BGB hat ein Ehegatte nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Ehegatten, wenn er nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Es gilt also das Bedürftigkeitsprinzip. Normalerweise muss jeder nach der Scheidung vollumfänglich für sich sorgen, es sei denn, er ist wegen Krankheit, Alters, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder aus anderen gewichtigen Gründen dazu nicht in der Lage.
7.2 Gütertrennung
Haben die Ehegatten in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, werden sie vermögensrechtlich bei einer Scheidung wie Unverheiratete behandelt. Jeder behält das, was er eingebracht hat, ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.
7.3 Trennungsjahr
Die Eheleute müssen im Regelfall ein Trennungsjahr abwarten, bevor sie geschieden werden können. „Getrenntleben“ bedeutet dabei, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und beide Eheleute die Wiederherstellung ablehnen. Wenn ein Ehepartner aus beruflichen Gründen längerfristig abwesend ist, liegt darin noch keine Trennung. Normalerweise geht die Trennung mit dem Auszug eines Partners aus der ehelichen Wohnung einher, ausnahmsweise kann Getrenntleben aber auch innerhalb einer Wohnung stattfinden.
7.4 Trennungsunterhalt
Bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB), der sich nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen richtet. Wenn beide erwerbstätig sind, muss derjenige, der mehr verdient, 3/7 des Überschusses an den anderen zahlen. Ist nur einer erwerbstätig, besteht der Anspruch in Höhe von 3/7 des Einkommens. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres muss der Anspruchsberechtigte sich bemühen, wieder ganz für sich selbst zu sorgen.
Mehr Informationen zum Thema Trennungsunterhalt finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.
7.5 Versorgungsausgleich
Das Familiengericht muss bei jeder Scheidung den Versorgungsausgleich durchführen. Dabei werden alle Anwartschaften aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Beamtenversorgungen oder betrieblichen Pensionskassen der Ehegatten zusammengerechnet und dann so aufgeteilt, dass beide für die Ehezeit gleich hohe Rentenanwartschaften erhalten.
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