Zuverdienst
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin seit 06/2013 aufgrund einer erneuten Krebserkrankung krankgeschrieben und beziehe seit dem von der Krankenkasse Krankengeld. Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 31.07.2013 mit beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Bis dahin war ich Vollzeit beschäftigt.
Die Krankenkasse wird nun in den nächsten Wochen versuchen, mich auszusteuern und mich auffordern, die Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Diese werde ich dann wohl auch zu 100 % erhalten.
In diesem Zusammenhang habe ich nun mehrere Fragen:
Laut DRV habe ich bei voller Erwerbsunfähigkeitsrente eine Dazuverdienstgrenze von 450 € / monatlich.
Ich würde mich gerne als Freelancer selbständig machen. Ist der Betrag 450 € nach Steuern? Können bei Rechnungsschreibung ein höherer Betrag in Rechnung gestellt werden und nach Abzug sämtlicher Kosten wie Auto, Telefon, etc. darf der Betrag am Monatsende nicht mehr als 450 € ausmachen?
Wie verhält es sich mit einer Firmengründung im Ausland?
Kann ich eine Firma im Ausland gründen? Ist er erforderlich, den ersten Wohnsitz ins Ausland zu verlagern? Kann ich Aufträge in Deutschland annehmen und anschließend Rechnungen schreiben? Können die Einnahmen im Ausland versteuert werden oder findet eine Besteuerung immer nur in Deutschland statt?
Wird das deutsche Finanzamt über die Firmengründung plus Einnahmen informiert bzw. die Rentenversicherung? Bzw. hat das deutsche Finanzamt Zugriff auf die Firmen, die im Ausland gegründet werden?
Welche Länder werden nicht von deutschen Finanzämtern kontrolliert?
Aufgrund der Rente plus Dazuverdienstgrenze habe ich einen erheblichen Einkommensverlust. Von daher suche ich nach Möglichkeiten, die Rente weiterhin zu beziehen, aber dennoch als Freiberufler etwas dazu zu verdienen. Aufgrund meines Stundensatzes werden die 450 € sehr schnell erreicht sein.
Welche Möglichkeiten gibt es in meinem Fall?
Wie schon geschrieben, möchte ich keines Falls Steuern hinterziehen, dennoch möchte ich mich so absichern, dass ich im Falle eines erneuten Rückfalles nicht in ein soziales Loch rutsche.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die genannten 450 Euro beziehen sich auf den monatlichen Gewinn. D.h., Sie könnten 900 Euro Erlöse haben und davon werden alle betrieblichen Kosten (Telefon, Miete, Auto, Werbung, Internet) von Beispielsweise 450 Euro abgezogen. So bleiben tatsächlich 450 Euro zu berücksichtigen. Bitte klären Sie, wieviel Stunden Sie wöchentlich arbeiten dürfen.
Auch einen ausländische Firma oder ein ausländischer Unternehmer darf in D aufträge annehmen und entsprechend Rechnungen schreiben. Möglicherweise ergeben sich hier Fragen im Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht (Lieferort bzw. Ort der Leistungserbringung).
Sie können sicher auch eine Firma im Ausland gründen. Maßgeblich für die Besteuerung ist in der Regel nicht das Land der registrierten Gesellschaft. Entscheidend ist, wo der Sitz der Geschäftsführung ist. Wenn Sie in Deutschland wohnen und leben und Geschäftsführer sind, hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Es gibt hier Anbieter, die hierfür Lösungn haben. Allerdings kostet das was. Insofern sollten Sie prüfen, ob im bezug auf die geplanten Einnahmen die Verhältnismäßigkeiten passen.
Zu den Steueroasen schauen Sie mal hier http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Steuerhinterziehung-Die-groessten-Steueroasen-2738034
Darüber hinaus finden Sie eine menge Informationen, wenn Sie das Stichwort in google eingeben.
Ich kenne nicht Ihre gesamte Einkommenssituation. Aber sollten Sie mit dem Zuverdienst einfach was zur Seite legen wollen, vorsorgen für weitere Ziele oder Planungen, dann gibt es auch in Deutschland gute Optionen. Es gibt ein Holdingmodell, welches leicht umzusetzen ist (kostengünstig). So werden auf Gewinne der Gesellschaft nur 5% Steuern fällig, so lange das geld im Unternehmen bleibt...
Ich hoffe Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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Wenn ich im (EU-) Ausland lebe (also meinen ständigen Wohnsitz dort habe), meine Firma gründe und als Grenzgänger Aufträge in Deutschland annehme (und weiterhin meine Rente beziehe), erhält dann die DRV oder deutsches Finanzamt hierüber Kenntnis?
Hier einige Adressen. Herrn Wienand kenne ich persönlich und kann ihn sehr empfehlen. Allerdings ist das keine Low Budget Lösung. Aber einfach als Gesprächspartner bei konkreten Fragen sicher gut.
http://www.wienandcasares.com/
http://www.stpublius.com/de/component/content/article/175-0-unternehmenssteuern-innerhalb-der-eu?gclid=CJ27tdSco70CFe3ItAodijwALQ
http://limited24.de/
http://www.limited-partner.de/web/
http://www.firma-ausland.de/spanische_gesellschaften.htm
Aus meiner Sicht wird die DRV oder das FA nur Kenntnis erlangen, wenn entsprechende Abkommen zwischen den jeweiligen Ländern bestehen. wenn Sie in D Geschäfte machen und umsatzsteuerpflichtig sind und die gesetzl. Gegebenheiten einhalten...auch dann.
In den von Ihnen beschriebenen Größenordnungen kann ich nur die legalen Wege ans Herz legen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens