Mietvertrag bei AUszug einer Partei belassen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Vor etwas über drei Jahren habe ich mit meinem Partner gemeinsam den Mietvertrag für die von uns momentan bewohnte Wohnung unterschrieben.
Kurz möchte ich Ihnen die Wohnsituation schildern:
Wir bewohnen die Erdgeschosswohnung eines Drei-Familienhauses, im 1. OG wohnt ein älteres Ehepaar, welches die Wohnung schon seit nunmehr 14 Jahren bewohnt und die Dachgeschosswohnung wurde nach dem Auszug der dortigen Mieter nicht erneut vermietet.
In der DG-Wohnung brachte der Eigentümer seine psychisch kranke und zurzeit arbeitslose Frau aufgrund ihrer räumlichen Trennung unter.
Im Sommer diesen Jahres haben wir uns jedoch einvernehmlich getrennt und leben bisher noch gemeinsam in der Wohnung.
Im Zuge der Trennung habe ich mit der Hausverwalterin telefoniert und ihr den Sachverhalt geschildert. Ebenso teilte ich ihr mit, dass ich gerne in der Wohnung bleiben würde und fragte an, wie ich mich in so einem Fall zu verhalten habe.
Sie teilte mir mit, dass das nicht weiter schlimm sei und ich lediglich einen kurzen Dreizeiler fertigen soll, in dem die Änderung des Mietverhältnisses unsererseits mitgeteilt werden soll.
Der Vollständigkeit halber sollte ich jedoch nochmals drei Verdienstnachweise einreichen.
Da aufgrund von Zeitzuschlägen mein Lohn jedoch innerhalb des Jahres variiert und sich aufgrund von Tariferhöhungen sich ab Januar nochmals verändern wird, schickte ich eine detailierte Auflistung der fixen Ausgaben sowie der Einnahmen der letzten 2 Jahre mit.
In dieser Auflistung war auch vermerkt, dass ein Zuverdienst aufgrund eines Nebenjobs denkbar wäre. Weiterhin teilte ich mit, dass wenn ihm die finanzielle Situation zu unsicher sein sollte, ich gerne in die Wohnung meines Kollegen (welcher 4 Häuser weiter wohnt und zurzeit ein Haus baut) ziehen würde und nur übergangsmäßig die Wohnung behalten würde.
Den Dreizeiler hatten wir jedoch noch nicht gefertigt und an die Hausverwaltung geschickt.
Knappe 2 Monate lang hörten wir nichts und wir gingen von dem Stand aus, dass alles sowie tin Ordnung war.
Mein Partner suchte sich eine Wohnung, welche er ab 1. Dezember auch angemietet hat.
Seine Kaltmiete liegt geringfügig über der Kaltmiete, welche wir in dieser Wohnung zahlen.
Vor einem Monat kam dann ein Schreiben der Hausverwaltung, dass der Eigentümer nicht damit einverstanden wäre, den Mietvertrag mit mir allein als Mieter weiterzuführen.
Daher stellt sich uns bzw. besser gesagt mir die Frage, ob der Eigentümer mir etwas kann, wenn der Mietvertrag wie abgeschlossen weitergeführt wird (mit zwei eingetragenen Mietsparteien), jedoch lediglich von einer Partei bewohnt wird.
Letztendlich müsste ja mein Partner auch aus der Wohnung ausziehen. Zwar wird er nicht viel an großen Möbeln von der Einrichtung mitnehmen, jedoch wird ein Auszug ja nicht unbemerkt bleiben, zumal die Frau des Eigentümers ja mit im Haus wohnt.
Meine Angst besteht darin, dass er mich fristlos vor die Tür setzen kann, wenn er mitbekommt, dass ich die Wohnung "gegen seinen Willen" alleine bewohne.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!
Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Morio
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Mietvertrag nicht möglich ist.
Das Problem, das sich stellt ist, dass Sie beide im Mietvertrag stehen und daher beide Hauptmieter sind. Das bedeutet, rechtlich gesehen sind Sie beide so genannte Gesamtschuldner. Sie stehen gegenüber dem Vermieter beide für die Zahlung der Mietzinsen ein. Der Vermieter kann von jedem von Ihnen die Mietzinsen ganz fordern. Im Innenverhältnis der beiden Mieter untereinander ist dann jeder zu gleichen Teilen verpflichtet, die Miete zu tragen und kann von dem anderen Ausgleich verlangen. Eine Kündigung müsste daher von beiden Mietern ausgesprochen werden.
Grundsätzlich ist es problematisch, mit zu vielen Personen in einer gemieteten Wohnung zu wohnen. Aufgrund des Mietvertrags sind Sie aber beide rechtlich berechtigt die Wohnung zu bewohnen. Dieses Recht beinhaltet meiner Ansicht nach nicht die Verpflichtung die Wohnung durch beide gleichzeitig zu nutzen, solange die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand gehalten wird und der Mietzins pünktlich gezahlt wird. Ihr Partner könnte aber rechtlich verpflichtet werden, die Miete hälftig zu tragen, was er sicherlich nicht möchte.
Meiner Ansicht nach dürfte aber kein Kündigungsgrund bestehen, wenn Sie dort alleine wohnen blieben. Einen Anspruch auf Weiterführung des Mietvertrags nur mit Ihnen haben Sie aber auch nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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Vielen Dank!
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Wäre es denn hilfreich, wenn ich den Mietvertrag einscannen und hier anhängen würde?
Verstehe ich Sie richtig, dass so lange mein Partner und ich uns einig sind, was die gemeinsame Weiterführung des Mietvertrags anbelangt, es kein Problem darstellt, wenn ich die Wohnung alleine bewohne?
Zahlung des Mietzinses und ein vernünftiger Umgang mit der Mietsache ist ja eigentlich selbstverständlich und ist in meinen Augen unabhängig davon, wen die Wohnung nun bewohnt.
Letztendlich verstehe ich Sie so, dass es folgende zwei Szenarien geben kann:
1) Ich bewohne die Wohnung weiterhin, allerdings alleine. Der Mietvertrag bleibt wie abgeschlossen bestehen und sollten sich Änderungen ergeben (Nebenjob zur finanziellen Absicherung und damit das OK des Vermieters, anderer Partner, andere Wohnung in Sicht) kann der Mietvertrag entsprechend verändert oder auch meinerseits (bzw. in diesem Fall gemeinsam mit meinem Ex-Partner) gekündigt werden.
2) Ich bewohne die Wohnung weiterhin, allerdings alleine. Der Mietvertrag bleibt wie abgeschlossen bestehen, aber mein Vermieter spricht mir/uns eine ordentliche Kündigung mit entsprechender Fristeinhaltung aus.
Kann dies ohne Begründung erfolgen?
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass der Auszug nicht heimlich in einer Nacht- und Nebelaktion stattfinden muss? Und dass es kein allzu großes Problem darstellen sollte, wenn die Eigentümerin im Haus mal etwas davon mitbekommt?
ja es wäre hilfreich, allerdings nicht mehr vom gebotenen Preis gedeckt, weil der gesamte Mietvertrag zumindest kurz durchgeschaut werden müsste.
Wenn der Mietzins gezahlt wird und Sie sich mit Ihrem Partner einig sind, dann könnten Sie die Wohnung alleine bewohnen, wenn sich keine gegenteiligen Angaben aus dem Mietvertrag ergeben.
Einfach so wird der Mietvertrag nicht verändert werden können, da hierzu Ihr jetziger Partner und der Vermieter zustimmen müssen. Kündigen können Sie den Vertrag dann auch nur gemeinsam mit Ihrem Partner. Also es hat seine Tücken.
Eine Kündigung durch den Vermieter braucht einen Kündigungsgrund. Weder ein außerordentlicher noch ordentlicher Kündigungsgrund sind derzeit ersichtlich.
Nein, der Umzug kann ganz normal stattfinden. Ihr Partner kann ja eine Wohnung mieten, die er nicht zwingend bewohnen muss, wenn die Mietsache ordnungsgemäß unterhalten wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)