Willkuerliche Abmeldung der Wohnadresse durch die Stadt
Fragestellung
Ist es für deutsche Behörden rechtlich möglich meinen Hauptwohnsitz, welchen ich in Deutschland seit 2008 gemietet habe, willkürlich abzumelden ohne mich telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen?
Ich (80) befinde mich seit einigen Jahren in den USA, führe aber Steuern in Deutschland ab und habe Konten in Deutschland. Mein Hauptwohnsitz ist und war immer Deutschland und soll es auch bleiben. Heute bin ich informiert worden dass meine Wohnadresse bereits Mitte 2012 mit dem Hinweis "ins Ausland verzogen" abgemeldet wurde. Diese Angabe stimmt natürlich nicht, da ich nur als Besucher in den USA bin und keine feste Wohnadresse im Ausland habe. Aufgrund der Abmeldung an meinem Wohnort wurde auch die Steuernummer gelöscht. Eine schriftliche Mitteilung der Behörden erfolgte ebenfalls nicht, da meine Post durch meinen Cousin, bei dem ich offiziell auch die Wohnung gemietet habe, an mich weitergeleitet wurde. Mein Cousin bekam ebenfalls keine Mitteilung der Stadt, dass die Adresse seines Mieters abgemeldet wurde.
Auf welche Gesetzesgrundlage stützt sich ein solches Vorgehen der Behörden und was kann ich tun, um meine Adresse wieder zu erhalten, da ich ohne feste Adresse nicht so ohne weiteres nach Deutschland reisen kann?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage (und Ihre ergänzende Information), die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Es gilt § 13 des Meldegesetzes BW - Löschung und Aufbewahrung von Daten:
Danach sind nach dem Wegzug des Meldepflichtigen und Betroffenen die allermeisten Daten (von Amts wegen) zu löschen.
§ 15 An- und Abmeldung - bestimmt ergänzt dazu in Absatz 2:
"(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden."
§ 17 - Mehrere Wohnungen - beziehen sich auf alle Wohnungen Nur im "Inland" - also Haupt- und Nebenwohnsitz.
Da sehe ich leider ein Problem, da Ihr aktueller Lebensmittelpunkt in den USA ist.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Sie müssen da also in der Regel mindestens einen Tag über die jeweilige Jahreshälfte wohnen.
Sie sollten aber einmal unbedingt die Behörde kontaktieren, denn es gilt zudem:
Falls Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, können Sie gemeldet bleiben, auch wenn Sie den Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die vorhandene „Zweitwohnung“ wird zum Erstwohnsitz. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und eine Kochgelegenheit haben.
Wer aber - wie Sie wahrscheinlich - eine solche Wohnung nicht zur Verfügung hat, muss sich abmelden und wird wie gesagt ansonsten häufig von Amts wegen aus dem Melderegister entfernt.
Das geht also leider schon von Amts wegen und erscheint mir hier rechtmäßig gewesen zu sein.
Eine Steuernummer ließe sich aber unabhängig davon einfach wieder beschaffen, wenn Konten in Deutschland haben usw.
Sie können mir aber gerne hier noch im Wege der kostenlos möglichen Nachfragefunktion weiteres mitteilen, dann antworte ich Ihnen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Sollte ich weitere Hilfe in meiner Angelegenheit benoetigen, werde ich sehr gerne um Rat bei Herrn RA Hesterberg nachsuchen.
Da es in den einzelnen Bundesländern einzelne Meldegesetze gibt, erbitte ich Ihre Angabe, in welchem Bundesland Ihr Hauptwohnsitz war bzw. ist. Vielen Dank.
Ich werde Ihnen dann nach Ihrer Rückmeldung antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
vielen Dank fuer ihre schnelle Antwort. Die feste Wohnsitzadresse befand sich in Schoenaich, Kreis Boeblingen, Baden-Wuerttemberg. Offiziell bin ich im Moment ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Ich befinde mich derzeit bei meinem Sohn in den USA.
Gerne gebe ich Ihnen bei Bedarf weitere Informationen.
Mit freundlichem Gruss
Manfred Mehl
vielen Dank fuer die Antwort welche hilfreich war. In meinem Fall ist es tatsaechlich so dass eine vorhandene separate Wohnung als Mietwohnung bei meinem Cousin mit Bad, Schlafgelegenheit und Kochgelegenheit vorhanden war und ist. Darf in diesem Fall ebenfalls ohne die Person zu informieren der Wohnsitz gekuendigt werden? Das erscheint mir doch sehr unmenschlich wenn ich bedenke welche Auswirkungen damit fuer mich nun verbunden sind. Welchen Weg wuerden sie in diesem Falle vorschlagen? Vielleicht koennen Sie mir das noch beantworten. Ansonsten nennen sie mir einen Weg wie ich Ihre Unkosten ausgleichen kann.
Mit freundlichem Gruss
Manfred Mehl
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ja, in der Tat sollten Sie sich darauf beim Einwohnermeldeamt beziehen, denn auch ich halte hier eine Zwangsabmeldung nicht für möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt