Beitragsservice der ARD ZDF Deutschlandradio
Beantwortet
Fragestellung
Müssen 18 jährige Internatsschüler überhaupt Rundfunkbeitrag zahlen, da sie ja 1. über kein Einkommen verfügen , 2. bei Ihren Eltern als Hauptwohnsitz gemeldet sind und 3. zwar in einem Internat wohnen aber dort nicht als Zweitwohnsitz angemeldet wurden, aber durch das Einwohnermeldeamt der Stadt als solche aber an den Beitragsservice gemeldet wurde.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
es gilt bei Ihrer Frage, mehrere Punkte zu unterscheiden, die ich gerne der Reihe nach ansprechen würde:
1.
Die Frage des Einkommens hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ).
Allerdings besteht für Personen ohne Arbeitseinkommen und mit geringen finanziellen Mitteln die Möglichkeit, sich von der Gebührenzahlungspflicht befreien zu lassen oder zumindest eine Ermäßigung zu erwirken.
2. und 3.
Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass die Gebührenzahlungspflicht in der Tat nicht an der einzelnen Person, sondern am Wohnsitz hängt. Hat eine Person also zwei Wohnsitze, muss sie auch für beide Wohnsitze die Gebühren entrichten.
Sofern also über das Einwohnermeldeamt eine Anmeldung des Schülers im Internat als Zweitwohnsitz stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass dies entsprechend der für das betreffende Bundesland einschlägigen melderechtlichen Vorschriften erfolgt ist.
Wenn dies also der Fall ist, besteht in der Tat die Gebührenzahlungspflicht auch am Zweitwohnsitz, als welcher der Internatsaufenthalt dann eingestuft wird.
Ausnahmen für größere Wohnanlagen gelten nur für Pflegeheime und Heime für soziale Zwecke, zu denen ein Internat jedoch nicht gezählt wird.
Für genauere Auskünfte zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, welches mir hier nicht bekannt ist.
Im Regelfall ist aber davon auszugehen, dass die GEZ Zahlungspflicht besteht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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