Geschäftsfahrt oder teils privat?
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Wenn ich von Düsseldorf zum Kunden nach Kempten muss (605 km) habe ich die Möglichkeit, statt in Kempten zu übernachten, bei dem Zweitwohnsitz zu übernachten.
(bis Zweitwohnung 453km nach Kempten 176km - gesamt 629 km) und zurück das Gleiche. Ist das dann komplett eine Geschäftsfahrt oder sind da private Anteile dabei?
Wichtig wäre das, da ich vorhabe einen Wagen zu leasen mit hoher Anfangszahlung und deshalb ja keine Privatfahrten dabei sein dürfen)
Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen
A. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Fahrt zum Zweitwohnsitz ist Teil der gesamten Auswärtigtätigkeit.
Denn die Fahrt zum Zweitwohnsitz ist durch den Kundentermin veranlasst. Die Dienstreise endet erst nach erfolgter Rückfahrt nach Düsseldorf. Dort befindet sich, wie ich annehme die erste Tätigkeitsstätte?
Alternativ würden Sie bis nach Kempten fahren und dort, wahrscheinlich, im Hotel übernachten. In beiden Fällen sind die Fahrten durch den Kundentermin veranlasst. Nach FG München v. 27.04.2010 - 13 K 912/07 sind z.B. Umwegfahrten im Rahmen von Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung , die aus beruflichen Gründen unternommen werden, in tatsächlicher Höhe anzusetzen. Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung wären grundsätzlich nämlich nur im Rahmen der Entfernungspauschale ansetzbar. Dies macht deutlich, dass es auf die Veranlassung der Fahrt ankommt. Bei einer beruflichen Veranlassung der Fahrt zum Zweitwohnsitz und nach Übernachtung zum Kunden, ist die gesamte Fahrtstrecke Teil der Dienstreise.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Gerne wieder
ja, zum Zeitpunkt ab dem ich das benötige ist es der Zweitwohnsitz.
Ich gehe mal davon aus, wäre das der Hauptwohnsitz, dann wäre das vermutlich anders? Es würde sich dann so darstellen, dass ich in Düsseldorf freiberuflich arbeite und dann zum Meeting nach Kempten müsste und diese mit einem kleinen Umweg über den Hauptwohnsitz.
Mit freundlichen Grüßen
A. G.