Firmenwagen in Verbindung mit Zweitwohnung (Hotel)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
folgende Fragen habe ich zum Thema: Firmenwagen-Zweitwohnung (ggf.Hotelzimmer?)
Folgende Voraussetzungen:
Entfernung Hauptwohnsitz-Zweitwohnung 214 km
Entfernung derzeitiger Zweitwohnung-Arbeitsort („Arbeitsort“ laut Vertrag) 21 km
Miete Zweitwohnung 400,- Euro warm
Firmenwagen 33.500,- Euro Listenpreis
Arbeitsort laut Vertrag im Büro, tatsächlich jedoch bin ich nur ca. 1-2 mal pro Monat im Büro, den Rest bin ich als Projektleiter im Ausland unterwegs und fliege montags vom Heimatort (oder 150 km entfernt gelegenen Ausweichflughafen) zu den Einsatzorten und freitags wieder zurück nach Hause.
Die Versteuerung des Firmenwagen erfolgt derzeit gemäß 1 % Regel, allerdings mit 0,002 %*Entfernung Zweitwohnung-Büro*Tage*, weil ich so wenige Tage im Büro bin (15).
Fragen nun:
1)Kann ich die Wohnung auflösen und ein dem Büro nahegelegenes Hotel offiziell als Zweitwohnsitz nutzen und deklarieren? Wo ist dieser Zweitwohnsitz dann zu melden?
2) Muss das Hotel eine spezielle Vereinbarung unterschreiben oder reichen die reinen Übernachtungs-Rechnungen als Nachweis für den Arbeitgeber/Finanzamt?
2)Ist dies so überhaupt möglich, auch wenn ich nur 1-2 mal im Monat, manchmal sogar gar nicht pro Monat im Hotel übernachte? Oder wird bei nur 1-2 Übernachtungen (oder gar keiner Übernachtung) vom Finanzamt ggf. sogar der vertraglich vereinbarte Arbeitsort „Büro“ angezweifelt? --& Zweitwohnung daher ggf. generell gar nicht möglich?
3)Kann ich, falls das „Hotel-Konstrukt“ zulässig ist, meinen Firmenwagen auf das Hotel melden? Ist damit dann eine pauschale Versteuerung über die 0,03 % Regel möglich?
4)Gibt es eine Alternative zu meiner Situation? Also abweichend der zum Arbeitsvertrag tatsächlich vorwiegenden Auswärtstätigkeit, aber trotzdem mit Bedarf an Firmenwagen? Eine finanziell möglichst sinnvolle/günstige Lösung, also nicht Hauptwohnsitz-Arbeitsort (214 km) mit 0,03 % Regelung.
mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Herr Macher,
Sie erhalten als Anlage ein Word Dokument. Dort sind Ihre Fragen enthalten und meine Antworten (in roter Schrift).
Ich hoffe, Ihre Fragen insoweit beantwortet zu haben.
Vielen Dank für Ihren Beratungsauftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk, StB
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Antwort des Experten: vielen Dank!
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nur ist mir ein Punkt nicht komplett verständlich geworden:
-->Arbeitsvertragsänderung werde ich versuchen. Wenn das aber nicht funktioniert, dann Frage:
-Hotel möglich (1-2x /Monat, manchmal gar nicht) UND TROTZDEM 0,03%-Regel pauschal auf das Hotel? Wäre am unkompliziertesten und sehr günstig, da "Arbeitsort"-Hotel nur ca. 4km.
Danke, dann ich auch Schluss....
Gruß M.
wenn der Arbeitsvertrag nicht geändert wird, bleibt es bei der vertraglich bestimmten ersten Tätigkeitsstätte. Übernachten Sie dann an 1 bis 2 Tagen im Hotel, würden Sie nur die 0,002 % Regelung auf die 4 KM anwenden und nur für diese Tage (man nennt das auch Tagespauschale) den sih ergebenden geldwerten Vorteil versteuern. Eine Pauschalbesteuerung wäre auch möglich. Diese pauschale Steuer würde der Arbeitgeber dann übernehmen. Sie hätten aber im Gegenzug keine Werbungskosten. Bei einer Pauschalierung würden keine SV Beiträge entstehen (macht nur Sinn, wenn Sie nicht über der SV Bemessungsgrundlage liegen würden).
Wichtig ist, dass ein Wechsel der Besteuerungsmodalitäten bzgl. des Firmenwagens nur bei einem Farzeugwechsel oder ab Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich ist. Unter dem Jahr können Sie somit nur wechseln, wenn Sie auch das Firmen KfZ wechseln würden.
Mit ferundlichen Grüßen
Schenk