Welteinkommen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
meine ausländische Frau zieht in den kommenden Wochen von Asien nach Deutschland. Können Sie mir bitte bescheid geben ob bzw. inwieweit Ihre Ersparnisse/Kapitalvermögen bei Einfuhr nach Deutschland zu versteuern sind. Alle Ersparnisse sind auf einer Bank in Ihrer ehemaligen Heimat.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Ihre Frau von Asien nach Deutschland zieht und dort dann auch ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben wird, wird sie nach dem deutschen Steuerrecht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie in Deutschland mit ihrem "Welt"einkommen, egal, wo es entsteht, steuerpflichtig ist. In dem speziellen Fall Ihrer Frau fällt keine Steuer an, wenn sie ihr Geld lediglich auf ein deutsches Bankkonto überweist (transferiert). Grundsätzlich sind immer nur die Kapitalerträge steuerpflichtig, bzw. Kursgewinne, wenn das Vermögen (z.B. Aktien) umgeschichtet wird. Ein reiner Transfer von Geld von Asien nach Deutschland löst noch keine Steuer aus. Erst wenn Ihre Frau dann in Deutschland Zinsen oder andere Kapitaleinkünfte erhält/bezieht, werden diese besteuert. Hierbei greift die sogenannte Abgeltungssteuer, d.h. die Kapitalerträge werden an der "Quelle" mit 25 % Einkommensteuer + 5,5 % (auf die Einkommensteuer) pauschal versteuert und zwar nach Abzug des Sparerpauschbetrages in Höhe von 801 bzw. 1602 Euro (letztere bei Verheirateten).
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Ich bedanke mich für Ihren Auftrag und bitte Sie um eine positive Bewertung, hier auf der yourXpert Plattform.
Vielen Dank.
Ihr Rainer Schenk
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