Umzug Deutschland Steuerfragen
Fragestellung
Sehr gehrter Dr. Schenk,
Ich möchte Ihnen 3 Fragen stellen in Punkto Steuerrecht:
1)Wenn ich, als luxemburgische Rentenempfängerin, die in Luxemburg gearbeitet hat und eine Wohnung im deutschen Grenzgebiet miete- wo zahle ich meine Einkommensteuern in Zukunft ?
2)Falls ich -noch immer als Aparrtmentmieterin in Deutschland- meine luxemburgische Eigentumswohnung vermieten möchte,welchem Steuergesetz unterliege ich ? ( dem deutschen oder luxemburgischen ? )
3)Falls ich in Deutschland eine Wohnung kaufen möchte,welchen Prozentsatz an Steuern muss ich in Deutschland zahlen?
Mit besten Grüssen.
Mary Patricia D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
zu 1)
Wenn Sie in Deutschland (auch in Grenznahe) einen Wohnsitz begründen, sind Sie in Deutschland ab da unbeschränkt steuerpflichtig. Hier gilt das Welteinkommensprinzip, d.h. Sie versteuern in Deutschland Ihr gesamte Einkommen, unabhängig von der Herkunft der jeweiligen Einkünfte. Es bestehen jedoch mit zahlreichen Ländern sogernannte bilaterale Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, DBA). Im Fall Ihrer "luxemburgischen Rente" wird diese seit dem 01.01.2014 in Luxemburg versteuert. In Deutschland ist diese Rente steuerfrei, muss aber im Rahmen der in Deutschland erforderlichen Einkommensteuererklärung als ausländische Einkunftsart erklärt werden.
zu 2)
Nach dem DBA Deutschland -Luxemburg hat Luxemburg als Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht. Die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung sind in Deutschland von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Für den Fall von Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung kommt eine direkte Verlustberücksichtigung nicht in Betracht. Somit unterliegen Sie mit den Einkünfte aus der Vermietung der in Luxemburg befindlichen Immobilie dem Steuersatz von Luxemburg.
zu 3) Wenn Sie eine Immobilie in Deutschland erwerben entstehen zunächst Grunderwerbsteuern (einmalig) im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie. Der Steuersatz hängt von den jeweiligen Bundesländern ab, in denen sich diese Immobilie befindet. In Baden Württemberg beträgt der Steuersatz z.B. 5 %.
Sofern Sie die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken benutzen, müssen Sie keine Einkünfte besteuern. Vermieten Sie die Immobilie erzielen Sie in Deutschland Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung. Der Steuersatz in Deutschland ist progressiv und hängt somit von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte ab, die in Deutschland versteuert werden müssen. Zunächst ist ein Einkommen (für Ledige) bis zur Höhe von 8.354 Euro steuerfreigestellt (sogenannter Grundfreibetrag). Danach steigt der Steuersatz von 14 % auf 42 %, ab einem Einkommen von 250.731 Euro beträgt er 45%. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Einkommensteuer) und die Kirchensteuer (8 bzw. 9% auf die Einkommensteuer, konfessionsabhängig).
Ich hoffe, Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Recht herzlichen Dank.
Patty D.
Antwort des Experten: Gerne geschehen. Vielen Dank für den Auftrag.
Dr. Schenk