Was passiert, wenn meine Frau vor mir stibt?
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich habe folgende Frage:
Meine Ehefrau steht allein im Grundbuch für das Wohngrundstück. Wir müssen noch viele Jahre den gemeinsam aufgenommenen Kredit für das Einfamilienhaus abbezahlen. Im Ehevertrag steht, dass eigentlich meine Frau den Kredit alleine abzahlen wollte, was sie aber nicht tut.
Bei Scheidung steht mir laut Ehevertrag die Hälfte der Kreditsumme zu. Was passiert aber,
wenn meine Frau vor mir stirbt? Wir haben ein Berliner Testament hinterlegt. Die Schlusserben
sollen die Kinder meiner Frau aus erster Ehe sein.
Mit freundlichen Grüßen
P. F.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Ihre Frau vor Ihnen verstirbt, werden Sie aufgrund der erfolgten Erbeinssetzung zum Alleinerben. Dies bedeutet, dass sämtliches Vermögen, damit auch die Immobilie, in Ihr Eigentum übergeht (§ 1922 BGB). In Bezug auf diese Erbfolge spielt der Ehevertrag keine Rolle.
Dieser hat aber Auswirkungen auf einen möglichen Pflichtteilsanspruch, den die Kinder Ihrer Frau nach deren Tod geltend machen könnten. Auch der Umstand, dass die Kinder Schlusserben werden sollen schließt Pflichtteilsansprüche nach dem Tod Ihrer Frau nicht aus, da Sie durch das Testament die gesetzliche Erbfolge abändern und die Kinder zunächst enterben.
Nach der gesetzlichen Erbfolge würden Sie und die Kinder Erben der Frau. Dabei beträgt Ihr gesetzlicher Erbanteil „nur“ ¼, da Sie einen Erbvertrag abgeschlossen und den Zugewinn ausgeschlossen haben (§ 1924 BGB; § 1931 BGB). Wenn die Kinder den Pflichtteil nach dem Tod der Frau verlangen, beträgt dieser die Hälfte des gesetzlichen Erbwertes (¾) und würde für beide Kinder zusammen somit 3/8 betragen § 2303 BGB).
Berechnet wird der Pflichtteil aus dem Vermögen Ihrer Frau, zu dem auch die Immobilie zählen würde. Sie könnten allerdings bei der Berechnung der Nachlasssumme die Raten, die Sie – anstelle Ihrer Frau gemäß Ehevertrag – gezahlt haben, abziehen, da es sich insoweit um Nachlassverbindlichkeiten handelt. Die Nachlassmasse würde (sofern es keine anderen Verbindlichkeiten und Vermögen gibt) berechnet aus dem Wert der Immobilie, abzgl. der Raten, abzgl. der Beerdingungskosten. Aus der sich somit ergebenden Summe würden dann die 3/8 für die Kinder berechnet.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen die Situation verständlich machen. Falls Verständnis oder Nachfragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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ich bezahle die Kreditraten, die wesentlichsten Betriebskosten und Reparaturen/Wartungskosten für das Haus alleine. Meine Frau kauft die Artikel des täglichen Bedarfs. Meine Frau ignoriert damit die Festlegungen
des Ehevertrages. Kann ich unter diesen Gegebenheiten die gezahlten Kreditraten von der Nachlassumme abziehen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre sehr kompetente Rechtsauskunft und ein erholsames Wochenende wünscht
P. F.
gern führe ich es nochmals eindeutiger aus:
Wenn Ihre Frau ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt, entstehen Ansprüche zu Ihren Gunsten. Diese können Sie von der Nachlassmasse abziehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
P. F.
jederzeit gern wieder. Melden Sie sich, wenn es Fragen gibt.
Ich wünsche Ihnen zunächst ein schönes Wochenende und alles Gute !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass