Veranstalterhaftpflicht
Fragestellung
Hallo Herr Joachim,
wir sind eine kleine Gruppe (ca.15 Personen und kein eingetragener Verein) von Fußballern, die sich wöchentlich zum Fußball spielen verabreden. Nun würden wir gerne ein Turnier mit anderen Gruppen diese Art machen. Es soll sich hier um maximal insgesamt 4 Mannschaften handeln, das in etwa ca. 25-40 Personen beinhaltet. Da es bei dem Turnier um den Spaß geht haben wir keinerlei finanzielles Interesse daran. Trotzdem soll es einen Verkauf von Getränke sowie gegrilltes Essen (um unsere Kosten zu decken) und ein bisschen Musik geben.
Vom Eigentümer des Sportplatzes haben wir bereits grünes Licht bekommen die Anlage zu nutzen.
Die Fragen, die sich uns jetzt noch stellen sind generell rechtliche Dinge + Haftung.
- Gibt es in diesem Fall steuerrechtliche Themen, die wir beachten müssen?
- Müssen wir das rechtlich noch irgendwo anmelden?
- Andere rechtliche Themen die wir noch nicht bedacht haben?
- Wie ist das mit der Haftung bei Verletzungen von Spielern, können wir hier haftbar gemacht werden?
- Können Sie uns rechtlich einen Text erstellen, der uns bei Verletzungen von der Haftung entbindet den wir den einzelnen Spielern zur Unterschrift vorlegen können?
Ich hoffe ich konnte den Fall entsprechend gut darstellen sollten Sie dennoch Rückfragen haben bitte melden Sie sich bei mir.
Beste Grüße
Sebastian Ostermeier
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Da Sie zahlreiche Fragen aus unterschiedlichen Fachgebieten stellen, beantworte ich diese gerne zunächst summarisch. In einem weiteren Schritt im Rahmen einer weiteren Beauftragung, bin ich gerne bereit, hier auch entsprechende weitere detaillierte Ausarbeitung zu liefern, auch gerne einen entsprechenden Text, der einen Haftungsausschluss vorsieht.
Hierfür ist ihr Einsatz leider insgesamt nicht ausreichend.
Hierzu können wir gerne noch einmal miteinander sprechen.
Zunächst sodann zu den Fragen, die ich gut nachvollziehen kann, da ich auch früher Fußballturniere organisiert habe.
Die steuerrechtliche Thematik ist insofern relevant, als dass sie wenn Sie Gewinn erwirtschaften und dies regelmäßig tun hier Einnahmen erzielen, die in der Regel auch einer Versteuerung unterliegen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie zum Beispiel auch Speisen und Getränke verkaufen.
Hier wären gegebenenfalls auch Hygienevorschriften zu beachten, in denen welchem Umfang hier Angebote erfolgen sollen.
Sofern dies nur zur Kostendeckung geschieht, kann allerdings die steuerrechtliche Komponente zurückstehen, da hier dann gegebenenfalls auch kein Gewinnerzielungsinteresse besteht.
Zudem müsste man genau schauen, in welchen Abständen und in welchen Zeiträumen Sie solche Turniere veranstalten.
Je öfter Turniere veranstaltet werden, umso mehr spricht dies für eine Gewerblichkeit. Wird ein Turnier nur ein oder zweimal organisiert, dürfte dies unproblematisch sein.
Die Veranstaltung musste gegebenenfalls bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt gemeldet werden, da Sie hier möglicherweise Sporthallen oder einen Sportplatz nutzen wollen.
Sofern Sie hier eine Beschallungsanlage nutzen oder insbesondere hier dann Musik abspielen wollen, müssen Sie möglicherweise die Veranstaltung auch bei der GEMA anmelden und hierfür Gebühren zahlen.
Sie sollten darüber hinaus auch für eine medizinische Versorgung vor Ort sorgen, wobei hier natürlich alles in einem sehr kleinen Rahmen abläuft.
Hier könnte dann gegebenenfalls auch, wenn eine schnelle medizinische Hilfe telefonisch erreichbar ist, dies genügen.
Sofern sich Spieler verletzen kommt es natürlich darauf an, wie diese Verletzung geschieht. In der Regel ist bei Sportwettkämpfen ein konkludentes Einverständnis vorhanden, wenn sich Spieler verletzen und dies im Rahmen des sportlichen Wettkampfes geschieht.
Als Veranstalter haften Sie lediglich für die Dinge, die Sie auch verantworten müssen, zum Beispiel, wenn die Spielfläche nicht ordnungsgemäß ist und hier eine entsprechende Verletzungsgefahr besteht. Daher empfehle ich Ihnen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abzuschließen, um sich hier vor möglichen Regressansprüchen zu schützen.
Allerdings sind Sie als Veranstalter grundsätzlich auch zunächst verantwortlich für die Dinge, die auch hier passieren. Dann muss man allerdings herausfinden, wo der Urheber oder der Kern einer möglichen Verletzung liegt. Für das Spielgeschehen haben Sie in der Regel wenig Verantwortung.
Ein entsprechender Haftungsausschluss ist natürlich auch möglich, der sich allerdings nur auf bestimmte Dinge beziehen kann, allerdings zum Beispiel nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen oder Punkte, die Sie zum Beispiel dann in diesem Umfang nicht konkret geregelt oder beachtet haben. Lassen Sie zum Beispiel grob fahrlässig aus, die Spielfläche vorher auf Schäden zu kontrollieren, können Sie hier auch haftbar gemacht werden, trotzdem ein Haftungsausschluss vorliegt, der allerdings bei entsprechender wirksamer Gestaltung solche Haftungsausschlüsse auch gar nicht zulässt.
Daher ist es besonders wichtig, eine entsprechende Versicherung abzuschließen und andererseits auch soweit es möglich ist, für eine ordentliche Spielfläche und ein entsprechendes verletzungsfreies Umfeld zu sorgen. Dies gilt auch zum Beispiel so weit, dass sie auch für das Umfeld haften, zum Beispiel ein ordnungsgemäßes Betreten der Sporthalle et cetera. Hier können natürlich auch Haftungsansprüche gegen die Gemeinde oder die Stadt bestehen, wenn hier möglicherweise Mängel an der Anlage oder der Sporthalle vorhanden sind.
Trotzdem sollte durchaus ein Haftungsausschluss hier angedacht werden, den ich Ihnen gerne erstelle.
Wie auch dargestellt, ist es natürlich von Ihnen eine relativ kleine Veranstaltung, in der wahrscheinlich nicht viel passiert. Trotzdem sollten Sie immer mit dem worst case rechnen und daher habe ich Ihnen auch versucht, viele Problempunkte und Absicherungsmöglichkeiten aufzuzeigen, an erster Stelle sollte aus eigenen Interesse eine entsprechende Versicherung stehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierhin Ihre Fragen hilfreich beantwortet habe und stehe, wie dargestellt weiterhin gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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