Handwerkerpfusch
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir renovieren unser Bad in unserem Haus.
Beim Trockenbau hat der Handwerker die Unterkonstruktion (Lattung) im Dachfenster verschraubt.
Dadurch regnet es jetzt in unser Bad.
Der Schaden ist am 18.05.17 passiert und am 19.05.17 bemerkt und dem Chef der Firma gemeldet worden.
Nach Besichtung vor Ort wurde beschlossen, dass er es seiner Versicherung meldet und wir mit
dem Fensterhersteller besprechen.
Der Außendienst von Heim&Haus war am 20.05.17 vor Ort und hat nach Begutachtung den Austausch des Fensters empfohlen. Kosten ca. 2000€. Weiterhin ca. 8 Wochen Lieferzeit in
der Zeit können wir das Bad nicht fertig stellen und auch nicht nutzen.
Die Versicherung des Unternehmers läuft über einen Makler. Diesem wurde der Schaden am 22.05.17 gemeldet. Auf unsere Nachfrage bekamen wir die Telefonnummer und traten selber in Kontakt.
Bis heute haben wir weder vom Makler noch von der Versicherung eine Rückmeldung erhalten.
In Bezug auf die lange Lieferzeit möchten wir wissen ob es eine Nutzungsausfallentschädigung gibt bzw. wie Druck auf die Versicherung aufgebaut werden kann.
Das Fenster wurde durch mich provisorisch abgedichtet, aber jeder Regenschauer kann Wasser ins Haus bringen. Was den schaden mit Sicherheit vergrößert.
In Erwartung iher Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
N. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Hallo!
Allgemein:
Das ist dann ja bereits eine gute Nachricht, wenn die Versicherung ihr OK gegeben hat. Dennoch - Lassen Sie Ihren Auftragnehmer (AN) nicht aus seiner Pflicht. Er hat den Schaden zu verantworten und sich auch gegenüber der Versicherung um eine reibungslose Abwicklung zu kümmern. Wurden dem AN gegenüber bereits Zahlungen für bisherige Arbeiten geleistet? Es ist zumindest anzuraten, einen Einbehalt der Rechnungssumme vorzunehmen. Geld ist das einzige Druckmittel worüber Ihr AN ein Interesse an einer zügigen Abwicklung haben sollte.
Nutzungsausfall:
Für die Dauer der eingeschränkten Nutzung des Hauses bzw. der Zimmer können Sie Entschädigung i.H. der ortsüblichen Miete (z.B. nach Mietspiegel oder Vergleichsmiete) als Nutzungsausfall fordern. Je nach dem Zeitraum in welchem Sie die Zimmer oder auch das gesamte Haus nicht nutzen konnten. Machen Sie sich also kundig, zu welchem Preis man Ihr Haus vermieten könnte.
Den aufgewendeten Strom usw. sowie gegebenenfalls von Ihnen für die Sanierung verauslagten Kosten können von Ihnen als Schadensersatz verlangt werden.
Sollte zeitweise Ihre Anwesenheit erforderlich sein, so können Sie ortsüblichen Lohn für die Arbeitszeit beanspruchen. Hinsichtlich der notwendigen Anwesenheit kann für diese Zeit der Verdienstausfall beansprucht werden.
Ist eine Schmutzbeseitigung durch Sie zu erbringen, so können Sie die Kosten der Reinigungsmittel etc. und die geleisteten Stunden in Höhe eines ortsüblichen Lohnes für die Schmutzbeseitigung verlangen.
Das hört sich jetzt erst einmal gut an - aber... Hinsichtlich der Höhe von Schadensersatzforderungen gibt es leider keine eindeutige Rechtsprechung. Es gibt zahlreiche Urteile mit völlig unterschiedlichen Auslegungen. So ist z.B. bzgl. der Vergleichsmiete für die eingeschränkte Nutzung, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Diese geht überwiegend davon aus, dass in einer Miete z.B. regelmäßig die Gewinnspanne des Vermieters enthalten ist. Daher wird eine eigentlich erzielbare Miete, um diesen Anteil (ca. 40%) gekürzt.
Fazit:
Da der Ausgang eines möglichen Streites ( auch vor Gericht) ungewiss ist, sollten Sie alles daran setzen eine Einigung mit Ihrem AN und/oder dessen Versicherung herbeizuführen. Fertigen Sie eine Aufstellung an und beziffern die zuvor aufgeführten Punkte - mit Bedacht und nicht übertrieben. Wenn die Versicherung zustimmt, wäre ja alles i.O. Ansonsten suchen Sie das Gespräch mit Ihrem AN. Vielleicht können Sie den Betrag dann auch mit Arbeitsleistungen Ihres AN verrechnen - als Entgegenkommen. Das ist für eine Firma meist die günstigere Lösung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen am Ende ein gutes Gelingen mit der Badrenovierung.
Mit besten Grüßen
Stefan Köster
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Bevor ich Ihnen eine Auskunft erteilen kann, benötige ich bitte noch ein paar Informationen. Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der ausführenden Firma. Gibt es also eine schriftliche Vereinbarung (Angebot, Auftrag etc.), oder laufen die Arbeiten über mündliche Absprachen? Der Versicherung wurde auch die voraussichtliche Höhe des Schadens mitgeteilt?
Mit besten Grüßen
Stefan Köster
der Auftrag wurde mündlich erteilt. Die Versicherung hat zwischenzeitlich das Fenster freigegeben.
Jetzt geht es noch um den Nutzungsausfall.
Mit freundlichen Grüßen
N. B.