Obliegenheitsverletzungen BU krankentagegeldversicherung
Fragestellung
Vorgeschichte:
Seid einem Jahr bin ich aus Mobbing / unendliche Arbeitsstunden
Gründen krank geschrieben.
Ich bin in der gesetzl KK zusätzlich habe ich eine Krankentagegeldversicherung und eine private BU Versicherung die ab dem 7. Monat greift - greifen sollte.
Alle Versicherungen haben ihre eigenen Gutachter zur Überprüfung der Krankheit eingesetzt. Der Med. Dienst der KK war ebenfalls bei einer einmaligen Einsatz zur gleichen Diagnose
" nicht arbeitsfähig - gekommen.
Das Krankentagegeld zahlte genau nach 6 Monaten nicht mehr.
Sie hatten am Ende, als jeder der anderen Gutachter krank als Diagnose angab,
einen HOFGutachter eingesetzt der dann plötzlich meinte, ich könnte arbeiten, alle anderen Ärzte schrieben weiterhin mich krank und bleiben bei den Diagnosen.
Ich informierte rechtzeitig also ab dem 5. Monat meinen Makler - er hat eine Vollmacht von mir - dass er die BU anschreiben sollte, da diese ab dem 7. Monat ja greift.
Die Krankentageldversicherung versprechen in der Werbung , dass sie gleich ab dem 5. Monat, automatisch die Fälle weiterleitet,
Die BU versprich den Mitgliedern, dass sie innerhalb von 10 Tagen prüft, um eine schnelle Zahlung zu gewährleisten.
Ich bin 50 Jahre habe eine 5 jährige Tochter, alleinerziehend und habe ich damals gerade aus diesem Grund vom Makler überreden lassen, dass ich diese Versicherung unbedingt alle brauche.
Nun zahlt aber seid Monaten keiner - 9000 Euro - fehlen es kommt nichts
Er meinte immer " wir warten, da er nicht weiss, ob die Krankheit in 2 Monaten ev. vorbei ist und ich wieder gesund bin"
Ich meinte immer, dass weiss ich nicht und es ist ja unabhänig davon, wenn ich noch weitere 5 Wochen krank bin, dann zahlt eben die BU NUR die 5 Wochen...oer mehr... ja nach dem was kommt..
ER vermittelte keine weiteren Infomationenn an die BU trotz meiner mehrmaliger Hinweise dieses zu tun und meinte, die Krankentagegeldversicherung macht dieses automatisch.
Das Krankentagegeld wurde eingestellt und man sagte mir ich hätte eine Obliegenheitsverletzung gemacht, Ich hätte ein Gutachten bringen sollen, dass den letzten Gutachten seitens der Versicherung widerspricht.
Dieses hatte ich rechtzeitig an den Makler gesendet, ER wollte dieses zeitnah und pünktlich an die Versicherung senden - auch dieses hat er nicht gemacht .
Damals meinte er " das brauchen wir nicht mehr, da die BU ja nun übernimmt und die haben neue Unterlagen die ich ausfüllen muss"
Des weiteren hatte er bis vor 2 Monaten immer noch nicht - also Monate zu spät - trotz meiner mehrmaligen Hinweisen, die BU nie informiert bzw, alles nur wenn dann schleppend.
ER der Makler meinte " ich soll doch ruhig bleiben mir Klangschalen kaufen"
Seid Monaten kein Geld - wir reden von 9000 Euro - die mir die Versicherungen nun schulden, keiner zahlt.
Der Makler hatte bei Abschluss mir immer versprochen " einer zahlt bei Krankheit "
Aber immer wieder schreiben beide Versicherungen, ich hätte eine Obliegenheit verursacht. diese habe ICH aber nie verursacht - mein Makler hat obwohl er ja eine Vollmacht hat - nichts gemacht
Die BU will nun von 2 Jahren alle Spesenabrechungen und meine Messeberichte - in meinem Arbeitsvertrag steht aber das ich keinerlei Kopien, Berichte, Infos... an Dritte weiter geben darf und mich strafbar mache...
Das habe ich wieder dem Makler gesagt, da er sich nun selbst darum kümmern will.
Seid Okt 2014 kein Geld und keinerlei Hilfe beider Versicherungen.
Ein Makler der mir immer versichert er tut was und aber immer sagt, ich soll mal "ruhig werden"
Dann hatte ich im Nov 2014, einen unverschuldeten schweren, Autounfall.
Im Okt hörte das Krankentagegeldaber bereits auf zu zahlen.
Also... ab Nov. wäre es ja ein neuer Fall von Krankentagegeld gewesen
ich sprach wieder mit dem Makler, einen Tag nach dem Unfall, dass er den Unfall melden soll, da ich aufgrund des Unfalls körperlich nicht konnte.
Er meinte wieder " es läuft ja der erste Fall...wir brauchen da noch nichts machen wir warten ab..."
Ich sprach dass wäre doch ein anderer, neuer Fall - also Zahlung des Krankengeldes...
Er meinte, nein warten...
Nun ist - parallel zum 1. Fall wo ich krank bin - dieser neue Fall dazu gekommen, was bedeutet das Krankentageged müsste seid 3 Monaten eigentlich wieder bezahlen.
Der Makler, obwohl ich ihn wieder mehrmals angesprochen hatte, diese Meldung weiterzuleiten, hat dieses erst jetzt getan.
Seitens der Verischerung kam heute ein Schreiben dass wieder eine Obliegenheitsverletzungvorleigt und die Versicherung aus diesem Grunde, erst. wenn überhaupt - ab dem 11.3.2015, Leitungen bezahlt.
Wieder... kein Geld - wieder Fehler seitens des Maklers bzw, Ausreden der Versicherungen.
Frage:
1.)
Wer zahlt mir meine Leistungen ?
Der Makler hat eine Vollmacht, versprach mir immer alles pünktlich zu machen, bzw, tröstet mich immer und immer wieder " dass alle bald zahlen..
die dauernde Obliegenheitsverletzungen seitens der Versicherungen die ich dev. nicht verursacht habe...
2.)
An wenn kann ich mich wenden ?
3.)
WER haftet am Ende für die Leistungen ?
4.)
Kommt man mit einer Verbraucherzentrale durch ?
5.)
oder bringt ein OBmann etwas ?
6.)
Oder doch gleich ein Anwaltsschreiben an die Versicherung und den Makler?
7.)
Was würde dieses bei Ihnen kosten ? bzw. zahlt dieses die Rechtschutz ?
Meine ganzen Schreiben direkt an die Versicherungen die Widersprüche, nichts gehen sie darauf ein...
8.)
Können Sie sich dem ganzen nicht annehmen und eine kolo Kostendeckung bei meiner Rechtschutz einholen?
Ich habe Ihnen ein Urteil OLG Dortmund beigelegt, sowie Meinungen aus dem Internet - genau so ist mein Fall 1 : 1 mein Fall
Dazu kommt, dass mein Makler alles regelrecht durch sein "Warten und seine Klangschalengerede ich soll ruuuhig bleiben..
" verbockt hat...
9.)
Muss nicht ER der Makler,
nun bzw seine Rechtschutz den Fall aufgrund WEIL er immer
alle Fälle verspätet bearbeitet hatte,
"Zusendungen " auf Briefe... nicht reagiert hat, dieses zahlen ? bzw seine eigene Versicherung ?
LG
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Antwort von Rechtsanwalt Soeren Liebig
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihr Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Frage 1)
Grundsätzlich haben Sie nach dem geschilderten Sachverhalt, bei Krankheit für die ersten 6 Monate einen Anspruch gegen die Versicherung auf Krankentagegeld und ab dem 7 Monat einen Anspruch gegen die BU Versicherung. Der Anspruch ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen und den ärztlichen Gutachten. Der BU Anspruch ist abhängig von einer tatsächlich festgestellten Berufsunfähigkeit.
Der Makler haftet Ihnen gegenüber auf Schadensersatz nur, wenn der Makler die von Ihnen übermittelten Unterlagen und Informationen nicht rechtzeitig an die Versicherung für das Krankentagegeld bzw. für die BU weitergeleitet hat und die Versicherungen aufgrund der Pflichtverletzungen des Maklers von ihrer Leistungspflicht befreit sind. Der Anspruch gegen den Makler ist daher nachrangig, das heißt der Anspruch besteht nur, wenn der Anspruch gegen die Versicherungen tatsächlich bestanden hätte, die Versicherungen aber nicht leisten müssen, weil der Makler eine Pflichtverletzung begangen hat, welche Ihnen zugerechnet wird.
Frage 2)
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt oder teilen Sie den Versicherungen den Sachverhalt mit.
Der Makler sollte ebenfalls eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Frage 3) Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 4,5) Ich denke beides macht wenig Sinn.
Frage 6) Ja, ein Rechtsanwalt sollte den Sachverhalt prüfen und die Versicherungen und den Makler anschreiben.
Frage 7) Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 9000,00 EUR liegen die außergerichtlichen Kosten bei ca. 500 EUR. Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens I. Instanz liegen bei ca. 2800,00 EUR (eigene RA-Kosten und Gerichtskosten). Wenn eine Rechtschutzversicherung diesen Fall abdeckt, werden die Kosten der gerichtlichen Vertretung übernommen. Sie sollten diesbezüglich die der Versicherung nachfragen.
Frage 8) Dafür benötige ich die Versicherungsverträge und die ärztlichen Gutachten bzw. Krankschreibungen und den gesamten Schriftverkehr mit den Versicherungen und dem Makler. Zusätzlich benötige ich eine direkte Bevollmächtigung.
Frage 9) Nein. Sie wollen einen Anspruch gegen die Versicherungen bzw. gegen den Makler durchsetzen. Der Makler benötigt möglicherweise einen eigenen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung , um sich gegen Ihre Ansprüche zu verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Bewertung des Kunden
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Ich habe RA Liebig noch einmal bezug auf diese Kosten Fragen gestellt... sobald ich diese habe, kann ich dann die RS anschreiben.
Danke Herr RA Liebig
wir hatten gestern abend auch telefoniert, leider war mein Aku leer :-( nicht dass Sie sich wunderten
Ein herzliches Entschuldigung!
Ich bin gespannt was Sie mir schreiben und antworten
Danke auch im voraus für Ihre Zeit die sich gestern Abend genommen haben.
LG
herzlichen Dank
Kurze Nachfragen:
zu 7
Sie schreiben:
Rechtschutz zahlt nur die gerichtliche Kosten ?
aussergerichtliche ca 500 Euro nicht?
Fall des Falles man verliert? wer zahlt dann was?
zu 8 )
Deckung einholen
Wie muss ich das bei der Rechtschutz machen ?
Wie müsste der "Text" lauten?
WAS WÜRDE ZUERST VON IHNEN NUR EIN "MAHNBRIEF" kosten ? das die Versicherung sieht es tut sich was?
Laut Makler, den Ärzten wurde der Anspruch der Leitungen nie angezweifelt
Selbst die Versicherung hat dieses ja nicht angewzweifelt, sie schreiben immer nur eine Ablehnung weil diese Unterlagen immer zu spät ankommen was der Makler ja immer falsch geacht hatte...
Somit sehr ich sehr gute Chancen!
Frage 1
Die BU Prüfung, so einer Aussage von heute des Maklers, läuft noch als Überprüfung.
Solange sollte ich sicher noch warten, bis die BU eine Ablehnung der Leitungen in schriftl Form gesendet hat - ricihtg?
Frage 2
Die andere Versicherung Krankentagegeld sollte den Fall automatisch nach dem 6 Monat abgeben so schreiben sie - dieses wurde aber nicht gemacht
Kann man da nciht diese Versicherung anmahnen ?
Frage 3
Wie lange darf sich eine Versicherung überhaupt Zeit lassen, den Sachverhalt zu prüfen ? laut denen ihrer Werbung - innerhalb 10 Tagen wenn alle Unterlagen da sind...- schomnm allein dieser Satz ist wie ein Schwamm!
Aber wie lange kann oder darf eine Versicherung mit dem Gesamtcheck warten?
Es bringt ja nichts, monatelange Jahrelang zu Prüfen... da ist ja das finanzielle Fiasko vorprogrammiert
Frage 4
Gibt es kein Gerichtsurteil oder § ?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe auch bezug auf die Deckungfrage -
bitte rufen Sie bei der Rechtsschutzversicherung an und fragen Sie einfach nach. Ich denke die RS wird eine außergerichtliche Pauschale (150 EUR) zahlen. Den gerichtlichen Teil müsste die RS voll bezahlen, wenn dieser Fall versichert ist. Sie können mir die Unterlagen per Post zu schicken. Die außergerichtliche Vertretung würde bei mir 300,00 EUR netto Kosten.
Vg
aufgrund meines Unfalles, konnte ich erst jetzt wieder antworten. Bitte entschuldigen Sie!
Meine RS habe ich angerufen und angeschrieben.
Deckung aussergerichtlich wurde erteilt
BU hat mir noch keine Ablehnung erteilt, sind immer noch seit Monaten am Überprüfen!
Nun, so sagten sie, ist die Dame die alles bearbeitet, erkrankt... wochenlang erkrankt... ich soll mich gedulden!
Muss ich das ERDULDEN?
Mich fargt auch keiner ob ich mit meiner kleinen Tochter warten kann...
Ich bin, wie Sie wissen, ja bei einer
Krankentagegeldversicherung versichert, diese zahlte 7 Monate und hat dann aufgrund eines Aussage eines eigenen Hofgutachters die Zahlung eingestellt -
übergreifend sollte nun ihre Partnerversicherung BU.
Laut Makler geht dieses nahtlos und schnell über
Dieses ist leider seit Monaten nicht so.
Ich hatte einen Autounfall - neuer Fall 2. Fall - für diesen wäre nun wieder die Krankentagegeldversicherung zuständig gewesen
und nach eigener Nachfrage bei der Krankentagegeldversicherung, hat mein Makler diesen Fall erst Monate später gemeldet, dieser ist nun wegen dieser Obliegenheit für eine Zahlung, abgesagt worden.
Nun habe ich, da meine BU seit Sept nahtlos weiter zahlen sollte zum 1. Fall -laut Makler - angeschrieben um
nachzufragen, ab wann denn da der Makler alles weitergeleitet hatte.
Eine Dame meinte Dez. 2014
die andere März 2015
obwohl er es hätte im Sept oder auch schon vorher, ich hatte ihn bereits im Juli - Aug angesprochen, dass er endlich den Antrag einleiten sollte.
Er meinte aber immer " wir warten..."
...die BU "überlegt" so die Damen, ab wann die Prüfung abgeschlossen werden kann - seit 8 Monaten wird geprüft - und Unmengen an Unterlagen verlangt -
ab wann nun bezahlt werden kann.
Warum wird nicht, wenn man doch nahtlos ohne Pause von mehreren Ärzten incl der KK krank geschrieben ist, nicht endlich von seiner privaten Versicherung bezahlt?
Dazu kommt...
Der Makler hat - weil ER kein Vertrauen zu mir hat - ich frage mich so langsam was ICH da angestellt habe- weil ich hinter seinem Rücken nach ihm erkundigt hatte -
mir den Maklervertrag in einer poppligen Mail,
gekündigt- freundschaftlich, so schreibt er, aber ohne Gewähr, wird er mir Tipss geben...
Gleichzeitig gibt er schriftlich zu, dass er sich Monate später bei den Versicherungen gemeldet hatte, er diese Obliegenheiten verursacht hatte - es geht um 10..000 Euro im Verzug...
das kann doch nicht wahr sein....zuerst verbummelt er den 1. Fall an die BU weiterzuleiten, er hatte eine Vollmacht vn mir, Monate keine Zahlung 5000 Euro mindestens verluste
dann verpasst er den 2. Fall zu melden und verursacht eine NICHTzahlung bei der Krankentagegeld 2000 Euro auch Verluste... und Ärger dazu
kann ich nicht den Makler zu Rechenschaft ziehen?
Da zahlt doch nicht meine RS , wenn der Fall wegen Obliegenheiten nicht bezahlt wird!
Was tun ?
schreckliche Geschichte
Kann der Makler einen einfach so im Regen stehen lassen?
Er meinte er hatte vor Jahren einen Burn out und diesen Rückfall hätte ich verursacht ....
ER verbummelt mir mein Geld, schreibt furchtbare Texte an die Versicherungen, kündigt mir um am Ende noch Schmerzensgeld :-))) von mir zu wollen...
Was tun?
Nennen Sie mir einen Schlachtplan, wie es weiter gehen soll
Ich habe noch einen Obmann angeschrieben, auch dieses wurde mir von X pert empfohlen, alles nicht gebracht, auch da seit Monaten keine Rückmeldungen!
Schrecklich diese Versicherungen!
MFG