Kapitallebensversicherung Verischerungsscheinwirrwarr
Fragestellung
Im Jahr 1990 schloss ich bei der Hanse Merkur eine Lebensversicherung in die ich 2 Jahre lang ab 1.11.1990 127,20 DM monatlich einzahlte. Danach stellte ich diese Versicherung in eine Kapitalleben-Direktversicherung um und zahlte ab 1.11.1992 jeweils 3000 DM jährlich ein. Die
Versicherungsnummer (....B00014) blieb dabei die gleiche, nur der Versicherungsschein änderte sich und wurde neu ausgestellt. Bis 30.10.1999 wurden jeweils am 1.11. 3000 DM in diesen Vertrag eingezahlt.
Ab 1.11.1999 nun erhöhte ich aufgrund eines Beratungsgesprächs mit einem Versicherungsmakler der Hanse Merkur den jährlichen Einzahlungsbetrag auf 3408 DM ab und unterschrieb hierzu einen entsprechenden Vorschlag der Versicherung. Es war darin und auch mündlich mit dem Versicherungsmakler immer die Rede davon, die bestehende Versicherung mit der Nummer ...00014 beizubehalten und nur den Einzahlungsbetrag zu ändern.Es wurden dann die jährlichen Verträge von 3408 DM weiterhin von meinem Arbeitgeber eingezahlt.
Am 5.12.2003 erhielt ich nun ein Schreiben der Hanse Merkur, dass meine Versicherung mit der Nummer ....00014 seit 1.11.1999 beitragsfrei bestünde und ich erhielt hierfür einen neuen Versicherungsschein für die Nummer ....00014, in dem stand, dass die Versicherung beitragsfrei
gestellt sei und die monatliche Rentenzahlung ab dem Jahr 2021 daraus 93,30€ betragen würden. Ich beschwerte mich daraufhin sowohl bei der Hanse Merkur als auch beim Versicherungsmakler dahingehend, dass ich ja diese Versicherung nicht beitragsfrei stellen wollte, sondern mit einem
erhöhten Jahresbeitrag weiterführen wollte. Von der Hanse Merkur bekam ich keine Antwort, der Versicherungsmakler teilte mir mit, dass alles in Ordnung sei. Es wäre die alte Versicherung (...00014) beitragsfrei gestellt, aber eine neue mit der Nummer ...00022 begonnen worden. Ich
schaute in meinen Unterlagen nach und fand tatsächlich einen Versicherungsschein, der die Nummer 00022 trug. Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass er die Nummer 00014 hatte. Dieser Versicherungsschein war nun offenbar meine "Hauptversicherung" , in die seit 1999 von
verschiedenen Arbeitgebern eingezahlt worden war. Ich überschlug kurz die addierten Versicherungssummen der beiden Verträge und kam zu dem Ergebnis, dass in der Summe alles in Ordnung wäre und ließ die Sache auf sich bewenden.
Seither bekam ich nun jährlich das Schreiben "Ihr aktueller Versicherungswert im Überblick" für die Versicherung ... 00014 direkt zugeschickt und für die Versicherung ...00022 ging dieses Schreiben jeweils an meinen Arbeitgeber, wo ich es mir abholte. Ich ging also die ganze Zeit davon aus, dass zwei Versicherungen für mich bestünden, eine beitragsfrei gestellte und eine neue Versicherung. Auch der Versicherungsschein für beide Versicherungen liegt mir natürlich vor.
Im Oktober diesen Jahres befasste ich mich wieder mit diesen Versicherungen, da ich diejenige mit der Nummer ...00022 am 1.11.2018 kündigen musste, wenn ich die Kapitalabfindung bekommen wollte. Ich erkundigte zunächst bei der Hanse Merkur nach dem Kündigungstermin für die andere
Versicherung ...00014 und wollte auch den Todesfallberechtigten darin ändern. Daraufhin bekam ich von der Hanse Merkur die Auskunft, dass es diese Versicherung ....00014 gar nicht mehr gäbe, sondern dass diese bereits im Jahr 1999 vollständig in die Versicherung ...00022 aufgegangen
wäre und das Deckungskapital komplett angerechnet worden sei. Die Tatsache, dass ich zwei Versicherungsscheine von zwei unterschiedlichen Versicherungen hätte, die eine beitragsfrei und die andere aktiv, wäre lediglich ein Versehen der Versicherung und auch die jährlichen
Schreiben "Ihr aktueller Versicherungswert im Überblick" für die Versicherung ...00014 wären ein Versehen gewesen. Da es bis zum Jahr 2003 keine jährlichen Aufstellungen der aktuellen Kapitalabfindung mit Überschussbeteiligungen gab, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob der
Übertrag des Deckungskapitals+ Bonus von Versicherung ...00014 (dies waren nach Auskunft der Versicherung 20.600 DM) rechnerisch im neuen Vertrag ...00022 enthalten ist. Das kann sein, kann aber - bei sehr guter Rendite der Versicherung - auch nicht sein.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch aus dem Vertrag ...00014 an die Versicherung habe? Wie oben erwähnt, habe ich hierzu einen Versicherungsschein, der die monatlich garantierte Rentenzahlung von 93,30€ ausweist und die jährlichen Schreiben "Ihr aktueller
Versicherungswert im Überblick", das letzte aus dem Jahr 2017. Dort beträgt die monatliche Rente ab 1.11.2021 inklusive Überschussbeteiligungen 119,70 €.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
was Sie hier Schildern ist wirklich sehr seltsam. Dass die Versicherung 00014 jedenfalls einmal wirksam bestand, dürfte außer Frage stehen. Wenn sich die Versicherung nun darauf berufen möchte, dass diese Versicherung nicht mehr besteht, dann trägt diese dafür die Darlegungs- und Beweislast. D.h. die Versicherung muss beweisen, dass sie die Versicherung entweder selbst gekündigt hat oder die Versicherung durch Sie gekündigt wurde.
Das könnte für Sie zunächst zu einer gewissen Ungewissheit führen. Häufig ist es ja so, dass Sie anlässlich einer solchen Beratung dem Berater viel Vertrauen schenken aber auch einiges an „Papierkram“ zu unterschreiben ist. Ich habe es in meiner Beratungspraxis leider schon mehr als einmal erlebt, dass ein Kunde ein Dokument unterschrieben hat, von dem er nicht wusste, was auf diesem steht. Wenn Sie das nicht getan haben, und auch die Versicherung keine Kündigung damals ausgesprochen hatte, dann besteht die Versicherung 00014 fort und Sie können die Leistungen beziehen.
Unterstellt man, dass doch etwas derartiges geschehen ist, dann stellt sich die Frage wie das Verhalten der Versicherung zu werten ist, dass man Ihnen einen Versicherungsschein aushändigte und jährlich den Versicherungswert mitteilte. Aus meiner Sicht wurde hier über Jahre hinweg ganz klar und unzweideutig der Eindruck erweckt, dass Ihnen die Versicherungsleistung zusteht. Es ist ja sogar von der „garantierten Rentenzahlung“ die Rede. Wer jahrelang einen solchen Eindruck erweckt, kann sich nach meiner Einschätzung nicht auf eine Kündigung oder ähnliches von vor bald 20 Jahren berufen. Dies würde Treu und Glauben gem. § 242 BGB widersprechen. Daran ändert es auch nichts, dass alles seitens der Versicherung vielleicht nur ein Fehler war. Die Versicherung ist selbst dafür verantwortlich, die internen Abläufe so zu organisieren, dass solche Fehler nicht passieren.
Wenn Sie in diesem sehr interessanten Fall weitere Hilfe oder eine anwaltliche Vertretung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Für mehrere Mandanten konnte ich schon erfolgreich gegen Versicherungen vorgehen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage. Ich erwäge nun tatsächlich eine Klage gegen meine Versicherung, falls sich diese sich weigern sollte, die Leistungen aus der Versicherungsschein zu erbringen.
Allerdings habe ich in dem bisher zum Fall eschriebenen noch vergessen, einen Brief von mir an die Versicherung aus dem Jahr 2003 zu erwähnen, den ich schrieb, nachdem ich im Jahr 2003 durch die Zusendung des geänderten Versicherungsscheins zu ...00014 (es handelte sich um die Beitragsfreistellung) . Darin beschwerte ich mich bei der Versicherung, daß diese Versicherung nun beitragsfrei war. Am besten, ich schicke Ihnen in der Anlage einfach das Schreiben meiner Versicherung nebst geändertem Versicherungsschein und mein eigenes Rückschreiben an die Versicherung zu. Noch zu erwähnen wäre, daß die Hanse Merkur noch eine alte Adresse von mir hatte, der Versicherugsschein erst zurückging und mir der Versicherungsschein daher erst am 22.12.2003 erneut vom Versicherungsmakler, Herrn Schneid zugestellt wurde (siehe Anschreiben hierzu auch im Anhang). Ein Antwort auf mein Rüpckschreiben erhielt ich damals nicht, fragte aber den Versicherungsmakler, Herrn Schneid. Er verischerte mir, daß alles in Ordnung wäre. Im Zuge der Erhöhung meiner Versicherungsbeiträge zu meiner Kapitalrentenverscherung wäre der alte
Vertrag beitragsfrei gestellt worden und ein neuer mit der Nummer .. 00022 begonnen worden. In der Summe würden sich diese beiden Verträge zur korrekten Versicherungssumme ergänzen. Die Versicherung wiederum behauptete nun, daß es 2003 ein Schreiben von Ihnen an mich gab,das ich Ihnen auch in der Anlage mitschicke. Dieses Schreiben erreichte mich im Jahr 2003 aber nicht.
Anhand meiner Anlagen sehen Sie also schon, daß die Versicherung im Streitfall einfach den Bestand der Versicherung ...00014 abstreiten dürfte. Halten Sie eine Klage unter diesen Bedingungen immer noch für sinnvoll?
Freundliche Grüße
dieses Schreiben macht die Situation in der Tat etwas schwieriger. Ist der Versicherungsvertreter noch für die Hanse Merkur tätig? Es stellt sich ja auch die Frage, was dieser aussagen würde.
Es ist ja leider so, dass manche Aussagen leider nicht wahrheitsgemäß sind, weil sich der Aussagende es sich nicht mit seinem Arbeitgeber verscherzen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
ich habe heute mit Herrn Schneid, dem Versicherungsmakler, der im Jahr 1999 die Erhöhung des jährlichen Versicherungsbeitrags auf 3408 DM veranlasste, gesprochen. Herr Schneid ist mittlerweile schon lang pensioniert, konnte aber den Ordner von 1999 in dem er auch meinen Erhöhungsantrag und ein Schreiben der Hanse Merkur diesbezüglich finden. Daraus geht aber nicht einduetig hervor, ob es nun die zweite Versicherung hätte geben müssen oder nicht. Auch konnte sich Herr Schneid nicht mehr an unser damaliges Telefongespräch erinnern, in dem er mir sagte, daß sich die neue Versicherung und die alte beitragsfrei gestellte zur ursprünglichen Versicherungssumme ergänzen würden. Würde er heute dazu befragt, würde er sich neutral verhalten und angeben, daß er sich an ein diesbezügliches Gespräch nicht mehr erinnern könnte.Er konnte mir aber noch die 1999 prognostizierte Kapitalabfindung aus dem Hauptvertrag (....00022) nennen, die bei 278.955 DM lag, also weit über den ca. 86.000 €, die nun ausgezahlt werden dürften.
Wozu würden Sie mir jetzt insgesamt raten? Sehen Sie eine Chance für eine erfolgreiche Klage gegen die Hanse Merkur?
Freundliche Grüße
Chancen sehe ich hier definitiv. Natürlich kann ich aber einen bestimmten Erfolg nicht garantieren.
Was für Sie ggf. noch ein Ansatzpunkt wäre, denn Sie auch selber durchführen könnten (bei Bedarf und entsprechender Beauftragung unterstütze ich natürlich gerne) wäre die Einleitung eines Ombudsverfahrens oder auch eine Beschwerde bei der BaFin. Beides ist kostenfrei möglich und führt oft schon zu einem Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
vielen Dank für Ihre erneute Antwort. Ihre Einschätzungen waren sehr hilfreich für mich und ich werde nun zunächst über die Ombudsstelle versuchen, etwas zu erreichen.
Freundliche Grüße
A. G.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer