Umsatzsteuerrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgendes Umsatzsteuerproblem.
Mein Mann hat vor 15 Jahren eine Gewerbeimmobilie gekauft
Kaufpreis + vorsteuer
Mein Mann ist eine Privatperson.
Er hat die immobilie vermietet und Mietkosten + umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Jetzt nach 15 Jahren möchte er die immobilie verkaufen . Muss er sie mit umsatzsteuer verkaufen?
Er hat sich mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt und es ist ihm jetzt aufgefallen, dass im notarvertrag ein Kaufpreis + Vorsteuer ausgewiesen ist.
Muss er von dem vereinbarten Kaufpreis 19 % umsatzsteuer an das Finanzamt abführen ?
Für eine baldige Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Martina Edelmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Tomasz Malissa
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich gehe davon aus, Ihr Ehemann ist Verkäufer und hat sich mit dem Käufer (nicht Verkäufer) auf einen Kaufpreis geeinigt und verkauft Grund und Boden und die Immobilie als Grundstück.
Konkret zu Ihren Fragen:
Muss er sie mit Umsatzsteuer verkaufen?
Nein, Grundstücksveräußerungen/käufe sind nach § 4 Nr. 9a grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Es besteht jedoch ein Wahlrecht zur Optierung zur Umsatzsteuerpflicht des Vorgangs.
Muss er von dem vereinbarten Kaufpreis 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen?
Nein, wird bei einer Grundstücksveräußerung/kauf zur Umsatzsteuerpflicht optiert, ist der Leistungsempfänger (der Käufer) verpflichtet die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. ( § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tomasz Malissa
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen