Dringende Frage wegen Telefonat heute
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Becker
haben wir heute telefoniert. Bin mir nicht mehr sicher ob Sie das waren.
Falls Sei das warne, bitte ich sie die Fragen zu beantworten. Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie das ablehnen, dann versuche ich die Person zu finden, die mich so super beraten hat.
Folgendes:
Mein Name ist C. B.. Ich bin steuerlich und wohnsitztechnisch in Deutschland gemeldet und habe ein Gewerbe dort.
In Südtirol bin ich immer unter der Woche unterwegs weil da meine Frau und mein Kind ist.
Ich bin da in einem Verein mit denen ich zusammen ein Street Food Festival veranstalte.
Einige Stände kommen aus Deutschland, einige aus Österreich und einige aus Italien.
Da die Deutschen und Österreichischen Stände keine Ital. Mwst Nummer eröffnen wollen und keinen Steuerberater dazu ziehen haben wir uns überlegt ALLES über den Verein laufen zu lassen.
D.H. Wir sind offiziell ein Verein, der alle Umsätze der Stände in unsere Kassen laufen lassen und nach der Veranstaltung gegen eine Rechnung vom Stand auszahlen lassen. Am Beginn würden wir den Ständen eine Rechnung schreiben von 400 Euro Standmiete.
Ich muss morgen alle Stände anrufen und erzählen wie Sie das versteuern müssen, und welche Steuer da noch drauf kommen auf die Rechnungen. Deshalb wäre es schon wichtig, dass Ihre Antwort auch soweit save ist.
Es ist uns wichtig, dass der Verein da nicht schlecht weg kommt aber auch die Stände nicht schlecht wegkommen.
Wir haben eigentlich kalkuliert dass wir 400 zzgl. IVA bekommen und müssen ja auch schon die Steuern abführen von den Rechnungen welche die Stände uns stellen.
Haben die Stände dann in dem fall einen großen Vorteil wenn das so läuft wie der Steuerberater aus Italien unten schreibt.
Wichtig ist für mich morgen alles erklären zu können wenn die Stände mich da durchlöchern.
Die Frage ist, welches ist die sicherste Möglichkeit, dass der Stand beim Finanzamt am wenigsten Probleme bekommt und auch wir in Italien save sind. (Ich weiss, dass Sie das wohl nicht ganz sicher klären können, weil Sie das italensiche Gesetz ja nicht kennen)
Es gäbe auch noch folgende Möglichkeiten zu tricksen:
1. Wir könnten eventuell auch das verwurschteln mit meiner Firma in Deutschland? Aber da habe ich keine Ahnung wie und ob das positiv oder negativ ist.
2. Wir könnten Rechnungen herzaubern über den Kauf der Lebensmittel der Stände, so dass dann auch der Einkauf der Waren über uns gehen würde. Nur falls einer der Varianten uns viel bringen würde, wäre das eventuell auch möglich.
Folgende Antworten haben wir vom Steuerberater vor Ort erhalten auf die Fragen (Allerdings muss ich sagen, ist der Steuerberater sehr jung und hat sich schon paar mal wiedersprochen)
alle Stände aus dem Ausland bekommen eine Rechnung von uns für die Standgebühren über 400,00 € + 22% ital. MwSt. = 488,00 €. Diese muss von allen per Intrastat verbucht werden.
Dann stellen alle uns eine Rechnung aus über ihren Umsatz: Rechnungsbetrag ohne MwSt., mit Angabe „INNERGEMEINSCHAFTLICHE DIENSTLEISTUNG LAUT ART. 7quater“!!! Hier wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig.
Dann sparen sie sich alle Meldungen beim ital. Steueramt inkl. ital. Steuererklärung, die ital. Meldung für eine IVA-Nummer, und die Registrierkasse. Das ist unbezahlbar.
Über eine Rückmeldung bis Morgen mittag wäre ich sehr sehr dankbar.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte beachten Sie, dass ich nur für das deutsche Steuerrecht sprechen kann.
Wenn der Verein (italienisch) alles in seinem Namen verkauft und der Marktstand (deutsch) die entsprechenden Lieferungen an den Verein berechnet, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung (i.g.L.) des Marktstandes an den Verein, wenn beide, Markstand und Verein, Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sind.
Die innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren durch den Marktstand ist gem. § 4 Nr. 1.b) UStG in Deutschland umsatzsteuerfrei.
Der Verein tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Italien, welcher in Italien USt-pflichtig sein müsste. Wenn der Fall in Deutschland spielen würde wäre es so, dass diese Erwerbsteuer gleich wieder als Vorsteuer abgezogen werden kann. Ich vermute, dass dies in Italien auch so ist, da es sich um ein EU-System handelt, kann dies aber nicht mit Sicherheit sagen; dies müsste ein Steuerberater in Italien sagen können.
Um den Nachweis erbringen zu können, dass es sich tatsächlich um eine i.g.L. handelt, muss der Nachweis erbracht werden können, dass die Ware tatsächlich von Deutschland nach Italien gebracht wurde, muss folgendes vorliegen und dem Finanzamt bei Nachfragen vorgelgt werden können:
-Bestätigung des Abnehmers, dass der Liefergegenstand ins Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, eine so genannte Gelangensbestätigung. Hierbei handelt es sich um einen oder mehrere Belege, aus denen sich kumulativ folgende Angaben ergeben:
-Name und Anschrift des Abnehmers, das heißt in der Regel die Daten des Vertragspartners,
-Doppel der Rechnung
-Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands; ist der Liefergegenstand ein Fahrzeug auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer,
-Ort und Monat (nicht Tag genau erforderlich) des Erhalts des Gegenstands im Gemeinschaftsgebiet beziehungsweise wenn die Ware vom Abnehmer selbst verbracht wird, des Endes der Beförderung im Gemeinschaftsgebiet. Der Ort muss nach Land und Gemeinde genau angegeben werden. Angaben, wie die Ware wurde in die Gemeinschaft verbracht reichen der Finanzverwaltung nach den Hinweisen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses nicht aus.
-Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie
-Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten, wie ein zuständiger Mitarbeiter oder bei Ablieferung in einem Lager auch der Lagerhalter.
Bitte beachten Sie, dass Sie für einen solchen komplexen Fall künftig mehr Vorlaufzeit und Beratung im Vorfeld einplanen müssen. Diese Konstellationen mit Berücksichtigung aller Beteiligten so kurzfristig über dem Knie zu zerbrechen ist nicht von Vorteil.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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vielen Dank für Ihre superschnelle Rückmeldung und ausführliche Erklärung. Das hat mir schon mal sehr geholfen.
Meine Fragen wären noch ob wir in dem fall wie ich am Telefon gesagt habe am besten 2 Rechnungen schreiben. 1. Eine über die Standmiete und zweitens wir eine Rechnung erhalten über das Catering?
Was ich nicht rauslesen konnte, ist ob wenn wir als Verein die Rechnung mit 400 Euro angeben. Ob wir die IVA nach dazu rechnen müssen, oder nicht. Wenn wir die IVA dazu rechnen wäre die Frage ob der Stand dann das GEld zurück erhält in Deutschland oder Italien oder nicht?
Wegen dem Catering rechnen soll diese dann indem fall ohne Steuer angegeben werden. Und der Deutsche zahlt dann in Deutschland die Mwst oder zahlt er diese nicht sondern nur die Einkommensteuer ?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn Sei mir die Fragen nach beantworten können. Falls das nicht kostenlos möglich ist , bitte ich Sie mir schnell zu sagen, was das kosten würde?
Herzliche Grüße
C. B.