Steuern
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 2 Stunden
Fragestellung
guten abend,
folgendes:
ich arbeite seit letztem jahr juli als camgirl und mir wurde gesagt, dass ich bis Ende Mai diesen Jahres die Steuererklärung abgeben muss und erst ab diesem Jahr monatlich die Umsatzsteuer zahlen muss, deshalb habe ich in den ganzen 7monaten noch keine steuern bezahlt. Als ich das einem Bekannten erzählt habe war er geschockt und sagte, dass ich wahrscheinlich Steuern hinterziehe, was nie meine Absicht war. Ich habe jeden Monat genug Geld zurück gelegt. Hat er Recht, oder habe ich bis jetzt nichts falsch gemacht?
LG
Sarah
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen diese nachfolgend nach von Ihnen geschilderten Sachverhalt beantworten:
Erst einmal vorab: Sie sind zwar spät dran, aber außer maximal Verspätungszuschläge oder ähnliches wird auf Sie seitens des Finanzamtes meines Erachtens nicht draufzukommen, es sei denn, Sie erzielen dementsprechend "extrem hohe" Umsätze. Auch stellt sich mir spontan die Frage: erzielen Sie so hohe Umsätze, (>TEUR 17,5 im Jahr), dass Sie aus der Kleinunternehmerregelung betr. der Umsatzsteuer fallen? Wenn Sie in die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie bei Anwendung dieser zum Beispiel keine monatliche Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ansonsten sind grundsätzlich monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem Beginn Ihrer Tätigkeit, nicht erst nach Abgabe der Jahreserklärung, in den ersten zwei Jahren dem Finanzamt einzureichen.
Aber jetzt erst einmal zu Ihrer Tätigkeit:
Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Der normale bürokratische Weg ist: Es ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden (Gewerbeamt meist im Rathaus). Das Gewerbeamt schickt automatisch eine Mitteilung an das Finanzamt und dieses meldet sich mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich bei Ihnen. Ich habe diesen Fragebogen einmal beigefügt. Diesen sollten Sie umgehend bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Das ist erst einmal das wichtigste.
Ihre Einkünfte sind letztendlich dann in der Einkommensteuererklärung in einer Einnahme-Überschussrechnung bis zum 31.05. des Folgejahres dem Finanzamt zu melden, wie Sie schon geschrieben haben. Spätestens bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides habe Sie die Einkommensteuer an das Finanzamt zu entrichten.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen erst einmal weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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