Steuern, Gewerbe
Beantwortet von Steuerberater Johannes Kretzschmar in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
ich habe mich im Bereich Persönlichkeitscoaching im Online Business Bereich seit Mitte Juni 2019 mit einem Gewerbe selbstständig gemacht. Auf meiner Rechnung gebe ich die Umsatzsteuer an. Meine Preise belaufen sich ab 50€ aufwärts in den 4-6 stelligen Bereich, je nach Kunde. Wie läuft die genaue Abwicklung mit der Zahlung an das Finanzamt?
Ich habe eine Einnahme von 18.000€ pro Jahr geschätzt. So wie es aussieht, werden die Einnahmen höher sein. Wann muss ich eine Änderung angeben oder inwiefern wird das berechnet?
Und zur Einkommenssteuer: Inwiefern wird das berechnet und wann wird diese Zahlung fällig?
Und bei meiner Versicherung muss ich auch Angaben machen, wenn sich etwas ändert. Wann und wie reiche ich das ein?
Gibt es sonst noch (steuer)rechtliche Dinge, die ich beachten muss?
Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Johannes Kretzschmar
Hallo,
die Beratung basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und ist daher unter dem Vorbehalt, dass mir Sachverhalte nicht bekannt sind, welche das Bild beeinflussen können.
Erklärungen
Sie sind verpflichtet, Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Lt. Ihrer Auskunft sind Sie Gewerbetreibend und unterliegen neben der Einkommen- auch der Gewerbesteuer. Auch müssen Sie demnach eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Eine Umsatzsteuererklärung ist ebenfalls abzugeben. Ohne Steuerberater ist das bis zum 31.7 für das Vorjahr zu erledigen!
Vorauszahlungen
Je nachdem welche Vorauszahlungen Sie bisher an das FInanzamt geleistet haben, ergibt sich nach Abgabe der Steuererklärungen und Erhalt des Steuerbescheids eine Nachzahlung oder Erstattung der Steuer, welche dann auch i.d.R. in 14 Tagen fällig ist.
Wenn Ihr Gewinn voraussichtlich höher sein wird als bei der Schätzung für die Vorauszahlungen, macht es Sinn, dies dem Finanzamt mitzuteilen und höhere Vorauszahlungen zu leisten, weil dann die Nachzahlung geringer ist (Sie verteilen die Steuerzahlung auf die Vorauszahlungen, anstatt alles auf einmal zahlen zu müssen).
Bzgl. der Versicherung telefonieren Sie einfach mit dieser.
Höhe
Diee Höhe ESt richtet sich nach dem zu versteuernden EInkommen, welches nach den steuerlichen Vorschriften zu ermitteln ist. Eine pauschale Schätzung ist hier leider nicht möglich. Sie können einmal nach den Einkommensteuertabellen 2019 googlen, damit Sie eine gewisse Größenordnung sehen.
Grundsätzlich müssen Sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb Ihrer Unternehmung ermitteln, für Laien ist hier ein Steuerberater i.d.R. empfehlenswert. Diesen Gewinn trägt man dann in Anlage G bei der Einkommensteuererklärung ein.
Die Gewerbesteuer ist nach den gewerbesteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Für Personen gibt es einen Freibetrag von 24.500€, d.h. bei Ihnen fällt voraussichtlich keine Gewerbesteuer an.
Gerne können Sie nähere Details nochmal nachfragen.
Ich bitte Sie auch um eine positive Bewertung.
Ein schönes Wochenende und beste Grüße
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Ich versuche gerade noch einmal rückzumelden, was ich verstanden habe und konkrete Daten abzufragen.
Ich muss eine Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung abgeben. Wann muss ich es MIT Steuerberater abgeben? Sie sagten bis 31.7. OHNE Steuerberater für das Vorjahr. Inwiefern muss ich dafür Tabellen anlegen? Gibt es Vorlagen? Dafür würde ich mir ansonsten einen Steuerberater nehmen.
Inwiefern werden Vorauszahlungen an das Finanzamt getätigt? Werden diese je nach Schätzung (in meinem Fall 18.000€/Jahr an Einkünften) automatisch per Lastschrift eingezogen? Und die 18.000€ werden pro Jahr gerechnet. D. h., wenn ich es durch 12 teile, dann sind es 1500€ pro Monat. Da ich seit dem 1. Juli 2019 selbstständig bin, wären es 9000€ Einkünfte. Werden diese mit der Einkommens-/Überschusserklärung berechnet. Also was tatsächlich an Gewinn erzielt wurde oder abzüglich von Geschäftskosten?
Sie sagten, dass Nachzahlung oder Erstattung der Steuer dann i.d.R. in 14 Tagen fällig ist.Das meinten Sie dann bezüglich des Termins, an dem die Einkommensteuererklärung analysiert und zurückgesendet wurde?
Vielen Dank!
"Wann muss ich es MIT Steuerberater abgeben? Sie sagten bis 31.7. OHNE Steuerberater für das Vorjahr"
Wenn Sie von 2018 sprechen, muss mit Steuerberater bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden.
"Inwiefern muss ich dafür Tabellen anlegen?" Sie müssen eine Einnahme-Überschussrechnung anfertigen und das in das Formular EÜR eintragen. Ggf. besteht Buchführungspflicht, ich sehe jedoch lt. Ihren Angaben keinen Grund hierfür.
"Inwiefern werden Vorauszahlungen an das Finanzamt getätigt?" Haben Sie den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt? Wenn Sie dort z.B. 20.000€ Gewinn angegeben haben, wird das FInanzamt Vorauszahlungen festsetzen. Da Ihnen nichts bekannt ist, gehe ich davon aus, dass Sie noch keine Vorauszahlungen geleistet haben. Wenn SIe Ihre Steuererklärung abgeben wird dann die geschuldetete Steuer auf einmal fällig. Für 2019 und Folgejahre wird das Finanzamt dann Vorauszahlungen festsetzen.
"Das meinten Sie dann bezüglich des Termins, an dem die Einkommensteuererklärung analysiert und zurückgesendet wurde?"
Ja, wenn Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten (ca. 2-3 Monate nach Abgabe der Steuererklärung).
Beste Grüße und bitte eine positive Bewertung hinterlassen :)