Firmierung
Beantwortet von Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Oliver Böhm in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Böhm,
ich bin mir unsicher bzgl der Firmierung meines Gewerbes. Es handelt sich um ein Kleingewerbe (Einzelunternehmen ohne HR-Eintragung).
Zum einen muss ich dann ja meinen vollen Namen angeben, zum anderen möchte ich auch meine eingetragene Marke verwenden.
Welche Firmierung ist dann zulässig / vorgeschrieben?
MARKE Inh. VORNAME ZUNAME
MARKE VORNAME ZUNAME
VORNAME ZUNAME / MARKE
andere?
Mit freundlichen Grüssen
Andre Wilde
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Oliver Böhm
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit ausgedrücktes Vertrauen. Sehr gerne möchte ich nachfolgend Ihre Frage beantworten.
Sie können eine Fantasie-, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung für ihr Geschäft führen. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen allerdings, stets mit dem Vor- und Nachnamen aufzutreten, auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Im Geschäftsverkehr (auf Briefen, Rechnungen, im Impressum o. ä.) muss in jedem Fall neben der Geschäftsbezeichnung oder am Seitenende der Vor- und Nachname und eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden.
Der Namenszusatz darf nicht irreführend sein (also darf z.B. keine andere Firmierung wie GmbH oder AG oder einen falschen Ort des Unternehmenssitzes suggerieren).
Insofern können Sie in allen drei der von Ihnen aufgeführten Varianten im Geschäftsverkehr auftreten.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen bei Ihren Geschäften viel Erfolg.
Freundliche Grüße
Oliver Böhm
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