Fragen Umfirmierung GmbH
Fragestellung
Hallo Frau Ordemann,
wie besprochen sind wir mit die umwandeln von unsere Einzelunternehmen in eine GmbH fertig.
Wir möchten die Arbeitsverträge von alle unsere Mitarbeiter (hier im Anhang eine Kopie von unsere letzte gearbeitet Version) auf die neue GmbH umschreiben.
Dann wäre auch die Gelegenheit unsere verbessert Punkte mit zum ergänzen.
1. Reicht oben der Überschrift : "Änderung zum 01.09.2018" ?
Laut punkt 5 von BGB §613 Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang,
steht daß wir in Texform zu unterrichten sollen.
Dürfen Sie bitte mir diese Begleitbrief schreiben?
2. Da die Inhaber gleich bleibt, ist es wirklich notwendig die Arbeitsverträge umzuschreiben ?
Welche Vor- und Nachteilen gibt es dann für uns ?
3. Ich habe gestern die Abmeldung und Anmeldung von unsere Einzelunternehmen und GmbH zum 01.09.2018 gemacht, soll ich die neue Arbeitsverträge Rückwirkend zum 01.09.2018 schreiben oder geht es i.o. zum 01.10.2018 ? Auf Grund die Eintragungen in HR sind bis jetzt die beide Firmen (EZ und GmbH) in Parallel gelaufen.
3. Wir haben eine Minijobberin als Reinigungskraft, sie ist in unsere Haus sowohl als auch in unsere Unternehmen bis jetzt beschäftigt.
Bitte sehen Sie Seite 14 von der Prospekt "melden Sie Minijobs an".
Sollen wir ihre Arbeitsvertrag auch bei die GmbH bringen,
dürfen wir Sie weitern diese Beschäftigungsverhältnis so lassen ?
4. Können Sie bitte mir kurz die Texte für die Zahlung von Weihnachtsgeld oder Prämie zusammen schreiben (was wir oft besprochen haben, dass solchen Zahlungen Freiwillig sind, etc...).
Danke.
Freundlichen Grüßen,
Frau L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für Ihren weiteren Auftrag. Zu den angesprochenen Punkten ist im Einzelnen Folgendes anzumerken:
1.
Wenn die bisherigen Einzelunternehmen nicht mehr bestehen, ist es sinnvoll, die Arbeitsverträge umzuschreiben. So werden Unklarheiten vermieden. Da es sich offensichtlich um eine reine Rechtnsachfolge handelt, würde die GmbH als Rechtsnachfolgerin ohnehin in die Rechte und Pflichten aus den bisherigen Arbeitsverträgen eintreten. Daher ist es sinnvoll, die neuen Arbeitsverträge mit den neuen, geänderten Regelungen unter dem Namen der neuen GmbH zu schließen.
Dabei empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
Es wird ein gänzlich neuer Arbeitsvertrag unter der neuen GmbH-Firmierung geschlossen. In einer Präambel sollte dann klargestellt werden, dass der bisherige Arbeitsvertrag vom........durch diesen neuen Arbeitsvertrag ersetzt wird und dass die bisherige Beschäftigungsdauer aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Firma XY angerechnet wird.
2.
In dem Arbeitsvertrag, den Sie angefügt hatten, sind mir noch ein paar kleine Punkte aufgefallen:
a)
In § 4 Abs. 2 könnte noch klargestellt werden, dass ein etwaig gezahltes Weihnachtsgeld ausschließlich für die Betriebstreue gezahlt wird und zurückzuzahlen ist, wenn....
Allerdings ist dies nicht zwingend erforderlich, dies in den Vertrag mit aufzunehmen. Es würde nur noch der Klarstellung dienen. Man kann dies aber auch noch in das Begleitschreiben aufnehmen.
b)
In § 7 sollte möglichst die folgende Formulierung aufgenommen werden:
"Der Urlaub beträgt jährlich 24 Werktage auf der Basis einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG)"
Die jetzige Formulierung ist missverständlich, da z.B. ein Arbeitnehmer, der nur an 2 Tagen in der Woche bei Ihnen arbeitet, nur einen anteiligen Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr hat. Um von vornherein Diskussionen darüber zu vermeiden, empfehle ich, die vorgenannte Formulierung zu übernehmen, gerade weil Sie auch Teilzeitbeschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten in Ihrem Unternehmen beschäftigen. Die jetzige Formulierung in dem Vertrag sollte so nicht stehen bleiben.
c)
Zu der Geheimhaltungsverpflicht in § 10 stellt sich die Frage, ob hier nicht bei einem Verstoß die Vertragstrafeklausel mit berücksichtigt werden sollte, die ich seinerzeit vorgeschlagen hatte.
3.
Die Umschreibung der Arbeitsverträge kann auch zum 01.10.2018 noch vorgenommen werden.
4.
Der Vertrag mit der Minijobberin müsste dann auch auf die GmbH ungeschrieben werden, da hier aufgrund der Tätigkeit sowohl im Privathaushalt als auch im Unternehmen kein Minijob im Privathaushalt vorliegt. Davür müsste sie ausschließlich im Privathaushalt beschäftigt werden.
5.
Für das Begleitschreiben, das die Mitarbeiter bei eventuellen Sonderzahlungen erhalten, schlage ich den folgenden Text vor:
"Sehr geehrte Frau......,
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihnen in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von............EUR brutto für Ihre Betriebstreue zahlen. Wir weisen darauf hin, dass das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, wenn Sie vor dem 31.03. des nächsten Jahres aufgrund eigener Kündigung oder aus in Ihrer Person oder in Ihrem Verhalten liegenden Gründen aus dem Unternehmen ausscheiden.
Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Auch eine wiederholte Zahlung begründet keinen Rechtsanpruch für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen"
Falls es sich um eine Sonderzahlung für besondere Leistungen handelt und nicht um eine Zahlung, mit der die Betriebstreue belohnt wird, müsste der Passus "für Ihre Betriebstreue" weggelassen werden. In diesem Fall kann dann auch keine Rückzahlung verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31.03. im Folgejahr ausscheidet, da mit der Zahlung seine vergangene Leistung belohnt wird. Der Satz zur Rückzahlungsverpflichtung müsste bei einer Leistungsprämie daher auch entfallen.
Falls Sie noch Fragen hierzu haben, melden Sie sich gern.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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danke
Im übrigen kann ich Arbeitsverträge sogar mündlich oder durch konkudentes Handeln (§ 105 GewO) schließen und muss erst einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn die wesentliche Bedingungen schriftlich niederlegen. Da es sich hier aber um Änderungen zu bestehenden Arbeitsverträgen handelt, müssen diese aufgrund des in den Verträgen vorgesehenen Schriftformerfordernisses schriftlich vereinbart werden. Eine gesonderte schriftliche Unterrichtungspflicht besteht in diesem aber Fall nicht, da es ledigliche ine Umschreibung auf den Rechtsnachfolger - unter Anerkennung der Bschäftigungsdauer - ist und offensichtlich kein Betriebsübergang, es sein denn, dass hier ein Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber geschlossen wurde
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
danke für Ihre Erläuterungen...
Es wäre mich sehr hilfreich wenn Sie ihre vorgeschlagene Formulierungen gleich mit Präambel in unsere letzte Arbeitsvertrag ergänzen (evt mit Farbe wie immer)...
da möchte ich, daß es perfekt geschrieben wird...
Auf Grund die Vertraulichkeit möchte ich nicht meine Sekräterin diese Aufgabe übertragen.
Zur info werde ich diese Vorlage für unsere Vollzeit (wobei die maximal Arbeitszeit bei uns beträgt 35 Stunden Woche ) und Teilzeit benutzen...
Bezüglich der Punkt 4, komme ich nicht ganz klar mit ihre Antwort ?
Der Vertrag mit der Minijobberin für Reinigungskraft
kann in Zukunft auf die GmbH laufen, auch wenn diese Minijobberin bei uns zu Hause arbeitet, korrekt ?
danke
Freundliche Grüße
Zu der Minijobberin: ja das ist korrekt. Er müsste auf die GmbH umgeschrieben werden, da sie nicht ausschließlich im Haushalt arbeitet. Sie darf dann aber weiterhin auch im Haushalt arbeiten.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
Melden Sie sich immer gern, wenn Fragen bestehen.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann