Steuererklärung
Fragestellung
Liebes yourexpert Team,
ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben da ich, wie mir gesagt wurde zu wenig verdiene.
ich bin Angestellt in zwei Jobs (Mini und Midi) und komme auf seit letztem Jahr auf 1064,21 netto.
Ich bin ledig und kinderlos.
Ich möchte mich hier gerne absichern ob das so korrekt ist oder ich für 2023 doch eine Steuererklärung abgeben muss. Oder ab wann es bei mir zutrifft eine abzugeben.
Bitte machen Sie mir Angebot für Ihre Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
A. K.
ab wann muss ich eine Steuererklärung machen?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für die Nutzung von yourXpert. Mir wurde Ihre Anfrage zur Bearbeitung zugeleitet und ich möchte Ihnen nachfolgend gerne folgende Rückmeldung geben.
Sie sind, sofern Sie neben dem Einkommen aus den beiden Beschäftigungen kein weiteres Einkommen erzielen, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Sie haben eine Hauptbeschäftigung, die mit Steuerklasse 1 abgerechnet wird. Das voraussichtliche Steuerbrutto beträgt für ein Jahr 6.600 EUR. Nach Abzug von pauschalen Werbungskosten(1.230 EUR) sowie Aufwendungen für Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen weit unter dem Grundfreibetrag von derzeit 11.784 EUR. Eine Einkommensteuer fällt daher nicht an.
Der Minijob wird hierbei nicht mit einbezogen, da der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2% an die Bundesknappschaft entrichtet. Diese pauschale Lohnsteuer hat nach § 40 Abs. 3 EStG eine Abgeltungswirkung. Das bedeutet, das der zugrunde liegende Arbeitslohn im Rahmen einer Einkommensteuererklärung auch nicht anzugeben wäre.
Insofern lässt sich zusammenfassen, dass für Sie wegen deutlicher Unterschreitung des Grundfreibetrags und ohnehin "Nur-Bezug" von Arbeitslohn nach Steuerklasse 1 für Sie derzeit keine Abgabepflicht besteht. Eine Abgabepflicht könnte Sie treffen, wenn Sie gleichzeitig Arbeitslohn nach Steuerklasse 1 und Steuerklasse 6 beziehen würden oder aber, wenn Sie anderen Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) für über 410 EUR im Jahr erzielen würden/erzielt hätten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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vielen Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort.
Falls sich bei mir etwas ändert komme ich gerne wieder auf SIe zurück.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
A. K.
Alles Gute für Sie!