Kapitalertrag unter Freigrenze nicht in Einkommensteuererklärung angegeben
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute festgestellt, dass man Kapitalerträge unter der Freigrenze von 801€ in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Dies habe ich in in der Einkommensteuererklärung für 2019 nicht getan. Die Einkommensteuererklärung wurde schon vom Finanzamt bearbeitet.
Ich habe in 2019 über P2P-Kredite bei Bondora 82,02€ erwirtschaftet. Ich habe keine anderen Kapitalerträge in diesem Jahr. Bei dem Kleinstbetrag habe ich an sich keine Steuern einbehalten, die ich abgeben hätte müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich jetzt strafbar gemacht habe oder nicht.
Frage: Handelt es sich hierbei schon um eine Steuerhinterziehung und muss eine Selbstanzeige starten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe zunächst nicht davon aus, dass Sie den Tatbestand einer Steuerhinterziehung vollständig erfüllt haben, gegebenenfalls eine leichtfertiger Steuerverkürzung könnte vorliegen, wobei auch hier eine Verkürzung faktisch nicht vorliegt, da eben nach ihren Angaben Kapitalertragsteuer gerade auf so einen geringen Betrag aufgrund der Freibetragsgrenze nicht abzuführen gewesen ist.
Selbst wenn ein solcher Tatbestand erfüllt sein sollte, gehe ich nicht davon aus, dass eine Verfolgung stattfindet, da der Betrag sehr gering ist und ein Steuerschaden offensichtlich nicht eingetreten ist.
Ich empfehle Ihnen allerdings auch Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufzunehmen und anzufragen, ob ihre Einkommensteuererklärung berichtigt werden sollte.
Sie sollten dann den Sachverhalt einmal so schildern, dass Sie den Betrag vergessen haben anzugeben, allerdings keine weiteren Kapitalerträge ommer wenn dem so ist, angefallen ist, sind, so dass Kapitalertragsteuer grundsätzlich auf den Betrag nicht anfällt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hilfreich geantwortet habe und stehe bei Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Steuerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).