Steuererklärung prüfen lassen
Fragestellung
Guten Tag Herr Christiansen,
mein Anliegen ist die Prüfung meiner selbst und bereits vollständig erstellten Steuererklärung 2018 auf Richtigkeit und hinsichtlich der Möglichkeiten einer steuerlichen Optimierung, da sich im Vergleich zu den Vorjahren einige Änderungen bzgl. Töchter und insbesondere Vermietung ergeben haben.
Wesentliche Information zusammengefasst:
Bis Ende 2017 lebte ich mit meinen beiden Töchtern im eigenen Haus mit 2 Wohnungen (Erdgeschoss=wir, Obergeschoss=meine Mutter).
Ich bin Ende Dez. 2017 mit meiner (jüngeren) Tochter zu meinem Lebensgefährten gezogen, meine andere Tochter lebt seitdem in einer eigenen angemieteten (VON MIR BEZAHLTEN) Wohnung. Beide Töchter absolvierten eine Lehre zur Einzelhandelskauffrau und haben im Juni 2019 nun Ihre Prüfung absolviert. Seit Januar 2018 habe ich die untere Wohnung meines Hauses vermietet, die obere nutzt weiterhin kostenfrei meine Mutter. Hinsichtlich der Einnahmen aus Vermietung habe ich eine Aufteilung des Hauses hinsichtlich Abgrenzung von Afa, Schuldzinsen, etc. gemacht, bin mir jedoch nicht im Detail sicher, ob alles korrekt ist und ich an alles gedacht habe bzgl. Nutzung aller steuerlichen Gestaltungsspielräume.
Sollten Sie weitere Information benötigen, geben Sie gerne Bescheid.
Besten Dank & viele Grüße
M. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert.
Ich habe mir Ihre Steuererklärung angesehen und folgendes festgestellt:
1. Da Sie seit Dez. 2017 mit Ihrem Lebensgefährten zusammengezogen sind, steht Ihnen m Jahr 2018 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende leider nicht mehr zu. Die Angaben ab Zeile 46 ff. in der Anlage Kind wären also "falsch". Sie könnten die Angaben erst einmal so belassen, müssten aber damit rechnen, dass das Finanzamt den Entlastungsbetrag nicht gewährt.
2. Anlage N: Sie haben bei Arbeitsstätte 1 in Klammern 58 km geschrieben, setzen aber nur 57 KM an. Wollen Sie das noch einmal prüfen?
3. Anlage Vorsorgeaufwand: Setzen Sie bitte in Zeile 11 eine "1" in das Feld.
4. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Sie haben vermutlich ein Haus gebaut bzw. bauen lassen, oder?
Dann gehören die Kosten für Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchamt, Gutachter und Erschließungsbeiträge zu den Anschaffungskosten für den Grund und Boden. Sie müssten diese Beträge also von den Anschaffungskosten des Gebäudes abziehen, so dass sich leider die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung vermindert.
Sofern Sie die Wohnung mit Küche vermietet haben, könnten Sie ggf. noch Abschreibung für diese vornehmen. Dafür dürfte die Küche aber noch keine 10 Jahre alt sein (Nutzungsdauer). Gleiches gilt für einen Carport, was evtl. vermietet wird.
Haben Sie ggf. noch Kosten der Gebäudeversicherung und Grundsteuer/Müll getragen oder werden diese Kosten auf den Mieter umgelegt?
Weitere Anmerkungen bzw. Verbesserungsvorschläge vermag ich ansonsten nicht zu erkennen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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