Schulden beim Finanzamt
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Anwalt,
die Lage ist folgende:
Ich habe in Schweden ein Haus erworben und dieses musste abgerissen und neu gebaut werden, aufgrund von verstecktem Schimmel. Dies fraß nun all mein Kapital auf, auch meine Eigentumswohnung, die ich in Berlin besaß und die damit verbundenen 10.000 € Spekulationssteuer.
Diese war am 1.3. fällig, das konnte ich durch Erklärung meiner Lage abwenden, indem ich erklärte das ich mein Haus in Schweden verkaufen werde und deshalb Aufschub bis 1.8. 2019 bekam.
Nun rückt der Termin näher und das Haus in Schweden (Marktwert ca. 250.000 €) befindet sich immer noch im Verkaufsprozess.
Nun kann das Finanzamt ja direkt am 1.8. pfänden und an all meinen deutschen Besitz gehen.
Dort besitze ich noch ein kleines Reihenhaus mit ca. 100.000 € wert. welches auf keinen Fall versteigert werden darf.
Meine 2 deutschen Konten werden sicher auch gesperrt werden. (es existiert noch eine Kreditkarte im Minus und ein 13.000 € 4 Jahres Kredit im Hintergrund)
Noch einmal zusammengefasst:
Problem: von 1.3. auf 1.8 gestundete Steuerschulden vom Jahr 2018 in Höhe von 10.000 € können nicht beglichen werden.
- Haus Besitz 250.000 € wert in Schweden
- Haus in Deutschland, wert von 100.000 €
- Kredit von 13.000 € bei SWK Bank
- Barclay Card Schulden in Höhe von 6.000 € (Limit 18.000 €, also noch Luft)
1. Meine Frage ist nun, kann das deutsche Finanzamt auf mein Haus in Schweden zugreifen?
2. Kann ich das Haus in Deutschland mit einem 1 € Vertrag vor dem 1.8. an einen Freund verkaufen und somit dieser Pfändung entgehen?
3. Gesetz dem Fall, auf mein Schwedenhaus kann das Finanzamt nicht zugreifen, und durch verkauf des deutschen Hauses kann ich diese Pfändung abwenden. Wie geht es dann in Deutschland weiter nachdem meine beiden leeren deutschen Konten vom Finanzamt gesperrt /gepfändet werden?
Muss ich Privatinsolvenz anmelden? Oder zwangsweise Sozialhilfe beantragen?
Grüße
R. F.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand Ihrer Angaben und Fragen nachfolgend beantworte:
1. Meine Frage ist nun, kann das deutsche Finanzamt auf mein Haus in Schweden zugreifen?
Ja eine Vollstreckung ist in Schweden als EU Mitglied durchaus möglich. Im wegen der bestehenden Amtshilfe - Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung); Stand: 1. Juli 2013, GZ IV B 6 - S 1320/07/10011:011, 2014/0021808 - kann das zuständige Finanzamt die Beitreibung auch in Schweden betreiben. Da ein solches Verfahren für das Finanzamt sehr aufwendig ist, wird es sich zunächst auf Vermögenswerte in Deutschland konzentrieren.
2. Kann ich das Haus in Deutschland mit einem 1 € Vertrag vor dem 1.8. an einen Freund verkaufen und somit dieser Pfändung entgehen?
Sie können einen solchen Verkauf, der eher eine Schenkung darstellt, durchaus vornehmen. Allerdings werden Sie eine Vollstreckung nicht entgehen, da das Finanzamt diese Vermögensübertragung anfechten wird und die Duldung der Vollstreckung gegenüber dem Beschenkten in den Vermögenswert geltend machen wird. Zudem wird diese Übertragung Schenkungssteuer auslösen und ggf.. auch ein Strafverfahren wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung zur Folge haben. Insoweit ist von dieser Übertragung Abstand zu nehmen.
3. Gesetz dem Fall, auf mein Schwedenhaus kann das Finanzamt nicht zugreifen, und durch verkauf des deutschen Hauses kann ich diese Pfändung abwenden. Wie geht es dann in Deutschland weiter nachdem meine beiden leeren deutschen Konten vom Finanzamt gesperrt /gepfändet werden?
Muss ich Privatinsolvenz anmelden? Oder zwangsweise Sozialhilfe beantragen?
Eine Privatinsolvenz müssen Sie nicht anmelden. Diese Verpflichtung besteht bei Privatpersonen nicht. Das Finanzamt wird zunächst versuchen auf die laufenden Konten zuzugreifen. Dann wird es ggf.. eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch der Deutschen Immobilie eintragen. Insoweit bliebe Ihnen noch genügend Zeit vor einer Verwertung die Steuerschuld auszugleichen. Empfehlenswert wäre die Deutsche Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen zu verwenden, mit dem Sie die Steuerschuld ausgleichen könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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