Steuern und Steuerrecht
Beantwortet
Fragestellung
Guten Abend, Herr Gebert,
ich komme noch einmal auf die Gewährleistungsrückstellung zurück. Nachdem ich von 1998 auf 1999 von der Bilanz auf EÜR gewechselt habe und die Rückstellung nicht für 1999 aufgelöst habe will das Finanzamt jetzt die Rückstellung auflösen und begründet dies mit einem Kommentar von Ludwig Schmidt, wonach die Korrektur ausnahmsweise auf einen späteren Zeitpunkt der tatsächlichen Auswirkung verschoben werden kann und dies auch , um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu verhindern.
Die Kommentarstelle die das Finanzamt zitiert ist § 4 EStG Rz. 667 .
Ich habe wie gesagt keinen Antrag gestellt, aber in der Betriebsprüfung 2008 für die Jahre 2003- 2005 wurde die Bilanz 1998 mit der Rückstellung zur Sprache gebracht.
Im jetzt erfolgten vorläufigen Prüfungsbericht schreibt das Finanzamt da ich mich nicht konkret zu dem Gewährleistungsrückstellungen und dem Rechtsstreit geäussert hättte, sei das Finanzamt davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme noch nicht ausgeschlossen ist und da ich mich nicht weiter geäussert habe ghet das Finanzamt davon aus, dass die Inanspruchname nunmehr nicht mehr erfolgt und will für 2009 die Rückstellung aus 1998 auflösen.
Ich habe jetzt in alten Unterlagen herausgefunden,dass der Gewährleistungsrechtsstreit in 2003 beendet wurde. Das habe ich dem Finanzamt in 2008 zwar nicht gesagt, aber mit der Prüfung für das Jahr 2003 hat das Finanzamt die Belege geprüft, aus denen sich eine Gewährleistungszahlung auf ein Anderkonto eine Rechtsanwaltes zu dem Aktenzeichen des Rechtsstreits ergibt.
Hätte das Finanzamt anhand der Belege und Kontoauszüge erkennen müssen dass es sich hier um den Rechtsstreit handelt? Habe ich möglicherweise dem Finanzamt etwas wichtiges verschwiegen?
Die FRage dieser Rückstellung wurde bereit bei ein Betriebsprüfung für 1998 sowie für 1999 von zwei verschiedenen Prüfern hinterfragt. Keiner hat mir gesagt, dass ich auflösen soll.
Ist das Jahr 2003 letztendlich massgeblich für die angeblich auf Antrag später aufzulösende Rückstellung und ist 2003 verjährt
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe den vom Finanzamt zitierten Kommentar von Schmidt geprüft. Nach der dort vertretenen Auffassung soll tatsächlich eine Änderung eines fehlerhaft ermittelten Übergangsgewinns möglich sein. Allerdings hat die Änderung nach der Kommentarmeinung in dem Jahr zu erfolgen, in dem Jahr der tatsächlichen Auswirkung des fehlerhaften Bilanzpostens liegt.
In Ihrem Fall wurde der Gewährleistungsstreit im Jahr 2003 beendet. Das heißt im Jahr 2003 wäre nach der Kommentarmeinung eine Änderung ausnahmsweise möglich.
Die Steuerveranlagung des Jahres 2003 ist in ihrem Fall jedoch schon bestandskräftig und verjährt. Aus diesem Grund ist eine Änderung im Jahr 2003 nicht möglich.
Eine Änderung des Fehlers im Jahr 2008 ist meines Erachtens nicht mehr möglich. Selbst die Kommentarfundstelle, die das Finanzamt für sich in Anspruch nimmt, hält eine Änderung nur im Jahr 2003 für möglich.
Im Ergebnis kann meines Erachtens eine Auflösung der Rückstellung – selbst unter Verweise auf den Kommentar von Schmidt - im Jahr 2008 nicht mehr erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
Steuerberater
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Vielen Dank.
Jetzt ist 2003 verjährt, aber wie verhält es sich mit den Vermerken im Prüfungsbericht. Daraus leitet das Finanzamt ab, ich hätte in 2008 gesagt, eine Inanspruchnahme wegen der Rückstellung sei meiner Meinung nach nicht ausgeschlossen. Daraus schliesst das Finanzamt , dass der tatsächliche Zeitpunkt der Auswirkung in 2008 noch vorlag,.
Wenn ich jetzt nachweise, dass, auch, wenn ich seinerzeit im 1. Jahr keinen Antrag gestellt habe, aber in 2003 der Rechtsstreit beendet wurde, wie verhält es sich dann?
gibt es nicht auch die 5 jährige Verjährungsfrist
bitte um Ihre Antwort, vielen Dank!
Die 5 jährige Festsetzungsfrist tritt ein, wenn man Ihnen eine leichtfertige Steuerverkürzung nachweisen kann. Hierzu müsse es aufgrund von Fahrlässigkeit Ihrerseits zu einer Steuerverkürzung gekommen sein.
Bisher wurde keine Steuerhinterziehung unterstellt, da man mir ja einen Antrag unterstellt und die Rückstellungen 2009 auflösen will.
Ich habe die Belege für den Vergleich eingereicht, aber das Finanzamt hat dies offenbar nicht richtig verstanden, da ich schon seit 1999 keine Bilanz mehr eingereicht hatte, in der die Rückstellung 1998 zuletzt angegeben war.
In 2008 hat die Prüferin dies auch alles( wahrscheinlich ?) nicht verstanden. Ist das Steuerhinterziehung?