Nachteile einer Vermögensverwaltende GmbH (ohne Gewerbesteuer)
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um kurze Beantwortung ob ich die folgenden Nachteile so im Groben richtig sehe:
1) Die Kapitalgesellschaft kann nicht wie eine Privatperson die Gewerbesteuer aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (GmbH & Co KG) anrechnen
2) Die Kapitalgesellschaft zahlt für Beteiligungen unter 10 % nochmal die Gewerbesteuer obwohl diese bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft zu entrichten war, die ist bei einer Privatperson nicht der Fall
3) Wenn man sich überlegt Immobilienvermögen privat oder in einer vermögensverwaltenden GmbH zu halten muss man berücksichtigen das Spekulationsgewinne nach 10 Jahren bei der Privatperson direkt steuerfrei sind, bei der Vermögensverwaltenden GmbH zwar auch aber dann nochmal besteuert werden wenn diese via Auszahlung ins Privatvermögen kommen.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den einzelnen Fragen:
1) eine Anrechnung von Gewerbesteuer ist bei einer Kapitalgesellschaft nicht möglich.
2) Beteiligungen unter 10 %
Wenn z.B. eine GmbH eine Beteiligung unter 10 % hält und dafür eine Dividende erhält, ist dies in vollem Umfang steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer, die einbehalten wird, ist aufgrund einer auszustellenden Steuerbescheinigung auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
3) Immobilienvermögen
Wird das Eigentum über eine Einzelperson verwaltet, wäre nach zehn Jahren eine Steuerbefreiung für den Verkauf gegeben. Bei einer GmbH ist dies nicht der Fall. Jedoch werden auf Ebene der GmbH während der Besitzzeit die Gewinne nur zu 15 % Körperschaftsteuer besteuert. Erst bei Ausschüttung an den Anteilseigner würde ggf. die Steuerprogression in der Einkommensteuer greifen. Gewerbesteuer fällt für die Verwaltung eigenen Grundbesitzes bei einer vermögensverwaltenden GmbH nicht an.
Bei Ausschüttung kann die Privatperson per Steuerbescheinigung der GmbH jedoch die einbehaltene Kapitalertragsteuer anrechnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Steuerberater
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