YouTube-Einnahmen versteuern
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo an alle Experten,
folgende (heutzutage durchaus nicht allzu seltene) Situation liegt vor:
Eine Unternehmergesellschaft (UG) betreibt einen YouTube-Kanal. Sie produziert Videos und erziehlt monatlich AdSense-Werbeeinnahmen, die Google Ireland Ltd. USt-ID: IE 6388047V auf ein deutsches Geschäftskonto überweist. Diese Werbeeinnahmen dienen als Haupteinkommensquelle der UG.
1) Stimmt es, dass diese Werbeeinnahmen aus Irland nicht umsatzsteuerpflichtig sind? Feld 21 in der USt-VA (Nicht steuerbare sonstige Leistungen EU/Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) und Zeile 57 Feld 721 in der USt-Erkl. (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18 b Satz1 Nr. 2 UStG)
2) Welche Unterlagen, Bescheide, Voranmeldungen müssen zu welchen jeweiligen Fristen im Namen der UG eingereicht werden?
3) Sie möchte Kurz nach Gründung Betriebsmittel (Notebook, Kameraausrüstung u.ä.) aus dem Privateigentum eines Gesellschafters übernehmen. Die UG benötigt Utensilien für den Betrieb, andererseits soll nicht der Eindruck einer getarnten Sachgründung entstehen. Was kann man hier empfehlen?
4) Die UG schafft sich wenige Monate später weitere Ausrüstung wie Kameras, Objektive und Geschäftsaustattung an und will sich die MwSt. zurückerstatten lassen. Kann sie das und bis zu welcher Höhe? Auch hierzu bitte kurz auf Frage 2 und 3 eingehen unter Berücksichtigung von Frage 1.
5) Der gesamte verbleibende Jahresgewinn (nach Abzug der Betriebsausgaben) unterliegt der Steuer? Also auch die 25% gesetzliche Ansparrücklage für das Stammkapital.
6) Falls die Angabe von Jahresumsätzen relevant ist: Gibt es Besonderheiten bei Frage 2 bei einem Jahresumsatz von bis 2.500 EUR im ersten Jahr, 25.000 EUR im zweiten Jahr, 50.000 EUR im Dritten? Stichwort Steuerfreibeträge o.ä.
7) Die erhofften Umsätze bleiben aus aber die UG benötigt trotzdem liquide Mittel für weitere Ausrüstung. Darf der Gesellschafter Geld einzahlen um die UG "am Leben" zu erhalten? Wie ist hier der steuerliche Sachverhalt und ab wann läuft man Gefahr der Zwangsstillegung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst mal vorangestellt, dass es sich bei einer UG (haftungsbeschränkt) um eine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Produktion von Videos und Überlassung der Urheberrechte an einen Dritten ist eine sonstige Leistung (§ 3 IX S. 1 UStG).
Der Ort der sonstigen Leitung ist in Irland, weil Google seinen Sitz in Irland hat (§ 3a II UStG).
Da es sich um eine sonstige Leistung handelt sind von Ihnen alle Rechnungsangaben gem. § 13b UStG zu erfüllen, d. h. Sie brauchen eine eigene USt-ID-Nummer und müssen auf die Steuerschuldnerschaft von Google hinweisen.
Ihre Feldangaben unter 1) sind zutreffend.
Die UG muss mindestens monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zum 10. des Folgemonats abgeben, hinzu kommt in Ihrem Fall die quartalsweise Abgabe der ZM-Meldung.
Zum 31.05. des Folgejahres sind dann auch die Jahreserklärungen fällig für die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Da es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann die nur über Organe der Gesellschaft handeln, das wäre der Gesellschafter. Erhält der Gesellschafter ein Gehalt, kommt es auf die Höhe der zu erwartenden Lohnsteuer an in welchem Abstand die Lohnsteueranmeldung abzugeben sind.
Um die Gefahr der verschleierten Sachgründung zu minimieren könnten Sie vergleichbare Artikel die wo anders angeboten werden ausschneiden/ausdrucken und einen Abschlag von 20% vornehmen . der so bewertete Artikel könnte dann von der Gesellschaft gekauft werden . Damit ist die Gefahr zwar nicht ganz weg, aber auf ein Minimum reduziert.
Alle Rechnungen, die an die UG gestellt werden gehören zum Betriebsvermögen der UG, so dass die volle Vorsteuer der UG zusteht. Einen nichtunternehmerischen Bereich kennt die UG im Gegensatz zum Einzelunternehmen nicht. Voraussetzung ist, dass die UG davon einen wirklichen Nutzen hat. Zurzeit ist es noch so, dass alle Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahrungspflichtig sind. Die Vorsteuer ist einzutragen in der Zeile 55 Feld 66 in der Voranmeldung.
Die genannte "Ansparrücklage" ist keine Betriebsausgabe, sie gehört zu der Kapitalrücklage und ist aus dem mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belasteten Gewinn zu bilden, wie alle Kapitalrücklagen auch.
Wenn Ihr Jahresumsatz unter 17.500,00 € liegen sollte (oder bei 6 Monaten = 8.750,00 € usw.) können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen, dann erhalten Sie aber weder eine USt-ID-Nummer noch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen. Bei Ihrem Konzept auf den ersten Blick nicht zu empfehlen. Sie sollten also zur Umsatzsteuer optieren!
Der Gesellschafter darf seiner Gesellschaft zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen, entweder als Eigenkapital (Kapitalrücklage) oder als Fremdkapital (Darlehen). Immer im Hinblick darauf, was ein gewissenhafter Fremdgesellschafter auch tun würde.
Die Zwangsstillegung ist mir unbekannt. Es gibt die Möglichkeit der Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit der UG. Wenn das Verfahren eingeleitet wird genügt die Vorlage einer Bilanz mit Aktivvermögen.
Daneben gibt es noch Insolvenzgründe, die hier aber nicht weiter vertieft werden sollen, bzw. den Rahmen sprengen könnten.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.
Sollten dennoch Rückfragen auftreten verwenden Sie bitte den entsprechenden Butten.
Ich würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
Saulheim
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Ich danke Ihnen für Ihre Bewertung.
Dazu habe ich noch Rückfragen zu vier der vorangegangenen Punkten um die Fragestellung abzuschließen:
1) Ich verstehe richtig, dass die UG alle in Rechnung gestellte MwSt. erstattet bekommt obwohl sie selbst keine USt abführt (Steuerschuldnerschaft bei Google Irland). Kann man diesen Hinweis der Steuerschuldnerschaft Google in ein dafür vorgesehenes Feld eintragen?
2) Da sie im Regelfall keine Vorsteuer abführt kann man bei jeder USt-VA mit einer Schuld von 0 ausgehen. Welche Felder sind in der USt-VA und ZM insb. zu beachten, damit dies gewährleistet ist?
4) Für Neuanschaffungen steht das Stammkapital zur freien Verfügung. Könnte man hier eine verschleierte Sachgründung vermuten, wenn sie sich kurz nach Gründung Betriebsmittel anschafft oder ist dieser Fall anders zu werten als der Kauf von Eigentum eines Gesellschafters?
7) Wird das im Handelsregister eingetragene Stammkapital bei der Einzahlung von neuem Eigenkapital aufgestockt und die Anteile anderer Gesellschafter verwässert oder bleibt das Stammkapital unbeeinflusst? Wie sollte dieser Vorgang einwandfrei Dokumentiert werden?
zu 1. Sie müssen vom deutschen Gesetzgeber aus die Bezeichnung "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" in deutsch auf Ihre Rechnung aufnehmen.
zu 2. sind einige Begrifflichkeiten zu klären.
Vorsteuer ist die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.
Die Felder der USt-VA hatten Sie ja schon genannt, die Vorsteuer kommt in die Zeile 55 und dann entsteht i. d. R. eine Erstattung.
zu 4. Wenn die Betriebsmittel von einem Dritten angeschafft werden gibt es keinen Anhaltspunkt der Finanzverwaltung für eine Preismanipulation, das ist bei dem Gesellschafter- Geschäftsführer anders.
zu 7. Alle Änderungen im Handelsregister sind durch einen Notar zu veranlassen, das erfolgt bei der Eintragung. Die Zuführung zur Kapitalrücklage sehen Sie nur in dem jährlichen Jahresabschluss. Es ist keine Satzungsänderung vorzunehmen.
Erst bei erreichen der Stammeinlage von 25.000,00 € kann die Umwandlung in eine GmbH erfolgen, muss aber nicht. Weil hierfür erhebliche Kosten anfallen für den geprüften Jahresabschluss usw.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum