Nachbarschaftsrecht - Falsche Gefällerichtung in Einfahrt
Fragestellung
Das Gefälle von der Einfahrt des Nachbarn geht nicht nach vorne hin zur Straße/Kanalisation, sondern direkt seitwärts auf unsere Garagenwand auf ganzer Breite, welche seitdem außen durchfeuchtet ist (= unterer Teil des Mauerwerks bis ca. 50 cm Höhe), der Putz völlig feucht und bröselig ist. Die Messung eines Bauexperten ergab, dass die Garageninnenwand noch (!) trocken ist!
BEVOR der Nachbar seine Einfahrt neu gelegt hat, war der Randstein an der Garage/Grundstücksgrenze höher als die verlegten Steinplatten (was auch Sinn und Zweck des Randsteines sein sollte) und unsere Garagenaußenwand war trocken und schadenfrei, Regenwasser lief normal nach vorne hin zur Straße ab, wie es sein sollte.
NACH kompletter Erneuerung der Einfahrt (durch den Nachbarn selbst) befanden sich plötzlich die neu gelegten Steinplatten auf gleicher Höhe mit dem Randstein UND das Gefälle der Einfahrt geht seitdem direkt vom Haus des Nachbarn weg mit sehr starker Neigung auf unsere Garagenwand zu (bei Regen ist dieses mit bloßem Auge erkennbar, da das Wasser extrem gegen unsere Garagenwand „klatscht" und eben nicht mehr, wie vor der Erneuerung, nach vorne zur Straße/zum Kanal hin wegläuft.
Frage: Wie gehen wir hier am besten vor? Der Nachbar ist leider uneinsichtig und dies nicht zum ersten Mal. Müssen wir ein Gutachten in Auftrag geben, welches das starke Gefälle und die falsch gelegten Steine bescheinigt? Oder reicht hier der Griff zur Wasserwaage, welches das Gefälle ausreichend belegen würde? Wir wissen leider nicht, Wie wir hier richtig verfahren und wer recht hat.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie haben hier gegen den Nachbarn einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Schadensersatz umfasst hier alle Kosten, die für eine Wiederherstellung der Garagenwand notwendig sind.
Der Unterlassungsanspruch richtet sich auf Unterlassen des Abfließens des Wassers gegen Ihre Garagenwand. Ob der Nachbar das verhindert, indem er eine Trennwand jeglicher Art hochzieht, oder indem er die Garageneinfahrt ganz oder teilweise umbaut, ist dabei dem Nachbarn überlassen. Er muss nur effizient verhindern, dass das Wasser gegen Ihre Garagenwand fließt.
Ein Gutachten ist derzeit noch nicht notwendig, je nach Situation wird das Gericht ein eigenes Gutachten veranlassen, da gerichtliche Gutachten stets glaubwürdiger als private Gutachten sind.
Sie sollten erstmal dem Nachbarn nachweisbar eine Frist zur Behebung des Problems setzen und nach Verstreichen der Frist eine Klage auf Unterlassung erheben. Zuständig ist das Amtsgericht Ihres Wohnortes, je nach Streitwert (bei mehr als € 5000) das Landgericht. Dabei können Sie auch Schadensersatz fordern, schwierig ist da nur die Abschätzung der Höhe der Kosten. Lassen Sie sich dafür am besten einen Kostenvoranschlag von Handwerkern geben.
Der Klage selbst sollten Sie Fotos der Schäden, die Stellungnahme des Bauexperten und Fotos des Gefälles (Wasserwaage), auch bei Regen, beilegen und darauf in der Klageschrift verweisen. Jedoch empfehle ich dringend, die Sache einem örtlichen Anwalt zu übergeben, da solche Klagen etwas kompliziert sind.
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Mit freundlichen Grüßen
Robert Weber
Rechtsanwalt
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