Mobbing,Körperverletzung, Verstöße gegen Explosionsschutz
Fragestellung
1.Ist eine ausgedruckte E-Mail als Beweismittel vor Gericht zulässig?
2.Was soll ich tun, falls der Arbeitgeber mich zur der Rückgabe des Laptops auffordert, auf dem
alle Beweismittel abgespeichert sind?
3.Was soll man von eigenem Anwalt halten, der seit 6 Monaten meine Stellungnahme zum
Schreiben der Gegenseite trotz mehreren Aufforderungen nicht weiterschickt.
Damals war ich dezidierter Stellungnahme krankheitsbedingt nicht in der Lage. In dieser
Stellungnahme sind schwere Vorwürfe zum Mobbing, Diskriminierung und Verstöße beim
Explosionsschutz(ich war Explosionsschutzbeauftragte).Die meistens Vorwürfe kann ich durch
E-Mail Verkehr belegen. Was Explosionsschutz betrifft, verfüge ich über lückenlosen internen als
auch externer(mit Gutachter) E-Mail Verkehr. Ich wurde dadurch 20 Monate krank(sogar 6
Wochen in geschlossener Abteilung mit langer, depressionsbedingten Amnesie, Diagnose:
schwere Depression mit psychotischen Symptomen).
Die Kausalitätsfrage ist mehrfach bestätigt.
Wegen Mobbing und Diskriminierung war ich 6 Monate krank auch im Jahr 2013/2014.
4.Was soll man von eigenem Anwalt halten, der mich zum bisherigen Arbeitsgeber(BEM) mit
Nachdruck schicken will, obwohl er weiß, dass ich dadurch sehr krank wurde und dies für mich
überhaupt nicht in Frage kommt. Das wäre finanziell die schlechteste Lösung auch für ihn, als
meinen Anwalt.
5. Aus in Pkt. 3 und 4 genannten Gründen will ich ihm Mandat entziehen. Soll ich noch was gegen
meinem Anwalt unternehmen?
6. Ich will die oben genannte Stellungnahme selber d.h. ohne Anwalt (beim Entziehen des
Mandates habe ich keine Deckung seitens RV-aber die gab es sowieso nur für außergerichtliche
Einigung)an den Arbeitgeber schicken, um ihn noch letzte Chance geben. Im Jahr 2015 wurde
mir von der Geschäftsführerin Deutschland eine schriftlich bestätigte außergerichtliche
angeboten. Leider hat sie wahrscheinlich keine Freigabe von Mutterkonzern bekommen.
Danach hat sie mich den Mobbern überlassen. In diesem Schreiben will ich auf diese
außergerichtliche Einigung nochmals angehen und meine Forderungen stellen. Dabei wollte
meine oben genannte Stellungnahme schicken, mit Androhung, dass ich sie an Arbeitgeber-
verband Chemie Hessen(vertritt Arbeitgeber- Sender des Schreibens der Gegenseite)schicke.
Zusätzlich wollte ich androhen, dass ich gegen alle Mobber wegen der Körperverletzung und
die Geschäftsleitung wegen der Beihilfe und (oder) der unterlassene Hilfeleistung und
Verstößen beim Explosionsschutz bei zuständiger Staatsanwaltschaft anzeige.
Natürlich würde ich nicht gerne allen schaden wollen und dies nur als Druckmittel benutzen.
7.Was halten Sie von der Idee im Punkt 6.? Kann mir dieses Schreiben als Erpressung oder
vielleicht sogar Beihilfe zur Vertuschung von Verstößen im Explosionsschutz ausgelegt werden?
Falls ja, was würde Ihr Vorschlag?
Anlagen:
1. Schreiben an Geschäftsführerin und Personalleiterin
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Antwort von Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Zu 1.: Ausgedruckte E-Mails sind grundsätzlich vor Gericht als Beweismittel zulässig. Da sie jedoch manipulierbar sind, ist der Beweiswert geringer als der anderer Beweismittel. Dem kann z.B. durch Vorlage der Logfiles entgegengewirkt werden. Zudem kann ggf. der Absender oder Empfänger zusätzlich als Zeuge benannt werden.
Zu 2.: Für den Fall, dass der Arbeitgeber den Laptop herausverlangt, könnten Sie vorsorglich die Dateien auf eine externe Festplatte o.ä. kopieren oder/und ausdrucken. Sie müssen sich dabei jedoch im Klaren sein, dass dies wahrscheinlich einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Regelungen darstellt und unter Umständen sogar strafbar sein kann. Hier wären Nutzen und Risiken also sorgfältig abzuwägen.
Zu 3./4.: Ohne die genauen Abläufe und Gründe für das Vorgehen des Kollegen zu kennen, kann ich dazu leider nichts sagen. Grundsätzlich sollte ein Anwalt aber natürlich stets die Interessen des Mandanten als erste Priorität sehen. Zudem ist das Vertrauen des Mandanten die notwendige Basis eines Mandats. Wenn Sie kein Vertrauen mehr zu dem Anwalt haben, macht eine Weiterführung des Mandats keinen Sinn.
Im Hinblick auf die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung kann ich Ihnen folgenden Artikel empfehlen:
http://www.iww.de/vk/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-deckungspflicht-bei-notwendigem-anwaltswechsel-f48908
Insoweit wäre also im Detail zu prüfen, ob ein notwendiger Anwaltswechsel vorliegt (aber eher nicht) bzw. der Anwalt den Wechsel verursacht und möglicherweise seinen Gebührenanspruch verloren hat.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:
http://www.iww.de/rvgprof/archiv/vorzeitige-auftragsbeendigung-gebuehrenabrechnung-beim-anwaltswechsel-f22482
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich in jedem Fall, den Anwalt nochmals schriftlich unter Setzung einer ca. 14 tägigen Frist zum Tätigwerden aufzufordern.
Im Hinblick auf das erwähnte BEM möchte ich vorsorglich anmerken, dass eine Weigerung des Arbeitnehmers, dem BEM zuzustimmen, dem Arbeitgeber eine ordentliche personenbedingte Kündigung deutlich erleichtert.
Zu 5.: Davon würde ich nach dem dargelegten Sachstand abraten, zumal eine solche weitere Streitigkeit nicht nur mit weiteren Kosten, sondern auch mit erheblichem Stress verbunden wäre, der bei Ihrer gesundheitlichen Situation besser vermieden werden sollte. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Anwalt z.B. nachweislich Fristen versäumt hat.
Zu 6./7.: Von der Absendung des beigefügten Schreibens rate ich Ihnen dringend ab. Der Arbeitgeber würde das Schreiben - unabhängig davon, ob im konkreten Fall ein Straftatbestand erfüllt ist (dies müssten Sie ggf. von einem Strafrechtler prüfen lassen) - sehr wahrscheinlich als Anlass für eine außerordentliche Kündigung und evtl. auch eine entsprechende Strafanzeige nehmen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer stets verpflichtet, bei irgendwelchen möglicherweise illegalen Vorgängen im Betrieb zunächst innerbetriebliche Abhilfe zu suchen und die Angelegenheit erst nach außen zu tragen, wenn die innerbetriebliche Abhilfe nicht möglich war. Insbesondere im Hinblick auf das Thema Explosionsschutz sollten Sie Ihren Arbeitgeber - soweit nicht sowieso bereits geschehen - zeitnah informieren.
Insgesamt möchte ich noch anmerken, dass die Forderungen in dem Schreiben auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen.
Ohne die Vorgeschichte im Detail zu kennen und mögliche Auswirkungen verschiedener Varianten im Einzelnen zu besprechen, ist es leider sehr schwierig, Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung für die weitere Vorgehensweise zu geben.
Eine Möglichkeit wäre aber z.B. Ihre Forderungen zu schildern und statt der strafrechtlichen Folgen im Einleitungstext ein gerichtliches Verfahren wegen der Mobbingvorwürfe in Aussicht zu stellen (z.B. "Sollten wir auf der Grundlage meines Vorschlags unten keine außergerichtliche Einigung erzielen, sehe ich mich gezwungen, Klage zu erheben."). Bitte beachten Sie aber, dass ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz wegen Mobbing oder Diskriminierung nach § 15 Abs. 4 AGG grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Kenntnis von der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden (bzw. worden) sein muss.
Aufgrund der Komplexität dieser Angelegenheit wäre es letztlich empfehlenswert, wenn Sie sich umfassend durch einen Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen würden. Wie oben schon angesprochen, wäre eine Kenntnis der gesamten Vorgeschichte samt Korrespondenz etc. sowie eine intensive Besprechung Ihrer Vorstellungen und Erwartungen für eine weitergehende, fundierte Beratung unerlässlich.
Bitte lassen Sie mich einfach wissen, falls Erläuterungsbedarf im Hinblick auf meine Auskunft besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt
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abgespeichert,
Zu 2. Da ich die E-Mails als Dateien habe, ist
wahrscheinlich kopieren der Festplatte nicht
notwendig,
Zu 3. Mein Anwalt hat schon mehrmals Termine
verstrichen lassen. Sogar die, die er zugesagt hat.
BEM war deswegen ausgeschlossen, weil meine
E-Mails und als auch abgespeicherte Dateien
Zu 2. Da ich die E-Mails als Dateien habe, ist
wahrscheinlich kopieren der Festplatte nicht
notwendig,
Zu 3. Mein Anwalt hat schon mehrmals Termine
verstrichen lassen. Sogar die, die er zugesagt hat,
Zu 4. BEM war deswegen ausgeschlossen, weil sowohl
meine Hausärztin als auch mein Psychotherapeut
in Reha, wo ich vor kurzem entlassen wurde,
aus gesundheitlichen Gründen dagegen sind,
Zu 5. Ich habe aber keine Vertrauen zu ihm.
Da die Deckung sich nur auf außergerichtliche
Einigung bezieht und nur auf 40000 €, trage ich
sowieso die meisten Kosten selbst,
Zu 6. Der Arbeitgeber d.h. Geschäftsleitung wurde über
Mobbing und Verstöße und Fälschung von
Dokumenten im Explosionsschutz von mir 2015
ausführlich informiert. Dazu habe ich kompletten
internen als auch externen E-Mail Verkehr. In
Fälschung waren aber wichtige Personen
(Werksdirektor, sein Vertreter und mein
Vorgesetzte). Statt den Vorwürfe nachzugehen,
wurde ich einfach als Explosionsschutzbeauftragte
abberufen und die Repressalien nahmen zu. In
Folge von Mobbing, monatelangen extremen
Druck bin ich bis heute krankgeschrieben.
Deswegen war ich zu dezidierte Stellungnahme
nicht in der Lage.
Zu 7. Ich kann aber meine Stellungnahme zu dem
Schreiben der Firma von 30.09.2015 an die
Geschäftsleitung schicken? Falls ich direkt an den
Arbeitgeberverband schicken würde, würde dass
auch gleich mit Anzeigen der Firma, da der
Verband bei Gesetzesverstößen tätig werden
muss?
Vielleich wäre hilfreich, Ihnen die Stellungnahme zu schicken? Sie ist aber 13 Seiten lang.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaminski
Im Hinblick auf Ihren bisherigen Anwalt würde ich Ihnen unter diesen Umständen empfehlen, das Mandat schriftlich außerordentlich unter Verweis auf die fehlende Zuverlässigkeit kündigen. Ob dem Anwalt hier ein Anspruch auf Vergütung zu steht, müsste gesondert geprüft werden. Ich würde empfehlen, Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend zu informieren und die Zahlung zunächst zu verweigern. Eventuell prüft die Versicherung das selbst.
Es wäre sicherlich sinnvoll, die Stellungnahme sowie das Schreiben, auf das sie sich bezieht, vorab anzuschauen. Allerdings würde ich Sie in diesem Fall angesichts des Umfangs der Stellungnahme um einen gesonderten X-Mail-Auftrag mit einem Einsatz von 69 Euro bitten.
Der Arbeitgeberverband wäre meines Erachtens jedenfalls nicht der richtige Adressat für die Stellungnahme, da er grundsätzlich tarif- und sozialpolitische Aufgaben wahrnimmt. Zu denken wäre da eher an die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt