Familien Tyrann
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA,
bezüglich einer sehr schwerigen Familiensituation hatte ich nachfolgende Frage. Die Situation ist sehr komliziert , verfahren und psychisch dermassen belastend das ich sehr angefressen bin.
Mein seit der Kindheit tyranischer und schwerst agreessiver Bruder lebt mit noch über 50 Jahren im Hause der Mutter und wird von ihr finaziell unterstützt. Er hasst mich dermassen und ist 6 Jahre älter als ich. Meine Eltern haben versucht jahrelang sein Verhalten zu ändern und auf ihn eingewirkt aber ohne Erfolg. Zu einer phsychologischen Behandlung war er nicht bereit. Aus Sorge um ihn haben sie ihn leider nicht aus dem Hause geworfen, da sie vermutlich das schlimmste befürchten. Er ist im allgemeinen aggressiv, jedoch was die Familie betrift nur zu mir. Er hat mich schon sehr oft übelst beleidigt mit den schlimmsten kränkenden Beschümpfungen, welche ich hier nicht wiedergeben muss. Seine Aggressivität ist unbeschreibbar. Da ich im Aussendienst tätig bin und seit Jahren ein Home Office im Hause meiner Eltern habe , ist der Kontakt zwangsläufig. Ich werde jedoch mein Büro dort schnellstmöglich weglegen da mich die Situation sehr belastet.
im Grunde genommen hat er einen Behinderten Status und egal was er sagt wird inzwischen alles von ihm schön geredet, unter anderen auch von meinen anderen Geschwistern.
Daher meine Fragen zu rechtlichen Situation dieser schlimmen Familien Situation.
1) Was müsste meine Mutter unternehmen damit sie meinen Bruder aus dem Hause bekommt?
2) Was könnte ich aus rechlticher Sicht unternehmen um mich nicht ständig beleidigen zu lassen? Laut Rechergen im Internet habe ich oft gelesen das selbst bei einer Anzeige solche Familiensituationen rechtlch nicht weiter verfolgt werden und Anzeigen zu 99 % von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt werden, da kein öffentliches Interesse besteht. Auch eine Unterlassungsklage ist wohl sehr schwierig durch zu bekommen und die Beweislage wäre problematisch. Natürlich hat meine Mutter, mein Vater ist seit einigen Jahren verstorben, nicht mehr die Kraft gegen ihn vorzugehen auch als Zeugin würde sie sich wohl neutral verhalten da es um ihren eigenen Sohn geht und ihr das gefüllsmässig nicht mehr zuzumuten wäre.
Ich finde im übrigen die Situation so schlimm, aufgrund der Machtlosigkeit die , aufgrund meiner Äußerungen in Frage 2 aufgeführt ,man anscheinend nichts rechtlich einwandfreies unternehmen kann und der Situation ausgeliefert ist. Ich habe sogar ,aufgrund des inzwischen augetretenden Hasses gegen ihn, manchmal Mordgedanken, jedoch bin ich ein vernüftiger Mensch , führe ein unbescholtenes Leben und werde diese auch nicht umsetzen, jedoch sollte die Aussage sie nur dazu sensibilisieren wie unerträglich diese Situation ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
Sofern nicht ein Mietvertrag abgeschlossen und Ihr Bruder Miete zahlt, kann Ihre Mutter über einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einen Antrag stellen, wonach ihm die weitere Nutzung der Wohnung untersagt wird. Ob der Bruder sich dann an eine solche Ebntscheidung hält und auszieht, oder ob eine zwangsweise Räumung erfolgen muss, können Sie sicher besser beurteilen als ich. Rechtlich gibt es natürlich schon wirksame Mittel, einen solchen gerichtlichen Beschluss durchzusetzen.
Zu Frage 2:
Sie können natürlich eine Klage auf Unterlassung beleidigender Äußerungen als auch eine Privatklage gegen ihn einreichen, wobei sich auch wieder die Frage stellt, wie Ihr Bruder sich davon beeindrucken lässt. Zudem tragen Sie dann wenn er finanziell nicht in der Lage ist, Kosten zu erstatten, auch das finanzielle Risiko solcher Klagen.
Sofern es über Beleidigungen hinausgeht und zu Bedrohungen, Körperverletzungen oder Freiheitsberaubung geführt hat, können Sie nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Anordnungen des Gerichts erreichen, vgl. § 1 ff GewSchG.
Solche Beschlüsse haben den Vorteil, dass die Polizei gezwungen ist, sie zeitnah durchzusetzen. Verstößt Ihr Brunder dann gegen solche Anordnungen, muss und kann die Polizei ihn notfalls auch in Gewahrsam nehmen.
Wenn die Voraussetzungen des Gewaltschutzgesetzes nict vorliegen, und Ihr Bruder nicht auif Intiative Ihrer Mutter das Haus verlässt, sondern wohnen bleibt, bleibt Ihnen letztlich nur die Möglichkeit, Ihrerseits auszuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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nun zu Bedrohungen kam es " Ich hau dir gleich was auf die Fresse". Dieses hat er schon bei 4-5 Streitigkeiten geäußert. Wie erreicht man eine solche Anordnung des Gerichtes? Über einen Anwalt oder direkt bei Gericht oder vorher Polizei oder wie?
Mit freundlichen Grüßen und Danke für die schnelle Antwort verbleibe ich
Sie können eine solche Klage selber oder über einen Anwalt einreichen. Wegen der nicht ganz unkomplizierten Rechtslage empfehle ich Letzteres.
Zudem empfiehlt es sich, einen Anwalt vor Ort zu wählen, der zu einen die Besonderheiten des Gerichts kennt, und mit dem Sie zusammen die erforderliche Begründung für den Antrag erstellen können.
Mit freundlichen Grüßen