Kündigung / Aufhebungsvertrag / Abfindung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
im Auftrag meiner Mutter (61 Jahre), suche ich um Rat wie Sie ihr Arbeitsverhältnis bestmöglichst kündigen kann. Der Arbeitgeber als auch meine Mutter zeigen kein Interesse an Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Aus Arbeitgebersicht ist ihre Stelle überflüssig und wird mit ihrem Ausscheiden nicht neu besetzt. Aus Sicht meiner Mutter besteht kein Interesse aufgrund der psychischen und körperlichen Belastung. Das Angstelltenverhältnis begann sich erst nach Krankheit und Krankenhausaufenthalte inkl. OP zu verschlechtern, da Sie seit dem nicht mehr ihre "Arbeitnehmerperformance" halten kann. Das Alter kommt hier auch noch hinzu, da Sie nicht mehr schwer heben kann. Da Sie aber seit Januar 1991 bei dem Unternehmen beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber Sie nur nach eine 7-monatige Kündigungsfrist kündigen und müsste ihr wohl dann auch eine Abfindung zugestehen. Der Arbeitgeber zeigt hier allerdings kein Interesse dazu und versucht durch Abmahnung und "Mobbing von Oben" meine Mutter fristlos zu kündigen. Wir suchen nun eine Anwältin die hier einen Ausgleich der Interessen findet, so dass Sie frühestmöglich ihr Angestelltenverhältnis inkl. Abfindung beenden kann. Was würde die Erstellung eines Aufhebungsvertrages und die anwaltliche Vertretung kosten. Ich hoffe Sie können uns weitehelfen
Mit freundlichen Grüßen
C. P.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
eine genaue Preisangabe ist so nicht möglich, da nicht ersichtlich ist, welcher Umfang die anwaltliche Vertretung letztlich haben wird. Es würde dann über den Gegenstandswert und dem RVG abgerechnet werden. Dazu müsste das letzte Bruttomonatsgehalt Ihrer Mutter bekannt sein.
Die Erarbeitung des Aufhebungsvertrages würde zusätzlich 200 EUR kosten, wobei dieser jetzige Einsatz dann angerechnet werden würde.
Grundsätzlich ist nach Ihrer Schilderung aber auf Folgendes hinzuweisen:
Eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag würde dann zur Verhängung einer Sperrfrist führen, wenn damit die vertragliche Kündigungsfrist abgekürzt werden wird.
Das bedeutet, die vereinbarte, verlängerte Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
So eine Sperrfrist kann man nur dann vermeiden, wenn es Ihrer Mutter nicht zugemutet werden kann, diese Kündigungsfrist einzuhalten.
Nach Ihrer Schilderung wäre dieses durch das Mobbing und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fall. Aber das müsste unbedingt dann ärztlich bescheinigt werden, so dass Ihre Mutter bereits jetzt einen Arzt ihres Vertrauens aufsucht, der dann diese Beeinträchtigungen und die Notwendigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnis bescheinigen kann.
Diese Sperrzeit wäre auch beim Aufhebungsvertrag zu beachten, wenn die Kündigungsfrist im Vertrag abgekürzt werden würde.
Weiter ist zu bedenken, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt, so dass man damit nicht unbedingt rechnen kann.
Aber wenn auch der Arbeitgeber kein Interesse an der Fortsetzung hat, wird man so eine Abfindung sicherlich aushandeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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ich möchte Ihnen kurz mitteilen, dass ich bisher auf die Deckungsanfrage noch keine Mitteilung erhalten habe. Sobald mir eine Nachricht Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
vielen Dank für die Info. Ich habe die Empfehlung der Ärztin zur Kündigung als auch eine Gehaltsabrechnung sowie den Arbeitsvertrag angehängt. Ich hoffe die HUK Rechtschutzversicherung meines Vaters meldet sich bald bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher P.
bisher liegt keine Rückmeldung des Rechtsschutzversicheres vor.
Die außergerichtliche anwaltliche Vertretung würde für den Kündigungsschutz dann 546,50 € netto plus 19% MwSt von 103,84, also 650,34 € nach dem RVG kosten.
Im Falle einer vergleichsweisen Regelung können aber weitere Kosten hinzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
ich habe heute mit der Rechtschutzversicherung telefoniert. Laut Frau Ebert von der HUK ging ein Brief an ihre Kanzlei am 28.09 raus. Falls der Brief bei Ihnen nicht angekommen ist, hat hier wohl die Deutsche Post den Brief verschlampt.
Ihr Angebot zur außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung nehmen wir nach Deckungszusage auch an. Ich glaube das war aber in der aktuellen Deckungsanfrage ja noch nicht beinhaltet, richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Christopher P.
hier ist bisher nichts eingegangen.
Die Deckungsanfrage hat sich auch nur auf die Beratung, nicht auf die weitere Vertretung bezogen. Diese sollte von Ihnen dann extra eingeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich hab eben nochmal mit der HUK telefoniert und der Versicherer bittet darum, dass Sie sich bitte nochmal telefonisch bei der HUK melden, es gäbe noch ein paar Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher P.
ich darf Sie doch bitten, Rückfragen direkt mit Ihrer Versicherung zu klären.
Die Deckungsanfrage hier bezieht sich auch nur auf die Einholung dieser Deckungszusage für die Beratung.
Weitere Kontaktaufnahmen mit der Rechtsschutzversicherung sind insoweit nicht umfasst.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass seit heute morgen anderweitig bereits eine Lösung gefunden wurde und sind daher an keiner weitere Bearbeitung dieser Sache über ihre Kanzlei interessiert. Vielen Dank für ihre Beratung in dieser Angelegenheit. Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christopher P.
kein Problem. Viel Glück bei der Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle