mit abgemeldeter Firma uk + DE (Ltd) bei Ebay verkauft ALG2, Abmahnung
Fragestellung
Hallo, hatte eine Ltd, die wurde aber 2015 rückwirkend bis zur Gründung abgemeldet.
Ich habe einen privaten Ebay Account und gesehen, das ich versehentlich über diesen gewerblichen der LTD meine Umsätze gemacht habe, natürlich auch mit dem gewerbl. Paypal Account.
Als ob das nicht genug war, wurde ich abgemahnt, weil ich kein Impressum, widerruf in der Beschreibung hatte. Wie bekomme ich da die Kuh vom Eis ? Zusätzlich erhalte ich noch Grundsicherung. (ohne freibetra, alles wird vom ersten euro an, abgezogen.
Normal sollte der Verkauf über einen Privataccount laufen. Ich hatte das für einen Freund verkauft und mir nur einen Obulus behalten..
Wenn ich jetzt eBay den Vorfall mitteile, schmeißen die mich bestimmt raus. und es wird mich nicht frei sprechen von der Abmahnung (die an die im HRB und England ABGEMELDETE LTD geht)? (280 Euro für die Abmahnung)
Wenn ich jetzt das nachmelde bei der Ltd., muss ich die Null Bilanz der Ltd ändern und eine neue machen und vermutlich die Abmahnung zahlen ?
und dann hätte ich ja ohne Gewerbegenehmigung verkauft. Was erwartet mich da ?
ODER wenn ich ein einzel-Gewerbe anmelde dann wird mir a.) vom ersten Tag an wo ich verkauft habe die Grundsicherung abgezogen ? oder wenn ich das nächten Monat als Einkünfte melde, weil ich das gesammelt abgerechnet habe, erst ab nächsten Monat ? Wo bekomme ich die wenigste Dresche ? Mit freundlichen Grüßen: Peter Knauf
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie teilen mit, dass Sie die Ltd. schon im Kalenderjahr 2015 rückwirkend abgemeldet haben. Vermutlich handelte es sich um Ltd. mit deustcher Zweigniederlassung. Ich gehe davon aus, dass diese auch nicht mehr im Handelsregister steht und die Abmeldung in England (dauert gewöhnlich 6 Monate) auch schon vollzogen ist.
Daher wird die Forderung aus der Abmahnung ins Leere laufen. Es kann lediglich sein, dass die Forderung gegen Sie als Geschäftsführer persönlich geltend gemacht wird. Sollte dies der Fall sein, empfehle ich Ihnen, der Einfachheit halber, die Forderung auszugleichen. Häufig ist es allerdings so, dass Gläubiger bei einer abgemeldeten Limited die Forderung nicht weiterverfolgen.
Im Hinblick der verkauften Waren bei ebay wird das Jobcenter, wenn es die von den Einkünften erfährt, die Zahlungen in entsprechender Höhe zurückfordern und Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Deshalb ist wichtig, dass Sie dem Jobcenter, falls es zu Nachfragen kommt, anzeigen, dass Sie die Waren für einen Bekannten verkauft haben. Dieser müsste Ihnen dies schriftlich bestätigen. Sollte ein Obulus von Ihnen einbehalten worden sein, wird dieser angerechnet. Soweit der Warenverkauf ausschließlich zugunsten Ihres Bekannten erfolgte, haben Sie keine Einkünfte und es wird weder eine Anrechnung erfolgen noch trifft Sie der Vorwurf der Strafbarkeit.
Abschließend empfehle ich Ihnen, schnellstmöglich den Ebay-Account der Limited zu schließen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Sozialrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen