Firma mit UG
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schröter!
Im Januar 2018 habe ich an einen Bauunternehmer einen Auftrag für Pflasterarbeiten erteilt. Der Bauunternehmer bis heute nicht alle Restarbeiten erledigt und auch aufgetretene Baumängel nicht beseitigt. Ein Fremdunternehmen wurde nun mit der Durchführung dieser Arbeiten beaugtragt. Insgesamt entsteht mir ein Schaden in Höhen von ca. 950 Euro. Zudem hat der Bauunternehmer ohne meine Erlaubnis Bilder meines Hauses auf dem Online-Portal "www.myhammer.de" eingestellt.
Zwei Einschreiben bzgl. der Restarbeiten, Baumängel und Löschen der Fotos blieben unbeantwortet. Bei der Firma handelt es sich um eine UG.
Meine Fragen:
1. Lohnt es sich, diese Frima zu beklagen?
2. Ist ein Schadensersatz bei der Firmenkonstruktion "UG" erwartbar?
3. Wie kann die Löschung der Fotos auf dem Online-Portal vollzogen werden?
Mit freundlichem Gruß
Ein Fragender
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Lohnt es sich, diese Frima zu beklagen?
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist nicht zinwgend eine Klage erforderlich. Sie können auch einen Mahnbescheid selbst beantragen. Die anfallenden Gerichtskosten sind mit EUR 32,- überschaubar. Nur im Falle einer Widerspruches ist ein gerichtlches Verfahren vor dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz durchzuführen.
2. Ist ein Schadensersatz bei der Firmenkonstruktion "UG" erwartbar?
Eine Unternehmergesellschaft erfordert nicht die Kapitalvoraussetzungen wie eine GmbH. Allerdings muss dies nicht zwingend bedeuten, dass die UG finanziell schlechter ausgestattet ist. Insoweit sollten Sie einen Schadensersatz einfordern.
3. Wie kann die Löschung der Fotos auf dem Online-Portal vollzogen werden?
Zum einen können Sie das Unternehmen durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen. Hier liegt zum einen ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor, zum anderen ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Die UG hat die Kosten für die Abmahnung zu tragen, entsprechende Bonität vorausgesetzt. Kontaktieren Sie den Seitenbreiber direkt und fordern diesen zur Löschung der Bilder auf.
Im Ergebnis sollten Sie den Schadensersatzanspruch durch einen Mahnbescheid einfordern. Das Entfernen der Bilder wird eine gerichtliche Durchsetzung erfordern, wenn weder die UG noch der Seitenbetreiber Ihrem Anliegen nach kommen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Ganz herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und den für mich außerordentlich wichtigen Informationen, die meinen Handlungsspielraum erweitert haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Berthold Gomm