Mieterin knallt absichtlich und andauernd die Türen
Fragestellung
Hallo,
eine Mieterin in einem vier Parteien Haus knallt absichtlich und bis zu 20 mal täglich ihre Wohnungs-, sowie die Haustüre.
Neuerdings wird früh auch absichtlich der Rollo hochgezogen und wieder herunterknallen lassen.
Mehrmaliges reden mit der Dame brachte eher eine Verschlechterung der Situation.
Des Weiteren ist diese Frau auch ein Messie.
Was kann man, als Vermieterin tun, um diese Person schnellstens aus dem Haus zu bekommen?
Denn ihretwegen wollen alle weiteren Parteien schon ausziehen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Sicherlich müssen Sie hier reagieren, da die anderen Mieter Sie dazu verpflichten können gegen die störende Mieterin vorzugehen.
2. Die Vorgehensweise ist dabei die Mieterin abzumahnen, dass diese die Belästigungen abstellt und androhen, dass im Wiederholungsfalle eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung erfolgt.
3. Zunächst sollten Sie (wenn Sie in dem Haus wohnen) und auch die Mieter ein Lärmprotokoll erstellen, damit Sie die Lärmbelästigungen notfalls auch nachweisen können.
Das Lärmprotokoll soll folgende Inhalte aufweisen und kann in Form einer Excel Tabelle geführt werden:
- Datum und Uhrzeit
- In welchem Zimmer ist der Lärm zu hören
- um welche Art von Lärm handelt es sich (Tür schlagen, Rollo hoch und runter etc.)
- wie laut ist die Lärmbelästigung zu hören
- Gibt es Zeugen für die Lärmbelästigung, vielleicht Freunde, Besucher. Diese sind mit Adresse aufzuführen.
- Bemerkungen, z. B.: Erschreckt, Kinder sind verunsichert
Das Lärmprotokoll sollte wenn möglich durch die Mieter geführt werden. Denn nur so haben Sie eine Grundlage für eine Abmahnung und Kündigung.
Hält die Lärmbelästigung an, ist der Mieterin eine Abmahnung mit einem Auszug aus dem Lärmprotokoll zu übersenden.
In der Abmahnung teilen Sie mit, dass Sie die Beschwerden der Mitmieter und die Lärmbelästigung bereits mehrfach persönlich angesprochen haben (wenn möglich mit Datum) und das Verhalten sich aufgrund der Ansprache leider nicht geändert hat. Insoweit seien Sie aufgrund der Beschwerden der Mitmieter gezwungen, das Verhalten abzumahnen mit der Aufforderung die Lärmbelästigung abzustellen.
Kündigen Sie an, dass sich gezwungen sehen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn sich das Verhalten der Mieterin nach der Abmahnung nicht ändert.
Die Abmahnung sollte zeitnah erfolgen, wenn Ihnen das Lärmprotokoll der Mitmieter vorliegt. Das Abmahnschreiben lassen Sie durch einen Boten bei der Mieterin in deren Briefkasten einwerfen. Der Bote bestätigt dann auf einer Kopie, wann er das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat. Gleichermaßen ist mit der fristlosen Kündigung zu verfahren.
Sollte auch nach der Kündigung keine Reaktion erfolgen, sollten Sie Räumungsklage erheben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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