Umsatzsteuer bei Vermietung im gewerblichen Mietrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe folgende Steuerfrage zur Immobilienvermietung.
Ich bin Angestellter (ca. 70T€ brutto) und gleichzeitige freiberuflich tätig. Freiberuflich unterliege ich der Umsatzsteuerpflicht (Umsatz ca. 20T€ p.a.).
Ich möchte eine Immobilie (Standort Berlin), die sich in meinem Privatbesitz befindet, vermieten. Ich überlege hierbei an das Unternehmen Home (www.home.ht) zu vermieten. Das Unternehmen mietet Wohnraum zum Zweck der Wohnraum-Untervermietung an. Damit befinde ich mich m.W. im gewerblichen Mietrecht. Der Vorteil für mich bei Home ist, dass m.W. die Mietpreisbremse im gewerblichen Mietrecht nicht greift und das Unternehmen sich um alle Belange des Mieters kümmert und mich dadurch entlastet.
Wie verhält sich die Vermietung an Home nun in Bezug auf die Umsatzsteuer? Muss ich, wenn ich als Privatperson unter den oben geschilderten Rahmenbedingungen an Home vermiete (gewerbliches Mietrecht), Umsatzsteuer auf den Mietzins entrichten? (Als Freiberufler tue ich dies ja bereits für meine freiberuflichen Aufträge). Für eine ausführliche Erklärung zum Sachverhalt für wäre ich dankbar.
Den Mietvertragsentwurf von Home habe ich Ihnen angehängt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr Dr. H.,
vielen Dank für die Anfrage bei yourXpert. Ich möchte diese gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. Nicht befreit wäre die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbung von Fremden. Dieses ist in Ihrem Fall nicht gegeben, da Ihr Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde bzw. geschlossen werden soll.
Möglicherweise trifft aber die kurzfristige Untervermietung auf den Mieter (home.ht) zu. Dann bestünde die Möglichkeit Ihrerseits, auf die Umsatzsteuersteuerfreiheit gem. § 9 UStG zu verzichten. Dafür müsste HomeHT Ihnen aber gegenüber erklären, selbst umsatzsteuerpflichtig zu vermieten. In diesem Fall würden Sie Umsatzsteuer auf die Miete berechnen und von HomeHT vergütet bekommen.
Dieser Verzicht macht meistens nur dann Sinn, wenn Sie selbst hohe Kosten für die Wohnung haben (z.B. Umbaukosten) und einen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Sofern Sie selbst also nicht zur Umsatzsteuerpflicht optieren, ist auch keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellten Sie gerne eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Verstehe ich es somit richtig, dass eine Umsatzsteuerpflicht bei der Freiberuflichkeit und eine Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung zwei völlig getrennte Dinge sind und dass die eine nicht die andere beeinflusst?
MfG
M. H.