Umsatzsteuer bei Vermietung im gewerblichen Mietrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe folgende Steuerfrage zur Immobilienvermietung.
Ich bin Angestellter (ca. 70T€ brutto) und gleichzeitige freiberuflich tätig. Freiberuflich unterliege ich der Umsatzsteuerpflicht (Umsatz ca. 20T€ p.a.).
Ich möchte eine Immobilie (Standort Berlin), die sich in meinem Privatbesitz befindet, vermieten. Ich überlege hierbei an das Unternehmen Home (www.home.ht) zu vermieten. Das Unternehmen mietet Wohnraum zum Zweck der Wohnraum-Untervermietung an. Damit befinde ich mich m.W. im gewerblichen Mietrecht. Der Vorteil für mich bei Home ist, dass m.W. die Mietpreisbremse im gewerblichen Mietrecht nicht greift und das Unternehmen sich um alle Belange des Mieters kümmert und mich dadurch entlastet.
Wie verhält sich die Vermietung an Home nun in Bezug auf die Umsatzsteuer? Muss ich, wenn ich als Privatperson unter den oben geschilderten Rahmenbedingungen an Home vermiete (gewerbliches Mietrecht), Umsatzsteuer auf den Mietzins entrichten? (Als Freiberufler tue ich dies ja bereits für meine freiberuflichen Aufträge). Für eine ausführliche Erklärung zum Sachverhalt für wäre ich dankbar.
Den Mietvertragsentwurf von Home habe ich Ihnen angehängt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr Dr. H.,
vielen Dank für die Anfrage bei yourXpert. Ich möchte diese gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. Nicht befreit wäre die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbung von Fremden. Dieses ist in Ihrem Fall nicht gegeben, da Ihr Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde bzw. geschlossen werden soll.
Möglicherweise trifft aber die kurzfristige Untervermietung auf den Mieter (home.ht) zu. Dann bestünde die Möglichkeit Ihrerseits, auf die Umsatzsteuersteuerfreiheit gem. § 9 UStG zu verzichten. Dafür müsste HomeHT Ihnen aber gegenüber erklären, selbst umsatzsteuerpflichtig zu vermieten. In diesem Fall würden Sie Umsatzsteuer auf die Miete berechnen und von HomeHT vergütet bekommen.
Dieser Verzicht macht meistens nur dann Sinn, wenn Sie selbst hohe Kosten für die Wohnung haben (z.B. Umbaukosten) und einen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Sofern Sie selbst also nicht zur Umsatzsteuerpflicht optieren, ist auch keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellten Sie gerne eine Rückfrage ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Verstehe ich es somit richtig, dass eine Umsatzsteuerpflicht bei der Freiberuflichkeit und eine Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung zwei völlig getrennte Dinge sind und dass die eine nicht die andere beeinflusst?
MfG
M. H.