Krankmeldung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit der folgenden Problematik. Ich habe eine neue Oberarztstelle und zwar seit dem 01.02.2018, es hat sich allerdings gezeigt, dass sich in den letzten Wochen mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, sodass bei mir eine medizinische Behandlung, unter Umständen auch unter stationären Bedingungen, ansteht. Hinsichtlich der neuen Arbeitsstelle bin ich allerdings noch in der Probezeit, sodass ich auch damit rechnen muss, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen der Krankmeldung beendet. Ich möchte Sie konsultieren auf welche Art und Weise der beste Umgang mit dieser Situation wäre. Meiner Meinung nach sollte ich den Arbeitgeber frühzeitig informieren, insbesondere hinsichtlich der Länge der zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit, evtl. über das Leiden und was diese Arbeitsunfähigkeit verursacht. Ein Zusenden einer Arbeitsunfähigkeit ohne Kommentar meinerseits finde ich in dieser Situation als nicht geeignet.
Wenn sich die Situation eher Richtung Beendigung des Arbeitsverhältnises entwickeln sollte, wäre es Ihrer Meinung nach besser wenn wir uns mit dem Arbeitgeber auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen, dass die Kündigung von mir ausgeht . Ich weiß, dass, wenn ich kündige, habe ich Sperre beim Arbeitsamt, wenn der Arbeitgeber kündigt, habe ich zwar diese Sperre nicht, aber allerdings eine, meiner Meinung nach schwierigere Situation hinsichtlich weitere Bewerbungen.
Wenn der Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bevorzugt, würde ich also kündigen. Mit dem Risiko, dass ich dann mit 59 Jahren ohne Arbeitsverhältnis bin. Eine Konsolidierung meines gesundheitlichen Zustandes ist mir aber wichtig und hat für mich große Priorität.
Was müsste man in dieser Situation noch beachten, wenn ich dann unter Umständen ohne Arbeitsverhältnis stehe und es noch unklar wird wie die Arbeitsunfähigkeit weiter verläuft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nach Ihren Vorgaben hat die gesundheitliche Genesung Priorität vor dem Erhalt des Arbeitsplatzes; zudem muss vermieden werden, dass eine arbeitgeberseitige Kündigung erfolgt, die sich natürlich negativ bei zukünftiger Stellensuche auswirken kann.
Von daher ist auf jeden Fall die bloße, kommentarlose Krankmeldung und das Abwarten, ob von Seiten des Arbeitgebers eine Reaktion erfolgt, keine Alternative.
Sie würden damit das Ruder aus der Hand geben und lediglich noch nachträglich reagieren können.
Erforderlich ist in Ihrem Fall aber, dass von Ihnen die Initiative ausgeht und Sie der agierende Part bleiben. Nur dann können Sie sicher sein, das Problem so gut wie möglich zu lösen.
Sie sollten mit der Krankmeldung die Klinikleitung über das zugrunde liegende Problem informieren und klarstellen, dass Sie bereit sind, entweder selber zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen, wenn von Seiten des Arbeitgebers beabsichtigt würde, das Arbeitsverhältnis in der Probezeit zu beenden.
Ggf. sollten Sie zu diesem Gespräch auch einen Zeugen mitnehmen.
Wird dann von Seiten des Arbeitgebers signalisiert, dass ein längerer, krankheitsbedingter Ausfall nicht akzeptiert wird und man eine Kündigung des Probearbeitsverhältnisses beabsichtige, können Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu erreichen, in dem unter Berücksichtigung der für die Probezeit geltenden Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis einverständlich aufgehoben wird.
Wird in einem solchen Vertrag die geltende Kündigungsfrist berücksichtigt, also nicht "sofort" aufgehoben, und wird ggf. noch formuliert, dass der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung geschlossen wird, ist die Arbeitsagentur zudem an der Verhängung einer Sperrfrist gehindert.
Solle der Arbeitgeber zum Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages nicht bereit sein, müssen Sie selber kündigen mit dem Risiko, dass eine Sperrfrist nach § 159 SGB III verhängt wird.
Eine solche ist nur dann vermeidbar, wenn Sie für die Kündigung einen wichtigen Grund haben. Die von Ihnen geschilderten Umstände würde ich schon als wichtigen Grund ansehen, denn in Ihrem Alter ist ein vom Arbeitgeber in der Probezeit gekündigtes Arbeitsverhältnis sicherlich eine schwere Hypothek bei der zukünftigen Arbeitssuche.
Ob allerdings die Mitarbeiter der Arbeitsagentur das verstehen (können), ist zweifelhaft, so dass Sie sich ggf. auf ein langwieriges Gerichtsverfahren einstellen sollten, wenn Sie die Verhängung einer Sperrfrist angreifen möchten.
Ich empfehle Ihnen aus den vorstehenden Gründen auf jeden Fall ein direktes und inhaltlich offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Eine eigene Kündigung sollten Sie dabei wegen der drohenden Sperrfrist als letztes Mittel einsetzen.
Ich hoffe, Ihnen eine Entscheidungshilfe gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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ich werde intensiv über diese Situation nachdenken und Ihnen im Laufe des Dienstag eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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