Schwellungen nach dem Frisör Besuch
Fragestellung
Ich bin am Samstag in Hasmburg Billstedt beim Frisör Frimod wegen einer Haarfärbung gewesen,Da nach der letzten Haarfärbung meine Stirn etwas angeschwollen ist bot mir die Frisörin an ein Färbemittel einer anderen Firma zu nehmen das 10€ teurer war,nachdem ich gefragt ob irgendwelche Mittel neu sind die sie bei mir benutzte. Das verneinte Sie.Samstagabend fing meine Stirn an anzuschwellen und gestern war mein Gesicht so geschwollen das ich zum Arzt musste und Cortison bekommen habe. Vorher war ich in dem Laden drin und habe der Frisörin mein Gesicht gezeigt und nochmal gefragt ob etwas neues an den Produkten war. Sie teilte mir dann mit das das Mittel mit dem Farbe die an die Stirn gelangt ist oder hinter den Ohren weggewischt wird neu ist. Davon wurde mir vorher nichts mitgeteilt. Nun bin ich ersteinmal von heute 12.12.2017 bis 15.12.2017 krank geschrieben. Traue mich nicht mehr auf die Strasse und durch die Krankmeldung werden mir nun 125€ Anwesenheitsprämie von meinem Geahlt abgezogen und ich habe Angst meinen Arbeitsplatz zzu verlieren. Kann ich von dem Frisör eine Entschädigung und Schmerzensgeld verlangen ??
Mit freundlichen Grüßen
R. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz auch in Fällen möglich, in denen eine Behandlung beim Friseur fehlerhaft erfolgt und dadurch eine Verletzung des Körpers verursacht wird. Fraglich ist dabei nur, ob die Verletzungshandlung dem Friseur auch zuzurechnen ist.
Hier wird es entscheidend darauf ankommen, welche Mittel die Friseurin verwendet hat und ob Sie über die Verwendung dieser Mittel ausreichend aufgeklärt wurden. Aus Ihrer Frage ergibt sich leider noch nicht, welche konkreten Mittel hier angewendet wurden und konkret welche Informationen Ihnen durch die Friseurin vorgegeben wurden.
Eine Verpflichtung zum Hinweis auf die Verwendung des neuen Mittels dürfte sich abseits von gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellungspflichten nur dann ergeben, wenn bei dem Mittel allergische Reaktionen wie bei Ihnen häufiger vorkommen und die Friseurin hierüber Kenntnis hatte und deshalb eine gewisse Sorgfaltspflicht besteht, Sie durch Informationen über die verwendeten Mitteln vor solchen allergischen Reaktion zu schützen. Eine solche Verpflichtung kann sich auch daraus ergeben, dass die Friseurin bereits Kenntnis davon hatte, dass Sie anfällig für allergische Reaktionen sind. Hier kommt es jedoch darauf an, ob es der Friseurin zuzurechnen ist, über jegliche Ihrer allergischen Besonderheiten Kenntnis zu haben und Sie jeweils entsprechend zu informieren. Dies dürfte zumindest zweifelhaft sein.
Auch kann sich eine Haftung daraus ergeben, dass die Friseurin gewisse Informationspflichten freiwillig übernommen hat, als sie konkret zur Nutzung von neuen Mitteln befragt wurde. Hier kommt es allerdings ganz darauf an, genau wonach Sie gefragt haben und genau welche Aussage die Friseurin getroffen hat. Anhand der von Ihnen bisher gegebenen Fakten kann dies nicht ganz klar festgestellt werden.
Bitte erläutern Sie in einem Kommentar zu diesem Thema, konkret wonach Sie gefragt haben und worüber die Friseurin sie konkret aufgeklärt hat, bevor die Behandlung angefangen hat. Daraufhin kann ich meine Antwort noch weiter konkretisieren.
Mit bestem Gruß,
Ray Migge
Rechtsanwalt
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Ich habe die Frisörin darauf aufmerksam gemacht,das nach der Färbung 6 Wochen davor meine Stirn leicht angeschwollen ist und habe spezifisch danach gefragt ob es vielleicht eine neue Marke der Farbe,ein neues Shampoo oder das Mittel das benutzt wird um Farbe die ins Gesicht ( Stirn und bei den Ohren ) benutzt wurde. Dieses verneinte die Frisörin und bot mir an die Farbe der Firma Welle zu nehmen,die allerdings 10€ teurer war. Über irgendwelche Inhaltsstoffe der Produkte wurde ich nicht aufgeklärt.
Sie wusste also das es bei dem Frisör Besuch davor eine allergische Reaktion gegeben hat.Ansonsten hätte ich Sie auch nicht gefragt ob Sie irgendein neues Produkt bei mir verwendet hat.
Erst als ich am Montag vor meinem Arztbesuch mit dem geschwollenen Gesicht zu ihr gegangen bin ,fiel Ihr ein das das Reinigungsmittel für Farbe die ins Gesicht kommt neu ist. Davon hatte Sie mir am Samstag den 09.12.2017 nichts gesagt,als ich nach neuen Produkten fragte.
Denn dann hätte ich den Termin abgesagt oder Sie gebeten das Mittel zu nehmen,das Sie bei mir schon seid fast 2 Jahren verwendet hat.
Sie meinte nur noch zu mir,Sie wird es sich vermerken dies Mittel bei mir nicht mehr anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
R. H.
vielen Dank für die weiteren Informationen.
Hier könnte man versuchen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die Friseurin geltend zu machen. Grundlage wäre §§ 823, 253 BGB.
Grundlage des Anspruchs wäre der Umstand, dass die Friseurin Kenntnis davon hatte, dass nach Ihrem letzten Besuch Schwellungen aufgetreten sind und Sie die Friseurin explizit darauf hingewiesen haben und sich erkundigt haben, ob dies an neuen Produkten der Friseurin liegt. Mit der Verneinung Ihrer Frage hat die Friseurin offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt, da sie in der Folge dann zugegeben hat, neue Mittel verwendet zu haben. Dass eine körperliche Beeinträchtigung bei Ihnen verursacht wurde, steht ja außer Frage.
Die Gerichte sind allerdings beim Zuspruch von Schadensersatz/Schmerzensgeld in solchen Fällen zurückhaltend. Hier gibt es Fälle, die nur zweistellige Summen zugesprochen haben, aber auch Fälle, in denen Gerichte bis zu 500 EUR zugesprochen haben.
Problematisch könnten hier folgendes sein: Die Friseurin könnte sich der Haftung entziehen, wenn sie nachweist, dass sie vorher über die Risiken der Behandlung aufgeklärt hat. Hierbei muss in Betracht gezogen werden, dass die Friseurin möglicherweise Mitarbeiter oder Kunden ihres Betriebes als Zeugen benennt, selbst wenn es vielleicht nicht ganz der Wahrheit entspricht, dass diese Kenntis von dem konkreten Gespräch zwischen Ihnen und der Friseurin erlangt haben konnten.
Wenn Sie den Anspruch weiter verfolgen möchten würde ich Ihnen raten, einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Aufgrund des geringen Streitwerts macht nur die Beauftragung eines Anwalts vor Ort Sinn, da auswärtige Kollegen bei solch geringen Streitwerten nicht extra zum Gerichtstermin anreisen können.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-