Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenze, Folgen Produktrückgabe
Fragestellung
Leichte Frage, wenn man sich auskennt.
Es geht um die Kleinunternehmerregelung. Knackpunkt ist hier der Jahresumsatz von 17.500 € in Verbindung mit Retouren und Rückzahlung.
Beispiel:
Unternehmer a bietet eine Ware zum Preis von 5000 € an und verkauft diese vier mal. Erzielt hierdurch also einen Umsatz von 20.000 €. Ein Käufer schickt die Ware jedoch zurück und erhält sein Geld zurück ( im Verkaufsjahr ).
Der Unternehmer möchte die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr aufrechterhalten. Darf er dies da er ja 20.000 € Umsatz auf seinem Konto vereinnahmt hatte?
Und wenn ja unter welchen Voraussetzungen und wie genau muss der Unternehmer die Rückabwicklung durchführen damit die Kleinunternehmerregelung durch die Kunden-Rückgabe nicht im nächsten Jahr gefährdet ist???
Abschließend stellt sich insgesamt die Frage:
Was genau ist bei einem Kleinunternehmer Umsatz der sich auf die 17.500€ Grenze auswirkt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal möchte ich mich für die verspätete Beantwortung entschuldigen.
Der für die Kleinunternehmerregelung maßgebliche Umsatz wird nach dem Prinzip der sogen. Istversteuerung ermittelt. Deshalb werden die Warenverkäufe mit Zahlungseingang berücksichtigt.
Rücksendungen werden mit Erstattung (und Retoure der Ware) berücksichtigt. Im Beispiel würde der Umsatz 15.000 Euro betragen, da dies die Summe der vereinnahmten Zahlungen aus den ausgeführten Leistungen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne über die Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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unter welchen Voraussetzungen und wie genau muss der Unternehmer die Rückabwicklung durchführen?
Muss er erst eine Rechnung erstellen und danach eine Gutschrift in der gleichen Höhe?
Der Keinunternehmer erstellt ja eine eür. Taucht die Rückgabe also einfach überhaupt nicht bei den Einnahmen in der eür auf, sodass das Finanzamt gar nicht sieht das es eine Rückgabe gegeben hat?
zu Ihrer Rückfrage hinsichtlich der Rückabwicklung:
Sie sind auch als Kleinunternehmer verpflichtet bei Verkäufen an unternehmerische Kunden Rechnungen auszustellen. Diese haben ohne Umsatzsteuerausweis zu erfolgen, jedoch haben dort die üblichen Rechnungsangaben aufzuführen sein (z.B. Steuernummer, Beschreibung der Leistung).
Daher bin ich zunächst davon ausgegangen, dass bereits eine Rechnung über den Verkauf erstellt worden ist.
Im Anschluss würde es zur Rücksendung der Waren kommen. Sie können grundsätzlich eine Gutschrift mit Bezug auf die ursprünglich ausgestellte Rechnung ausstellen.
Dies sieht das Umsatzsteuergesetz jedoch nicht als Regelfall vor. Stattdessen, haben beide Unternehmer die umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen selbstständig zu berichtigen (§ 17 UStG). Daher reicht es auch aus, wenn Sie dem Kunden die Retoure schriftlich bestätigen. Eine genaue Form ist nicht vorgeschrieben, es könnte somit auch eine E-Mail Korrespondenz sein. Dort würde die Ware bezeichnet werden, die zurückgenommen worden ist. Weiterhin würde man die Anzahl der Einheiten/Stücke der Ware und den Anteil am Kaufpreis nennen.
Daraus sollte hervorgehen, dass insofern eine nachträgliche Berichtigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrags vereinbart wird. Diese nachträgliche Minderung des Kaufpreises wäre abgeschlossen, indem der Wert der Retoure an den Kunden erstattet wird.
Erst mit Erstattung würden Sie eine Minderung Ihrer Umsatzsterlöse als Kleinunternehmer erfassen.
In der Einnahmenüberschussrechnung wird die Rücksendung unmittelbar mit den zunächst vereinnahmten Umsatzerlösen verrechnet. Somit ist die Rücksendung für das Finanzamt in der EÜR nicht offen erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff