§19 USTG - Umsatzberechnung
Fragestellung
Hallo,
ich bin freiberuflich tätig als Yogalehrerin und Heilpraktikerin. Bisher fiel ich nach §19 UStG unter die Kleinunternehmerklausel da meine Einkünfte unter 17500 Euro lagen. Dieses Jahr könnten die Gesamtumsätze 17500 Euro überschreiten.
Ein Teil meiner Einkünfte sind als Heilpraktikerin immer umsastzsteuerfrei (egal ob Kleinunternehmerin oder nicht). Wenn man diese Umsätze abziehen würde, lägen meine Gesamteinnahmen unter 17500 Euro.
Meine Frage ist ob die Umsatzsteuerfreien Einnahmen (aus meiner heilpraktischen Tätigkeit) in die Berechnung der 17500 mit einfließen und ich somit nicht mehr unter die Kleinungernehmerregelung falle?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 UStG (also z.B. Heilpraktikerbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG) steuerbefreit sind, sind nicht mit einzubeziehen. Somit können Sie diese bei der Prüfung, ob SIe die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung eingehalten haben, weglassen.
Beachten Sie bitte, dass hierbei nicht die Einkünfte, sondern die Umsätrze maßgenlich sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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