Kleingewerbe
Fragestellung
Guten Tag. Ich betreibe derzeit einen kleingewerblichen Handel auf Ebay. Nun möchte ich eine eigene Homepage inklusive E-Shop erstellen. Als Kleinunternehmer einen E-Shop zu betreiben sehe ich persönlich mehr Nachteile als Vorteile. Ich kenne soweit die Kleinunternehmerregelung mit der 5 Jahres Frist etc. Was ich mich aber nun Frage ist ob es eine Möglichkeit für mich gibt aus der Kleinunternehmerregelung auszusteigen z.B. das ich mein Gewerbe abmelde und dann quasie als Großunternehmer wieder anmelde da ich derzeit nicht über die 17.500€ Umsatz im Jahr komme. Wenn Sie eine weiter Lösung haben bin ich dafür natürlich auch offen. Die besten Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Wenn Sie von dem Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 Abs. 1 UStG in die Regelbesteuerung wechseln wollen, so ist dies (anders als umgekehrt) relativ einfach möglich.
Eine Bindungswirkung für die Zukunft geht von der Wahl des Kleinunternehmerstatus nicht aus.
2. Eine Bindungswirkung für fünf Jahre tritt vielmehr nur ein, wenn Sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 2 UStG von der Option für die freiwillige Regelbesteuerung Gebrauch machen.
3. Gegenüber dem Finanzamt ist eine formlose Erklärung ausreichend, dass Sie ab Beginn des Jahres 2013 auf die Behandlung nach § 19 Abs. 1 UStG verzichten wollen.
Die Abmeldung des Gewerbes o.ä. ist daher nicht erforderlich.
An diese Erklärung wären Sie jedoch dann – wie gesagt – fünf Jahre gebunden, auch wenn Ihr Umsatz unter den Grenzwerten bleiben sollte.
4. Zur Bestätigung können Sie auch kostenfrei Information Ihres zuständigen Finanzamtes einholen. Das Finanzamt ist verpflichtet, kurze Anfragen wie diese kostenlos z.B. telefonisch zu beantworten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
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MIt freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Mich freut es, dass ich jederzeit aus der Kleinunternehmerregelung rauskommen, aber ein kleiner Satz ist für mich ein bisschen unverständlich "An diese Erklärung wären Sie jedoch dann – wie gesagt – fünf Jahre gebunden, auch wenn Ihr Umsatz unter den Grenzwerten bleiben sollte". Ich bleibe bestimmt unter diesem Grenzwert von 17.500Euro eventuell.Heißt es, dass das Finanzamt erwartet, wenn ich das Gewerbe ummelde, dass ich auch einen Umsatz von mehr als 17500 Euro habe? Und was ist wenn ich das nicht erreiche und trotzdem nach der Ummeldung die Mwst. ausgeschrieben habe?
das Finanzamt hat keine derartigen Erwartungen. Auch bei einem Jahresumsatz von nur 1000 € könnten Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden.
Ebenso ist für die Ausweisung der MwSt. nicht die Umsatzhöhe entscheidend. Diese können Sie auch ausweisen, wenn Sie im Jahr unter 17.500 € bleiben.
Ich wollte mit dem Satz nur noch einmal hervorheben, dass bei Entscheidung für die Regelbesteuerung tatsächlich eine Festlegung für fünf Jahre erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
es ist ganz einfach:
Jetzt haben Sie den Kleinunternehmerstatus. An diesen sind Sie nicht gebunden.
Wenn Sie dann die Regelbesteuerung wählen, sind Sie an diese Wahl fünf Jahre gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
Viel Erfolg!