Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt neu berechnet
Fragestellung
Hallo Frau Rechtsanwältin Grass,
meine Exfrau möchte mehr Unterhalt für unsere Tochter und hat daher die neue Höhe beim Jugendamt berechnen lassen.
Ich habe abgegeben:
-12 Lohnbescheinigungen
- die von der jetzigen Ehefrau abgespaltene Steuererklärung
- die jetzigen Fahrkilometer zum neuen Arbeitsort
Das Jugendamt hat nun das Einkommen aus nur den letzten 9 Monaten berechnet, weil es dort einen guten Sprung gab, durch einen Arbeitsplatzwechsel. Darf das Jugendamt so handeln? Nach dem Durchschnitt aller 12 Lohnscheine würde ich eine Stufe tiefer rutschen in der Düsseldorfer Tabelle. zumindest wurden mir die angegebenen Km meiner Meinung nach richtig berechnet.
Wie soll ich mich weiter verhalten?
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben vom Grundprinzip her Recht, dass man für die Unterhaltsberechnung in der Regel die Einkünfte der letzten 12 Monate zugrunde legt. Allerdings gibt es selten eine Regel ohne Ausnahme. Die Ausnahme in der Unterhaltssystematik ist dann gegeben, wenn sich die Einkommensverhältnisse, sowohl positiv als auch negativ, zukünftig dauerhaft ändern, was z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel, bei einem Steuerklassenwechsel usw. gegeben ist. In einem solchen Fall nehmen die Gerichte dann tatsächlich die geänderten Einkünfte, wenn bereits aussagekräftige Unterlagen vorhanden sind.
In Ihrem Fall fehlen im Grunde „nur“ 3 Abrechnungen vom neuen Arbeitgeber, um die „Regel“ zu erfüllen. Da die vorhandenen Unterlagen aber repräsentativ sind, ist es zulässig und üblich, dann nur von den geänderten Verhältnissen auszugehen.
Eine andere Handhabung würde dazu führen, dass man in wenigen Monaten eine erneute Prüfung der Einkommensverhältnisse und somit auch eine entsprechende Neuberechnung des Unterhaltes vornehmen müsste.
Konsequent muss natürlich dann auch, wenn man vom neuen Lohn ausgeht, die neuen berufsbedingten Aufwendungen zugrunde legen.
Es ist zu empfehlen, wenn Sie sich bei Ihrer Argumentation darauf konzentrieren, dass die neuen Kilometer und damit – so hatte ich Sie verstanden – die neue Belastung genauso anzuerkennen ist, wie der neue Lohn.
Ich hoffe, Ihnen einen verständlichen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben. Bitte fragen Sie nach, wenn noch etwas zu ergänzen wäre oder unklar ist.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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ich bedaure, dass es so ist, aber leider würde alles andere nur zu "Schwierigkeiten" führen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein geruhsames Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass