Kinderfreibetrag
Fragestellung
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und wohne in Holland. Arbeite aber für ein deutsches Unternehmen, bin also in Deutschland steuerpflichtig und sozialversichert. Ich bin nicht verheiratet.
Ich habe mitterweile 3 Kinder (5, 3 und 0 Jahre alt) die alle mit mir in Holland leben. Steuerlich habe ich für alle 3 Kinder noch nichts unternommen. Habe also noch keine Kinderfreibeträge beantragt.
Fragen:
1. Habe ich ein Anrecht auf Kinderfreibeträge?
2. Was muss ich tun um den Kinderfreibetrag zu beantragen?
3. Kann ich Kinderfreibeträge nachträglich geltend machen?
4. Was würde es mich kosten, die Sache gänzlich von einem Steuerberater regeln zu lassen?
Besten Dank,
A. Sunal
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach den von Ihnen gegebenen Informationen haben Sie seit 2009 keinen Wohnsitz mehr im Inland, d.h. Sie sind nicht UNbeschränkt steuerpflichtig, sondern nur beschränkt steuerpflichtig mit Ihrem Gehalt aus Deutschland. Daraus ergibt sich für Ihre Fragen:
zu 1)
Für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keinen Kinderfreibetrag (§ 50 Abs. 1 S.3 EStG). Es gibt auch keinen Anspruch auf Kindergeld (§ 62 Abs. 1 EStG)
zu 2)
Sofern Sie über 90% Ihres gesamten Einkommens aber im Inland erzielen, könnten Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht erstellen, § 1 Abs. 3 EStG. Dann könnten Sie eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abgeben, dort wird dann der Familienlastenausgleich (Günstigerprüfung Kindergeld-Kinderfreibetrag) vorgenommen.
zu 3)
Hier gelten die allgemeinen Verjährungsfristen. Da Sie bisher keine Pflichtveranlagung hatten (als beschränkt Steuerpflichtiger mit nur Arbeitseinkommen = Wahlrecht), könnten Sie noch für die Jahre ab 2012 eine Steuererklärung in DE abgeben (Regelverjährung 4 Jahre ab Ende des Steuerjahres).
zu 4) das lässt sich ohne weitere Einzelangaben zur Höhe des Einkommens etc. nicht pauschal sagen, es gilt die StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung).
Ich empfehle, für diesen etwas aufwändigeren/grenzüberschreitenden Fall einen Steuerberater in Deutschland vor Ort aufzusuchen, um die Sache nochmals auf Basis von konkreten Unterlagen/Daten zu prüfen.
Ich kann Ihnen hier auf Basis Ihres Einsatzes nur eine Orientierung liefern......
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Ich wohne einfach nur in Holland, arbeite im Home-Office und fahre etwa 1-2 mal im Monat zu Kundenbesuchen nach Deutschland.
- Geben Sie in DE seither eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger ab (§ 1 Abs. 4 EStG) oder haben Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt?
- Haben Sie jemals für irgendeines der Kinder einen Antrag auf Kindergeld gestellt?
- Ich gebe keine Steuererklärung ab und habe keinen Antrag gestellt.
- Ich habe für die ersten beiden Kinder einen Antrag auf Kindergeld gestellt, für das dritte ist der Antrag in Arbeit.
...eines verwirrt mich noch:
Sie schreiben, Sie seien in DE steuerpflichtig und sozialversichert, arbeiten aber in Holland im Home-Office und sind 1-2 Tage in DE bei Kunden.
Versteuern Sie in DE ihr KOMPLETTES Gehalt als beschränkt Steuerpflichtiger (über Lohnsteuerabzug abgegolten) oder nur die anteiligen Tage in DE (was nach DBA richtig wäre, da Sie ja sonst Ihre Tätigkeit im Home-Office ausüben...).
Mein komplettes Gehalt wird in DE über Lohnsteuereinzug versteuert. Im Grunde läuft bei mir alles genau wie bei allen anderen Kollegen in der Firma, bloß dass auf meiner Gehaltsabrechnung unten eine holländische Adresse steht.
In Holland müssen wir jährlich eine Steuererklärung abgeben, was aber immer 0 auf 0 aufgeht.
"Für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keinen Kinderfreibetrag ( 50 Abs. 1 S.3 EStG). Es gibt auch keinen Anspruch auf Kindergeld ( 62 Abs. 1 EStG)"
Da ich aber Kindergeld erhalte, gehe ich davon aus dass ich doch UNbeschränkt steuerpflichtig bin.
Um die restlichen Schritte vor Ort anzugehen: Wo in Deutschland sitzen Sie?
Dies ist ein klassicher Fall, wo wir über Fern-Beratung/Internetberatung nicht mehr weiterkommen.
Daher mein Vorschlag: Ich bin weit weg von Ihnen im Süden von Deutschland.
Wenden Sie sich auf der deutschen Seite am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein o.ä. (preislich günstiger, StB nur, wenn die nicht weiterkommen). Dort kann das anhand Ihrer Lohnabrechnungen etc. genau geprüft werden. Die Einkommensteuererklärungen können dort auch fachlich zuverlässig und günstig erstellt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen insgesamt dennoch helfen....