Abfindungsauszahlung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsverhältnis bei dem Unternehmen Deutsche Telekom / T-Systems endet zum 30.12.2018. Ich beende zum einen mein Beamtenverhältnis bei der Deutschen Telekom, und zu anderen mein Angestelltenverhältnis als beurlaubter Beamter bei der T-Systems.
Ein neuer Job ist noch nicht in Aussicht, bin aber natürlich am suchen.
Die Abfindungshöhe beträgt das dreifache meines Jahreszielgehaltes 198.950,00 Euro.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit an, die Abfindung aufzuteilen auf 2 Monate.
Frage: Welche Variante macht Sinn für mich? Habe was gelesen von einer Fünftel Variante oder Übertragung der Abfindung auf 2 Kalenderjahre, also Dez 2018 und Jan 2019.
Ich bin alleinerziehend und in Steuerklasse 2.
Danke und Grüße
M. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei einer Abfindung ist die begünstigte Besteuerung (Fünftelregelung) nur dann möglich, wenn die Anfindung (zumindestens im Wesentlichen) in einem Jahr zufließt. Eine Auszahlung verteilt auf zwei Jahre würde somit dazu führen, dass die Abfindung wie regulärer Arbeitslohn zu besteuern ist.
Allerdings bietet die Verteilung auf zwei Jahre den Vorteil, dass die Steuerprpgression wesentlich niedriger ist. Es kann durchaus von Vorteil sein, die Zahlung auf zwei Jahre aufzuteilen.
Bei einem Arbeitslohn von zwei mal jeweils ca. 125.000 € (Aufteilung Abfindung auf zwei Jahre) könnte eine Steuerbelastung von ca. 2 mal 40.000 € gleich 80.000 € (ohne Berücksichtigung von Arbeitslosengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen, solche Leistungungen würde steuererhöhend sein) entstehen, während bei einem Einkommen von 250.000 € und einer darin enthaltenen begünstigt zu besteuernde Abfindung von 195.000 € eine Steuerlast von ca. 93.000 € entstehen könnte (Geschätzt mit einem halben Kinderfreibetrag, halbes anzurechnendes Kindergeld, keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, keine außergewöhnlcihen Belastungen, keine Sonderausgaben außer geschätzter gesetzlicher Sozialversicherungbeträge, keine Kirchensteuer, keine Steuerermäßigungen, alles berechnet auf Grundlage der Steuertabellen 2017).
Demnach wäre eine Verteilung auf zwei Jahre vorteilhaft.
Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Angabe handelt, da für eine konkrete Steuerberechnung zu wenig Angaben vorliegen.
Wenn Sie im zweiten Jahr jedoch wieder Arbeit aufnehmen, würde sich dadurch das Ergebnis deutlich verändern.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!
Bitte um kurze Rückmeldung ob ich das so richtig verstanden habe.
Danke und viele Grüße, M. R.
das ist grundsätzlich richtig, wenn Sie im Folgejahr zusätzliche Einkünfte haben, steigt Ihr durchschnittlicher Steuersatz, damit reduziert sich ein eventueller Vorteil aus der Verteilung auf zwei Jahre.
Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit verbleibt es eine Prognoseentscheidung.
Wenn ich die Varianten für Sie durchrechnen soll, dann benötige ich genaue Angaben zu Arbeitslohn und sonstigen Einkünften sowie allen wesentlichen steuerrelevanten Daten. Falls Sie dies Wünschen, erteilen Sie mir bitte einen separaten Auftrag unter Vorlage entsprechenden Dokumente und Daten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater