inkasso
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich habe ihnen eine Forderungsaufstellung eines Inkassounternehmens gesendet, da ich mit dem Unternehmen eine Vergleichszahlung anstrebe , wuerde ich gerne wissen ob der Zinsanspruch in voller hohe rechtsgraeftig ist oder ob Zinsen verfallen sind, wenn ja ab welchen Jahr und ab wann Zinsen berechnet werden können .
Ich weis zwar das es eine 3 Jahres Regel gibt aber nicht wie man sie ansetzt.
Ist eine Boniteatsauskunft zwingend notwendig , da der Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel hat.
Ich würde mich freuen wenn ich sie mir darüber Auskunft erteilen könnten
Mit freundlichen Grussen
Rainer Hauck
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09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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Rainer Hauck
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