Immobilien
Fragestellung
Guten Morgen, für eine Immobilienfinanzierung liegt mir ein Angebot einer Bank vor. Hierin heißt es, dass "Übernahme der persönlichen Haftung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen". Ich interpretiere die Formulierung so, dass nicht nur die zu finanzierende Immobilie, sondern mein weiteres Vermögen für den Kredit haftet. Meine Frage nun, ist diese Regelung unumgänglich und Standard? Oder verhandelbar? Wenn ja, welche mog3habe ich diese Klausel neu bzw. streichen zu lassen. Besten Dank.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Die Vollstreckungsklausel wird bei allen Verbraucherkrediten mit einer Immobilienfinanzierung verwendet. Die Vordrucke zur Bestellung einer Grundschuld, die bei einem Notar beglaubigt wird, enthält immer eine solche Klausel. Danach verpflichten Sie sich aus einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung neben dem Darlehensvertrag zur Rückzahlung.
Allenfalls bei einer gewerblichen Immobilienfinanzierung kann diese Klausel entfallen. Hintergrund ist, dass neben dem zu finanzierenden Grundbesitz auch das Vermögen des Kreditnehmers als Sicherheit herangezogen wird.
Auch ist zu beachten, dass die Bank im Falle einer Zahlungsverzuges die Grundschuld mit einer Frist von sechs Monaten kündigen muss, so dass ein Zwangsversteigerungsverfahren erst mit einem zeitlichen Nachlauf eingeleitet werden kann. In dieser Zeit wird die Bank in der Regel bereits persönliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen androhen bzw. einleiten.
Zudem erhoffen sich die Banken als Kreditgeber bei einer persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung eine Mitwirkung des Kreditnehmers bei der Verwertung der Sicherheit.
Sie werden daher um diese Klausel nicht umhinkommen. Wenn Sie auf eine Streichung dieser Vollstreckbarkeitsunterwerfung bestehen, wird die betreffende Bank Ihn kein Finanzierungsangebot unterbreiten.
Insoweit besteht hier bei einer Immobilienfinanzierung leider kein Verhandlungsspielraum.
Gerne stehe ich bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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