Grundstückskauf, (Fertig-)Hauskauf und Finanzierung
Fragestellung
Hallo Herr Schröter.
Mein Name ist Tim Hamann und ich stehe gerade zusammen mit meiner Frau vor dem Kauf eines Grundstücks, um darauf ein Fertighaus zu errichten.
Das Grundstück befindet sich im Neubaugebiet "Vogelrute" in Menden-Schwitten, der Verkauf der Grundstücke in diesem Neubaugebiet erfolgt über die S-Pro-Immo Menden, einem Tochterunternehmen der Sparkasse Hemer-Menden.
Nachdem wir dem Berater der S-Pro-Immo Menden im Beratungsgespräch unser Interesse bekundet haben, hat dieser uns mitgeteilt, dass, sollte Finanzierungsbedarf bestehen, die Finanzierung über die Sparkasse Hemer-Menden laufen MUSS.
Vorweg, es besteht Finanzierungsbedarf. Da ich die Finanzierung über Grundstück und Fertighaus (beides zusammen ca. 400.000 Euro) gerne zusammen über eine einzelne Bank laufen lassen und natürlich auch möglichst viele Finanzierungsangebote von verschiedenen Banken vergleichen möchte, stellt sich mir die Frage, ob der Berater mit seiner Aussage recht hat.
Wir sind seit etwa 3 Jahren auf der Suche nach einer Immobilie bzw. einem Grundstück, unser Interesse an diesem Grundstück ist dementsprechend hoch. Wenn ich der Aussage des Beraters Glauben schenke, müssen wir entweder Grundstück und Haus zusammen über die Sparkasse finanzieren, ohne die Möglichkeit des Vergleichs mit dem Angebot von anderen Banken oder uns weiter auf die Suche nach einem alternativen Grundstück begeben.
Wenn die Aussage des Beraters nicht korrekt ist und ich ihn damit konfrontiere, kann er mir den Verkauf des Grundstücks vorenthalten?
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen angenehmen Abend.
Gruß
Tim Hamann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Prüfungsanfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages ist grundsätzlich im Hinblick auf die Kaufpreisfinanzierung durch einen Dritten bedingungsfeindlich. Danach kann die Verkäuferin Sie im notariellen Kaufvertrag nicht dazu verpflichten, die Finanzierung zwingend über ein bestimmtes, verkäufernahes Institut zu tätigen.
- Die Aussage des Beraters erachte ich auch wettbewerbsrechtlich als sehr bedenklich, da die Verkäufer sich hier einen unberechtigten Vermarktungsvorteil verschafft. Sicherlich können Sie eine Finanzierung auch über ein anderes Institut darstellen.
- Aufgrund der Vorgehensweise würde ich den Verkäufer hierauf aber nicht zwingend hinweisen, da dieser, je nach Intensität der Nachfrage, an andere Interessenten verkaufen könnte.
- Sie können sich danach sicherlich ein Finanzierungsangebot aus dem Konzern der Verkäuferin einholen, sollten aber zu Vergleichszwecken sich weitere Angebote einholen. Zudem sollten Sie den Darlehensvertrag nicht vor dem Kaufvertrag unterschreiben bzw. darauf achten, dass Sie auch nach Abschluss des Kaufvertrages noch Ihr Widerrufsrecht ausüben können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt